Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 02/ 14/2004

Zielvereinbarungen Kämmerei

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Querstraße / Helma Hes · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 30. März 2004veröffentlicht

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Seite 1 von 5 Informationsvorlage Betrifft: Zielvereinbarungen zur Frauenförderung zwischen dem Frauenbüro und der Kämmerei Gemäß Ziffer 3.2 Frauenförderplan werden zwischen den Fachbereichen und dem Frauenbüro für jeweils drei Jahre fachbereichsspezifische Ziele zur Frauenförderung vereinbart, um die Voraussetzungen zu schaffen, durch die der Anteil der weiblichen Beschäftigten insgesamt und speziell in Führungspositionen gesteigert werden kann, solange Frauen in diesem zahlenmäßig unterrepräsentiert sind. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Frauenausschuss 29.04.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Zielvereinbarungen Amt 20 Amt: Frauenbüro Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 5 Zielvereinbarung zur Frauenförderung zwischen der Kämmerei und dem Frauenbüro Beschäftigtenstruktur: Derzeit sind rd. 44 % Frauen und 56 % Männer in der Kämmerei beschäftigt. Die Struktur in den Laufbahnen stellt sich wie folgt dar: höherer Dienst (h.D.): 38 % Frauen und 62 % Männer, gehobener Dienst (g.D.): 41 % Frauen und 59 % Männer, mittlerer Dienst (m.D.): 80 % Frauen und 20 %Männer, Führungsfunktionen: 33 % Frauen und 59 % Männer, 2 Stellen sind z.Z. nicht besetzt (8 %) Einführung: Die Kämmerei hat sich seit Jahren kontinuierlich zu einem nahezu paritätisch besetzten Amt entwickelt. Der Gedanke, dass alle Frauen und Männer unabhängig von ihrem Geschlecht den gleichen Zugang zu allen Fortbildungsmaßnahmen und ausgeschriebenen Stellen haben, ist in der Kämmerei Amtsphilosophie und daher selbstverständlich. In den Förder- und Beratungsgesprächen, die seit 2001 flächendeckend im Amt durchgeführt werden, wird auf die fachlichen und persönlichen Belange der Beschäftigten eingegangen. Vor dem Hintergrund eines kunden- und nachfrageorientierten Dienstleistungsunternehmens hat die Kämmerei bereits geeignete Instrumente und Maßnahmen der Personalentwicklung, deren Bestandteil die Frauenförderung ist, eingesetzt, um den Bedürfnissen der hier beschäftigten Frauen und Männer gerecht zu werden. Es wurden zwei Telearbeitsplätze eingerichtet. Den dort beschäftigten Frauen kann so zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf verholfen werden. Aufgrund der nach wie vor häufig nicht ausreichenden Kindergarten- und Hortsituation, Mangel an Plätzen für die Nachmittagsbetreuung in Schulen, langen Wegestrecken von und zur Arbeitsstätte sind sie auf flexible Arbeitszeiten, die ein Telearbeitsplatz bieten kann, angewiesen. Auch der im Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem städtischen Frauenförderplan festgelegte Grundsatz der Teilbarkeit aller Stellen wird in der Kämmerei umgesetzt. So konnten beispielsweise bisher alle Teilzeitwünsche der Beschäftigten erfüllt werden. Der gleiche Zugang von Frauen und Männern zu allen Qualifizierungsmaßnahmen ist selbstverständlich. Die Übertragung von Projektleitungen und Sonderaufgaben als Qualifizierungsmaßnahme für zukünftige Führungsfunktionen hat sich bewährt. Seite 3 von 5 Gemäß Ziffer 3.2 des Frauenförderplanes werden zwischen dem Frauenbüro und der Kämmerei für jeweils drei Jahre fachbereichsspezifische Ziele zur Frauenförderung vereinbart, um Voraussetzungen zu schaffen, durch die der Anteil der weiblichen Beschäftigten insgesamt gehalten werden kann. Da viele Maßnahmen und Instrumente bereits seit langem selbstverständlich sind, soll der Schwerpunkt der Zielvereinbarung auf der Thematik Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer liegen. Hier liegt es dem Amt besonders am Herzen, auch den Vätern die Möglichkeit zu geben, aktiv am Familienleben teilzunehmen und in der Erziehungsarbeit mitzuwirken. Ziel Vereinbarkeit von Familie und Beruf Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein zentraler Aspekt der Frauenförderung. Die Gesellschaft schreibt nach wie vor den Frauen die Verantwortung für die Familienarbeit neben der Erwerbstätigkeit zu. Der Trend zeigt jedoch, dass zunehmend Väter Interesse an der Familienarbeit zeigen. Den Vätern soll daher ebenfalls in gleichem Umfang die Familienarbeit ermöglicht werden. Es ist notwendig, den Aspekt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Arbeitsalltag zu institutionalisieren, um Verständnis und Akzeptanz für die Familiensituation und -arbeit der Beschäftigten zu schaffen. 1. Schaffung individueller familienfreundlicher Arbeitszeiten im Einzelfall unter Ausschöpfung aller stadtinternen Möglichkeiten. 2. Einrichtung eines Arbeitszeitkontos für teilzeitbeschäftigte Mütter und Väter, die zu arbeitsintensiven Zeiten Stunden über den üblichen Gleitzeitrahmen hinaus ansammeln können, um damit die l ängeren Schließungszeiten von Kindertagesstätten und Schulen während der Ferien abzudecken, sofern der Dienstbetrieb dies zuläßt. 3. Unterstützung von Vätern, die sich an der Familienarbeit beteiligen wollen. 4. Umsetzung der Teilzeitwünsche von Müttern und Vätern, sofern dienstlich möglich. 5. Sensibilisierung aller Beschäftigten für die Fam ilienarbeit, z.B. in Dienstbesprechungen, u.ä. Ziel Wiedereinstiegshilfen für Beschäftigte, die aus der Elternzeit oder Beurlaubung ihren Dienst aufnehmen Hier sind insbesondere Frauen angesprochen, die aufgrund ihrer tradierten Rolle überwiegend Familienarbeit leisten. Sie haben oftmals aufgrund längerer Familienzeiten Schwierigkeiten, wieder zurück in den Beruf zu finden. Um den Wiedereinstieg zu erleichtern, wird der Kontakt zu den Beurlaubten gefördert. Den Beschäftigten wird ermöglicht, auf dem Laufenden zu bleiben und das Amt kann mehr Planungssicherheit erreichen. Hier können Maßnahmen ergriffen werden, von denen beide Seiten profitieren. Seite 4 von 5 1. Kontakt zu den Beurlaubten halten, indem sie zu allen formellen Veranstaltungen eingeladen werden S Übersendung von amtsspezifischen Unterl agen, z.B. über Strukturveränderungen oder Einführung neuer Software usw. S Kontaktaufnahme mit den Frauen 1 Jahr bevor sie regulär aus der Beurlaubung zurückkehren, um mit i hnen notwendige Qualifizierungsmaßnahmen abzustimmen S Einladung zum FuB - Gespräch während der Elternzeit und der Beurlaubung 2. Teilzeitbeschäftigung während der Eltern- und Familienzeit (ggf. für längerfristige Urlaubs- und Krankenvertretungen) zwischen 15 und 30 Wochenstunden, sofern die Stelle nicht vertretungsweise wiederbesetzt wurde. Ziel Paritätische Besetzung in Führungspositionen Alle Beschäftigten der Kämmerei erhalten die gleichen Chancen, sich auf Führungsfunktionen zu bewerben. 1. Im Rahmen des Förder- und Bera tungsgespräches werden Frauen gezielt angesprochen und motiviert, sich auf Führungsfunktionen zu bewerben. 2. Unterstützung bei der Erstellung eines persönlichen Qualifizierungskonzeptes, das auf eine mögliche Bewerbung um eine Führungsfunktion abgestimmt ist 3. Übertragung von Projektleitungen und Sonderaufgaben, um Führungsaufgaben zu üben oder besondere Fähigkeiten und K enntnisse zu erlangen, die für Führungspositionen von Bedeutung sind. Ziel Qualifizierung der Beschäftigten Alle Beschäftigten der Kämmerei erhalten den gleichen Zugang zu allen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Im Rahmen eines amtsweiten Qualifizierungskonzeptes wird der zeitliche Rahmen pro Jahr festgelegt. In den Förder- und Beratungsgesprächen wird die Teilnahme an den speziellen fachlichen und persönlichkeitsbildenden Seminare festgelegt. Dabei sind nicht nur in- und externe Seminare Schwerpunkt, sondern auch andere weiterbildende Maßnahmen. Seite 5 von 5 1. ggf. Einführung von Fachkarrieren (weg von der Einheitssachbearbeitung und hin zu einer Besoldungs-/Vergütungsstruktur, die eine Fachkarriere ermöglicht) 2. Verbesserung der Kommunikation und des Informationsflusses im Amt 3. Hospitation in anderen Abteilungen des Amtes oder in externen Institutionen mit dem Ziel, den Blick über den Tellerrand zu ermöglichen 4. Coaching, Mentoring und Unterstützung anbieten 5. Unterstützung der Lebensplanung Die Zielvereinbarungen werden für den Zeitraum 01.06.2004 bis 31.05.2007 abgeschlossen. Die Kämmerei wird dem Frauenbüro in einem jährlichen Controlling zur Umsetzung der Zielvereinbarungen berichten. Düsseldorf, den ------ Frank-Ronald Jahnke Dagmar Wandt Leiter der Kämmerei Gleichstellungsbeauftragte

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 02/ 14/2004