Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 02/ 29/2004

Zielvereinbarungen Amt für Verbraucherschutz

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Burgplatz · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 4. November 2004veröffentlicht

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Seite 1 von 4 Informationsvorlage Betrifft: Zielvereinbarungen zur Frauenförderung zwischen dem Frauenbüro und dem Amt für Verbraucherschutz Gemäß Ziffer 3.2 Frauenförderplan werden zwischen den Fachbereichen und dem Frauenbüro für jeweils drei Jahre fachbereichsspezifische Ziele zur Frauenförderung vereinbart, um die Voraussetzungen zu schaffen, durch die der Anteil der weiblichen Beschäftigten insgesamt und speziell in Führungspositionen gesteigert werden kann, solange Frauen in diesem zahlenmäßig unterrepräsentiert sind. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Frauenausschuss 19.11.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Zielvereinbarungen Amt für Verbraucherschutz Amt: Frauenbüro Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 4 S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\02_ 29_2004_20523.wpd -- Zielvereinbarungen zur Frauenförderung zwischen dem Amt für Verbraucherschutz und dem Frauenbüro Derzeit sind rd. 44% Frauen und 56% Männer im Amt für Verbraucherschutz beschäftigt. Das Geschlechterverhältnis ist ausgewogen. In der Besoldungsgruppe A 14 sind überproportional viele Frauen beschäftigt. Führungsfunktionen werden von 2 Frauen und 8 Männern wahrgenommen. Das entspricht einer Quote von 20% zu 80%... Das Amt für Verbraucherschutz hat sich seit 2001 kontinuierlich zu einem nahezu paritätisch besetzten Amt entwickelt. So konnte in der Vergangenheit den Teilzeitwünschen der Mitarbeiterinnen stattgegeben werden, sofern dienstliche Belange nicht entgegenstanden. Ebenso war die flexible Gestaltung der Arbeitszeit bislang unproblematisch. Im Bereich 39/1 wurde ein Spätdienst, bestehend aus einer bzw. einem Sachverständigen und einer Lebensmittelkontrolleurin bzw. - kontrolleur eingerichtet. Diese Schicht arbeitet ab 11.30 h bis 20.00 h und samstags 9:00 h - 15:30 h. Gemäß Ziffer 3.2 des Frauenförderplanes werden zwischen dem Frauenbüro und der Amt für Verbraucherschutz für jeweils drei Jahre fachbereichsspezifische Ziele zur Frauenförderung vereinbart, um Voraussetzungen zu schaffen, durch die der paritätische Anteil der weiblichen Beschäftigten insgesamt gehalten und der Anteil speziell in Führungsfunktionen gesteigert werden kann, solange Frauen in diesen zahlenmäßig unterrepräsentiert sind. Interne Frauenförderung Steigerung des Anteils von Frauen in Führungspositionen Dieses Ziel wird im Amt aufgrund fehlender Fluktuation und flacher Hierarchiestufen erst auf lange Sicht erreicht werden können. Hinzu kommt, dass mögliche Bewerberinnen und Bewerber häufig keine Führungsfunktionen wahrnehmen möchten, da mit der Übernahme der Funktion zumeist keine Besoldungs- bzw Gehaltsverbesserung einher geht. Dennoch sind Maßnahmen möglich, eine Chancengleichheit für Frauen und Männer herzustellen und den gleichen Zugang zu Führungsfunktionen zu ermöglichen. Maßnahmen - Im Rahmen des Förder- und Beratungsgespräches werden Frauen gezielt angesprochen und motiviert, sich auf Führungsfunktionen zu bewerben. SErstellung eines persönlichen Qualifizierungskonzeptes, das auf eine mögliche Bewerbung um eine Führungsfunktion abgestimmt ist SÜbertragung von Projektleitungen, um Führungsaufgaben zu trainieren SCoaching, Mentoring und Unterstützung anbieten Ziel Qualifizierung aller Beschäftigten Alle beschäftigten Frauen und Männer im Amt für Verbraucherschutz erhalten den gleichen Zugang zu allen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Im Rahmen eines amtsweiten Qualifizierungskonzeptes wird der zeitliche Rahmen pro Jahr festgelegt. In den Förder- und Beratungsgesprächen wird die Teilnahme an den speziellen fachlichen und persönlichkeitsbildenden Seminare festgelegt. Dabei sind nicht nur in- und externe Seminare Schwerpunkt, sondern auch andere weiterbildende Maßnahmen. Seite 3 von 4 S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\02_ 29_2004_20523.wpd Maßnahmen - Erstellung eines Qualifizierungskonzeptes mit persönlicher und fachlicher Qualifizierung für alle Beschäftigten SSchaffung eines amtsinternen Netzwerkes zur Verbesserung der Kommunikation und des Informationsflusses im Amt. Im Rahmen dieses Netzwerks wird eine amtsinterne Wissensdatenbank ( Hamlet ) aufgebaut, die z.B. die Arbeit im Vertretungsfalle und die Arbeit der Teilzeitbeschäftigten erleichtert SRotation oder Hospitation innerhalb der Sachgebiete des Amtes für Verbraucherschutz, wenn möglich, um amtsinternes Hintergrundwissen zu erlangen SUnterstützung der Lebensplanung SEröffnung von Perspektiven Vereinbarkeit von Familie und Beruf Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein zentraler Aspekt der Frauenförderung, da die Gesellschaft vor allem den Frauen die Verantwortung für die Familienarbeit neben der Erwerbstätigkeit zuschreibt. Daher ist es notwendig, diesen Aspekt im Arbeitsalltag zu institutionalisieren. Den Vätern soll ebenfalls in gleichem Umfang die Familienarbeit ermöglicht werden Maßnahmen - Akzeptanz für Familienarbeit im Amt schaffen Maßnahmen - Ein Arbeitszeitkonto für teilzeitbeschäftigte Mütter und Väter ist eingeführt, die zu arbeitsintensiven Zeiten Stunden über den üblichen Gleitzeitrahmen hinaus ansammeln können, um damit die längeren Schließungszeiten von Kindertagesstätten und Schulen während der Ferien abzudecken, sofern der Dienstbetrieb dies zulässt. STeilzeitbeschäftigung auch für Väter ermöglichen Wiedereinstiegshilfen für Beurlaubte Die raschen Veränderungen im Berufsalltag erschweren Frauen, die längere Zeit Familienarbeit leisten, häufig die Rückkehr in ihr Arbeitsgebiet. Über den regelmäßigen Kontakt zu den Beurlaubten soll der Wiedereinstieg ins Berufsleben gefördert werden. Die Sicherheit, sich auf dem aktuellen Stand zu befinden und Planungssicherheit für das Amt beim Einsatz der Berufsrückkehrerinnen ist für beide Seiten von Vorteil. Hier können Maßnahmen ergriffen werden, von denen beide Seiten profitieren. Auf einen Maßnahmenkatalog wird an dieser Stelle verzichtet, da zur Zeit keine der Mütter Elternzeit wahrnimmt. Zukünftige Maßnahmen richten sich nach den Einzelfällen. Seite 4 von 4 S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\02_ 29_2004_20523.wpd Externe Frauenförderung Öffentlichkeitsarbeit Alle Veröffentlichungen des Amtes für Verbraucherschutz werden daraufhin überprüft, ob neben der männlichen die weibliche Sprachform verwendet wurden. Eine Anpassung erfolgt sukzessive bei Neudruck. (siehe Ziffer 1.2 der AGO) Ziel Gender Mainstreaming Im Sinne von Gender Mainstreaming werden bei allen Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen die unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern zugrunde gelegt. Die Zielvereinbarungen werden für den Zeitraum 01. 10. 2004 bis 30.09.2006 abgeschlossen. Das Amt für Verbraucherschutz wird dem Frauenbüro in einem jährlichen Controlling zur Umsetzung der Zielvereinbarungen berichten. Der Bericht erfolgt spätestens zum 31.12. des Jahres. Dr. Peter Steinbüchel Dagmar Wandt ( Leiter Amt 39 ) ( Frauenbeauftragte )

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 02/ 29/2004