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Informationsvorlage
Betrifft:
Zielvereinbarungen zur Frauenförderung zwischen dem Frauenbüro und dem Amt für
Verbraucherschutz
Gemäß Ziffer 3.2 Frauenförderplan werden zwischen den Fachbereichen und dem
Frauenbüro für jeweils drei Jahre fachbereichsspezifische Ziele zur Frauenförderung
vereinbart, um die Voraussetzungen zu schaffen, durch die der Anteil der weiblichen
Beschäftigten insgesamt und speziell in Führungspositionen gesteigert werden kann,
solange Frauen in diesem zahlenmäßig unterrepräsentiert sind.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Frauenausschuss 19.11.2004 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Zielvereinbarungen Amt für Verbraucherschutz
Amt:
Frauenbüro
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
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Zielvereinbarungen zur Frauenförderung zwischen dem Amt für Verbraucherschutz und
dem Frauenbüro
Derzeit sind rd. 44% Frauen und 56% Männer im Amt für Verbraucherschutz beschäftigt. Das
Geschlechterverhältnis ist ausgewogen. In der Besoldungsgruppe A 14 sind überproportional
viele Frauen beschäftigt. Führungsfunktionen werden von 2 Frauen und 8 Männern
wahrgenommen. Das entspricht einer Quote von 20% zu 80%...
Das Amt für Verbraucherschutz hat sich seit 2001 kontinuierlich zu einem nahezu paritätisch
besetzten Amt entwickelt.
So konnte in der Vergangenheit den Teilzeitwünschen der Mitarbeiterinnen stattgegeben
werden, sofern dienstliche Belange nicht entgegenstanden. Ebenso war die flexible Gestaltung
der Arbeitszeit bislang unproblematisch. Im Bereich 39/1 wurde ein Spätdienst, bestehend aus
einer bzw. einem Sachverständigen und einer Lebensmittelkontrolleurin bzw. - kontrolleur
eingerichtet. Diese Schicht arbeitet ab 11.30 h bis 20.00 h und samstags 9:00 h - 15:30 h.
Gemäß Ziffer 3.2 des Frauenförderplanes werden zwischen dem Frauenbüro und der Amt für
Verbraucherschutz für jeweils drei Jahre fachbereichsspezifische Ziele zur Frauenförderung
vereinbart, um Voraussetzungen zu schaffen, durch die der paritätische Anteil der weiblichen
Beschäftigten insgesamt gehalten und der Anteil speziell in Führungsfunktionen gesteigert
werden kann, solange Frauen in diesen zahlenmäßig unterrepräsentiert sind.
Interne Frauenförderung
Steigerung des Anteils von Frauen in Führungspositionen
Dieses Ziel wird im Amt aufgrund fehlender Fluktuation und flacher Hierarchiestufen erst auf
lange Sicht erreicht werden können. Hinzu kommt, dass mögliche Bewerberinnen und Bewerber
häufig keine Führungsfunktionen wahrnehmen möchten, da mit der Übernahme der Funktion
zumeist keine Besoldungs- bzw Gehaltsverbesserung einher geht. Dennoch sind Maßnahmen
möglich, eine Chancengleichheit für Frauen und Männer herzustellen und den gleichen Zugang
zu Führungsfunktionen zu ermöglichen.
Maßnahmen
- Im Rahmen des Förder- und Beratungsgespräches werden Frauen gezielt
angesprochen und motiviert, sich auf Führungsfunktionen zu bewerben.
SErstellung eines persönlichen Qualifizierungskonzeptes, das auf eine
mögliche Bewerbung um eine Führungsfunktion abgestimmt ist
SÜbertragung von Projektleitungen, um Führungsaufgaben zu trainieren
SCoaching, Mentoring und Unterstützung anbieten
Ziel Qualifizierung aller Beschäftigten
Alle beschäftigten Frauen und Männer im Amt für Verbraucherschutz erhalten den gleichen
Zugang zu allen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Im Rahmen eines amtsweiten
Qualifizierungskonzeptes wird der zeitliche Rahmen pro Jahr festgelegt. In den Förder- und
Beratungsgesprächen wird die Teilnahme an den speziellen fachlichen und
persönlichkeitsbildenden Seminare festgelegt. Dabei sind nicht nur in- und externe Seminare
Schwerpunkt, sondern auch andere weiterbildende Maßnahmen.
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Maßnahmen
- Erstellung eines Qualifizierungskonzeptes mit persönlicher und fachlicher
Qualifizierung für alle Beschäftigten
SSchaffung eines amtsinternen Netzwerkes zur Verbesserung der
Kommunikation und des Informationsflusses im Amt. Im Rahmen dieses
Netzwerks wird eine amtsinterne Wissensdatenbank ( Hamlet ) aufgebaut, die
z.B. die Arbeit im Vertretungsfalle und die Arbeit der Teilzeitbeschäftigten
erleichtert
SRotation oder Hospitation innerhalb der Sachgebiete des Amtes für
Verbraucherschutz, wenn möglich, um amtsinternes Hintergrundwissen zu
erlangen
SUnterstützung der Lebensplanung
SEröffnung von Perspektiven
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein zentraler Aspekt der Frauenförderung, da die
Gesellschaft vor allem den Frauen die Verantwortung für die Familienarbeit neben der
Erwerbstätigkeit zuschreibt. Daher ist es notwendig, diesen Aspekt im Arbeitsalltag zu
institutionalisieren. Den Vätern soll ebenfalls in gleichem Umfang die Familienarbeit ermöglicht
werden
Maßnahmen - Akzeptanz für Familienarbeit im Amt schaffen
Maßnahmen - Ein Arbeitszeitkonto für teilzeitbeschäftigte Mütter und Väter ist eingeführt, die
zu arbeitsintensiven Zeiten Stunden über den üblichen Gleitzeitrahmen
hinaus ansammeln können, um damit die längeren Schließungszeiten von
Kindertagesstätten und Schulen während der Ferien abzudecken, sofern der
Dienstbetrieb dies zulässt.
STeilzeitbeschäftigung auch für Väter ermöglichen
Wiedereinstiegshilfen für Beurlaubte
Die raschen Veränderungen im Berufsalltag erschweren Frauen, die längere Zeit Familienarbeit
leisten, häufig die Rückkehr in ihr Arbeitsgebiet. Über den regelmäßigen Kontakt zu den
Beurlaubten soll der Wiedereinstieg ins Berufsleben gefördert werden. Die Sicherheit, sich auf
dem aktuellen Stand zu befinden und Planungssicherheit für das Amt beim Einsatz der
Berufsrückkehrerinnen ist für beide Seiten von Vorteil. Hier können Maßnahmen ergriffen
werden, von denen beide Seiten profitieren.
Auf einen Maßnahmenkatalog wird an dieser Stelle verzichtet, da zur Zeit keine der Mütter
Elternzeit wahrnimmt. Zukünftige Maßnahmen richten sich nach den Einzelfällen.
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Externe Frauenförderung
Öffentlichkeitsarbeit
Alle Veröffentlichungen des Amtes für Verbraucherschutz werden daraufhin überprüft, ob neben
der männlichen die weibliche Sprachform verwendet wurden. Eine Anpassung erfolgt sukzessive
bei Neudruck. (siehe Ziffer 1.2 der AGO)
Ziel Gender Mainstreaming
Im Sinne von Gender Mainstreaming werden bei allen Planungen, Entscheidungen und
Maßnahmen die unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern zugrunde
gelegt.
Die Zielvereinbarungen werden für den Zeitraum 01. 10. 2004 bis 30.09.2006 abgeschlossen.
Das Amt für Verbraucherschutz wird dem Frauenbüro in einem jährlichen Controlling zur
Umsetzung der Zielvereinbarungen berichten. Der Bericht erfolgt spätestens zum 31.12. des
Jahres.
Dr. Peter Steinbüchel Dagmar Wandt
( Leiter Amt 39 ) ( Frauenbeauftragte )