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Informationsvorlage
Betrifft:
Zielvereinbarungen zur Frauenförderung zwischen dem Frauenbüro und dem Amt für
Personalservice und zentrale Dienste
Gemäß Ziffer 3.2 Frauenförderplan werden zwischen den Fachbereichen und dem
Frauenbüro für jeweils drei Jahre fachbereichsspezifische Ziele zur Frauenförderung
vereinbart, um die Voraussetzungen zu schaffen, durch die der Anteil der weiblichen
Beschäftigten insgesamt und speziell in Führungspositionen gesteigert werden kann,
solange Frauen in diesem zahlenmäßig unterrepräsentiert sind.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Frauenausschuss 29.04.2004 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Zielvereinbarungen Amt 11
Amt:
Frauenbüro
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
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Zielvereinbarung
zwischen dem
Amt für Personalservice und zentrale Dienste
und dem
Frauenbüro
Vorwort
Der Plan zur Gleichstellung von Mann und Frau bei der Stadtverwaltung Düsseldorf
(Frauenförderplan - Ratsbeschluss vom 01.02.2001) sieht in Kapitel 3.2 (Contracting) vor, dass
zwischen den Fachbereichen und dem Frauenbüro für jeweils drei Jahre fachbereichsspezifische
Ziele zur Frauenförderung vereinbart werden.
Die letzte Zielvereinbarung zwischen dem Amt 11 und dem Frauenbüro beinhaltet ausschließlich
amtsspezifische Werte zur Frauenförderung. Das Amt 11 ist interner Dienstleister für alle
Fachbereiche und steuerungsunterstützendes Kompetenzcenter im Personalmanagement.
Daher ist der Fokus dieser neuen Zielvereinbarung zukunftsorientiert auf die gesamtstädtische
Betrachtung der Frauenförderung ausgerichtet. Amt 11 sieht seine Aufgabenstellung darin, zur
Erreichung der ämterübergreifenden Ziele der Frauenförderung aktiv beizutragen und die
Fachbereiche in dieser Hinsicht zu unterstützen und zu motivieren.
In unserer Verwaltung werden über die Frauenförderung hinaus verstärkt die Elemente des
Gender Mainstreamings berücksichtigt. Das Ziel von Gender Mainstreaming ist es, in alle
Entscheidungsprozesse die Perspektive des Geschlechterverhältnisses einzubeziehen und alle
Entscheidungsprozesse für die Gleichstellung von Frauen und Männern zu nutzen. Gender
Mainstreaming ist in der Reorganisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluation von
Entscheidungsprozessen in allen Arbeitsbereichen der Stadtverwaltung zu berücksichtigen. Es
soll jedoch nicht als Ersatz für die bisherige Frauen- und Geschlechterpolitik gelten. Auch mit der
Etablierung dieses Prinzips kann keineswegs auf notwendige Fördermaßnahmen zugunsten von
Frauen oder vorhandene gleichstellungspolitische Strukturen verzichtet werden. Vielmehr soll die
Frauenförderung hiermit ergänzt werden.
Das Amt für Personalservice und zentrale Dienste verfolgt die Aspekte von Gender
Mainstreaming bereits in vielen Bereichen des Personalmanagements erfolgreich. Diese Bereiche
sowie die Schwerpunkte in der zukünftigen Arbeit werden nachfolgend dargestellt.
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Schwerpunktthemen des Amtes 11 für die nächsten drei Jahre:
P Gesundheitsförderung
Im Rahmen der Umsetzung der Konzeption für eine betriebliche Gesundheitspolitik
(zunächst in den Pilotbereichen "Überwachung des ruhenden Verkehrs - Amt 32/2" und
"Soziale Dienste - Amt 51/5") wird das Amt 11 auf die Beachtung des Gender
Mainstreamingprinzips Wert legen. Bedeutsam ist dies für die Entwicklung
gesundheitsfördernder Maßnahmen, z.B. geschlechterspezifische Fitnessprogramme.
P Integration von Schwerbehinderten
Ziel der zwischen dem Oberbürgermeister, der Gesamtschwerbehindertenvertretung und
dem Gesamtpersonalrat am 21.03.2002 abgeschlossenen Integrationsvereinbarung gem.
§ 83 SGB IX ist es u.a., arbeitslose schwerbehinderte Menschen durch Einstellung in das
Arbeitsleben zu integrieren und die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen
zu verbessern und dabei schwerbehinderte Frauen besonders zu berücksichtigen
(gleiches gilt für die Besetzung von Ausbildungsplätzen).
P Teilzeitarbeit
Neben der Weiterführung der bewährten Beratungsangebote wird es Schwerpunkt sein,
in den Fachbereichen für ein Umdenken in der alltäglichen Personalarbeit zu werben. Der
Komplex von Teilzeitarbeit bietet sich hierfür besonders an. Es soll erreicht werden, dass
die bisherige "Sonderberatung" immer stärker durch Selbstverständlichkeit bei allen
personalrelevanten Handlungsüberlegungen ersetzt wird. Dies gilt es über geeignete
Maßnahmen in die Fachbereiche zu kommunizieren.
P Besondere Regelungen für beurlaubte bzw. zurückkehrende Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter
Nachdem die Konzeption "Veränderung der Arbeitszeit" fertiggestellt und in diversen
Workshops interessierten Fachbereichen vorgestellt wurde, setzt sich das Amt 11
nunmehr dafür ein, sowohl Fachbereiche als auch die Rückkehrenden darin zu
unterstützen, einvernehmliche Regelungen zu finden. Ist dieses in einem Fachbereich
nicht möglich, wird Amt 11 nach gesamtstädtischen Lösungen unter weitestgehender
Berücksichtigung der Interessen und Wünsche der Rückkehrenden suchen.
P Personalentwicklung durch Projektarbeit
Im Rahmen der Projektarbeit wird Amt 11 die Themen bzw. Qualifizierungskonzepte der
Personalentwicklung entwickelt und überarbeiten. Dabei werden die Auswirkungen auf die
Geschlechter berücksichtigt, so dass das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern
in der Verwaltung unterstützt wird.
P Personalförderung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Personalentwicklung werden auf eine
Chancengleichheit der Geschlechter bei der gesamtstädtischen Qualifizierungsplanung
und bei der Zulassung zu Qualifizierungsmaßnahmen achten sowie die Ämter bei der
Gestaltung ihrer spezifischen, amtsbezogenen Personalentwicklungskonzepte
unterstützten.
Im Zuge der Realisierung der gesamtstädtischen Qualifizierungsrichtlinien werden die
amts- und institutsbezogenen Qualifizierungsplanungen hinsichtlich der Chancengleichheit
der Geschlechter geprüft. Ferner werden regelmäßig die Themen Gleichstellung von
Frauen und Männern, Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sowie besondere
Qualifizierungsmaßnahmen in die gesamtstädtische Qualifizierungspla nung
aufgenommen, die zur Übernahme von Tätigkeiten vorbereiten, bei denen Frauen
unterrepräsentiert sind.
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P Ausbildung
SOptimierung des Auswahlverfahrens
Das Team Ausbildung bemüht sich, die Auswahlverfahren so zu gestalten, dass sie
dem Ziel der Gleichstellung von Männern und Frauen in der Verwaltung Rechnung
tragen.
SAusbildungscontrolling mit Berichtswesen und Kennzahlen
Die Instrumente des Ausbildungscontrollings werden dahingehend ausgerichtet,
dass sie die spezifischen Ausbildungssituationen von weiblichen und männlichen
Auszubildenden ausreichend berücksichtigen. Die Instrumente und Kennzahlen
sollen es ermöglichen, die Ausbildungsverläufe von weiblichen und männlichen
Auszubildenden zu "controllen", um für beide Geschlechter zu einem erfolgreichen
Ausbildungsabschluss beizutragen.
SNachwuchskräfteaustausch mit Chemnitz
Weibliche und männliche Auszubildende werden gleichermaßen berücksichtigt.
SPublic Relations-Aktivitäten
Amt 11 wird darauf achten, dass alle PR-Aktivitäten eine ausreichend gleiche
Ansprache junger Männer und Frauen beinhalten.
Der Stand auf der IHK-Messe wird für junge Frauen und Männer gleichermaßen
interessant gestaltet.
Es werden ggf. spezifische PR- und Werbekampagnen für einzelne
Ausbildungsberufe, die z.Z. eine eindeutige geschlechtsspezifische Ausprägung
aufweisen, konzipiert und durchgeführt.
Die Teilnahme am Girls-Day wird von der Abteilung 11/3 vorbereitet und
durchgeführt.
P Stellenbesetzungen
Im Rahmen eines jährlichen Berichtswesens werden mit dem Frauenbüro die
Stellenbesetzungsverfahren evaluiert, um Entwicklungen aufzuzeigen und
Handlungsbedarfe zu erkennen. Eine geschlechterspezifische Betrachtung findet in
folgenden Bereichen statt:
Seingegangene Bewerbungen
Szum Vorstellungsgespräch geladener Personenkreis
Seingestellte Personen
SZusammensetzung der Auswahlkommissionen
In der Vergangenheit hat das Amt 11 Gender Mainstreaming bereits in vielen Bereichen
des Personalmanagements berücksichtigt, wie
S Arbeitszeitregelungen
S Teilzeitregelungen
S Gesundheitsförderung
S Integration von Schwerbehinderten
S Beurlaubungsmöglichkeiten
S Telearbeitsplätze
S Unterstützung der Fachämter mit Kennzahlen aus dem Personalabrechnungsprogramm
als Grundlage für Zielvereinbarungen mit dem Frauenbüro und das spezielle Controlling
S Informationen im Intranet
S Betriebskindergärten
S Umfangreiche Informations- und Beratungsangebote für Mütter und Väter
S Auskunft und Beratung in allen arbeits- und laufbahnrechtlichen Fragen, wie z.B.
Teilzeit, Vergütung, Urlaub
S Beratung in allen versorgungsrechtlichen Fragen, wie z.B. Auswirkungen bei
Elternzeit/Erziehungsurlaub, Teilzeit
S Intranet-Zugriff für Beurlaubte von zu Hause aus
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S Übersendung von Informationen (Mitteilungsblatt, Stellenbörse) an Beurlaubte
S Konzept Führen in Zukunft beinhaltet Themen zur Gleichstellung
S Seminare zur Thematik der Gleichstellung von Frauen und Männern
S Fortbildung für Frauen in Leicht-Lohngruppen
S IT-Praktikum für Frauen in der Elternzeit
S Stoffverteilungspläne in der Ausbildung
S Übernahme der Betreuungskosten für Kinder während Seminarbesuch
S Berücksichtigung und Anwe ndung des Landesgleichstellungsgesetzes bei
Stellenbesetzungen
S Einbeziehung des Frauenbüros in die personalwirtschaftlichen Prozesse
S Besondere Regelungen für beurlaubte bzw. zurückkehrende Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter
S Beratung von Frauen über einen Bewerbungsleitfaden
Geltungsdauer
Diese Zielvereinbarung wird für den Zeitraum vom 01.04.2004 bis zum 31.03.2007
abgeschlossen.
Berichtswesen
Über die Entwicklung in den o.g. Schwerpunktbereichen wird dem Frauenbüro jährlich berichtet.
Bernd Kaulmann Dagmar Wandt
Leiter des Amtes für Personalservice Gleichstellungsbeauftragte
und zentrale Dienste