Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 02/ 13/2004

Zielvereinbarungen Amt f.Personalservice

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Querstraße / Helma Hes · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 30. März 2004veröffentlicht

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Seite 1 von 5 Informationsvorlage Betrifft: Zielvereinbarungen zur Frauenförderung zwischen dem Frauenbüro und dem Amt für Personalservice und zentrale Dienste Gemäß Ziffer 3.2 Frauenförderplan werden zwischen den Fachbereichen und dem Frauenbüro für jeweils drei Jahre fachbereichsspezifische Ziele zur Frauenförderung vereinbart, um die Voraussetzungen zu schaffen, durch die der Anteil der weiblichen Beschäftigten insgesamt und speziell in Führungspositionen gesteigert werden kann, solange Frauen in diesem zahlenmäßig unterrepräsentiert sind. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Frauenausschuss 29.04.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Zielvereinbarungen Amt 11 Amt: Frauenbüro Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 5 Zielvereinbarung zwischen dem Amt für Personalservice und zentrale Dienste und dem Frauenbüro Vorwort Der Plan zur Gleichstellung von Mann und Frau bei der Stadtverwaltung Düsseldorf (Frauenförderplan - Ratsbeschluss vom 01.02.2001) sieht in Kapitel 3.2 (Contracting) vor, dass zwischen den Fachbereichen und dem Frauenbüro für jeweils drei Jahre fachbereichsspezifische Ziele zur Frauenförderung vereinbart werden. Die letzte Zielvereinbarung zwischen dem Amt 11 und dem Frauenbüro beinhaltet ausschließlich amtsspezifische Werte zur Frauenförderung. Das Amt 11 ist interner Dienstleister für alle Fachbereiche und steuerungsunterstützendes Kompetenzcenter im Personalmanagement. Daher ist der Fokus dieser neuen Zielvereinbarung zukunftsorientiert auf die gesamtstädtische Betrachtung der Frauenförderung ausgerichtet. Amt 11 sieht seine Aufgabenstellung darin, zur Erreichung der ämterübergreifenden Ziele der Frauenförderung aktiv beizutragen und die Fachbereiche in dieser Hinsicht zu unterstützen und zu motivieren. In unserer Verwaltung werden über die Frauenförderung hinaus verstärkt die Elemente des Gender Mainstreamings berücksichtigt. Das Ziel von Gender Mainstreaming ist es, in alle Entscheidungsprozesse die Perspektive des Geschlechterverhältnisses einzubeziehen und alle Entscheidungsprozesse für die Gleichstellung von Frauen und Männern zu nutzen. Gender Mainstreaming ist in der Reorganisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluation von Entscheidungsprozessen in allen Arbeitsbereichen der Stadtverwaltung zu berücksichtigen. Es soll jedoch nicht als Ersatz für die bisherige Frauen- und Geschlechterpolitik gelten. Auch mit der Etablierung dieses Prinzips kann keineswegs auf notwendige Fördermaßnahmen zugunsten von Frauen oder vorhandene gleichstellungspolitische Strukturen verzichtet werden. Vielmehr soll die Frauenförderung hiermit ergänzt werden. Das Amt für Personalservice und zentrale Dienste verfolgt die Aspekte von Gender Mainstreaming bereits in vielen Bereichen des Personalmanagements erfolgreich. Diese Bereiche sowie die Schwerpunkte in der zukünftigen Arbeit werden nachfolgend dargestellt. Seite 3 von 5 Schwerpunktthemen des Amtes 11 für die nächsten drei Jahre: P Gesundheitsförderung Im Rahmen der Umsetzung der Konzeption für eine betriebliche Gesundheitspolitik (zunächst in den Pilotbereichen "Überwachung des ruhenden Verkehrs - Amt 32/2" und "Soziale Dienste - Amt 51/5") wird das Amt 11 auf die Beachtung des Gender Mainstreamingprinzips Wert legen. Bedeutsam ist dies für die Entwicklung gesundheitsfördernder Maßnahmen, z.B. geschlechterspezifische Fitnessprogramme. P Integration von Schwerbehinderten Ziel der zwischen dem Oberbürgermeister, der Gesamtschwerbehindertenvertretung und dem Gesamtpersonalrat am 21.03.2002 abgeschlossenen Integrationsvereinbarung gem. § 83 SGB IX ist es u.a., arbeitslose schwerbehinderte Menschen durch Einstellung in das Arbeitsleben zu integrieren und die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen zu verbessern und dabei schwerbehinderte Frauen besonders zu berücksichtigen (gleiches gilt für die Besetzung von Ausbildungsplätzen). P Teilzeitarbeit Neben der Weiterführung der bewährten Beratungsangebote wird es Schwerpunkt sein, in den Fachbereichen für ein Umdenken in der alltäglichen Personalarbeit zu werben. Der Komplex von Teilzeitarbeit bietet sich hierfür besonders an. Es soll erreicht werden, dass die bisherige "Sonderberatung" immer stärker durch Selbstverständlichkeit bei allen personalrelevanten Handlungsüberlegungen ersetzt wird. Dies gilt es über geeignete Maßnahmen in die Fachbereiche zu kommunizieren. P Besondere Regelungen für beurlaubte bzw. zurückkehrende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Nachdem die Konzeption "Veränderung der Arbeitszeit" fertiggestellt und in diversen Workshops interessierten Fachbereichen vorgestellt wurde, setzt sich das Amt 11 nunmehr dafür ein, sowohl Fachbereiche als auch die Rückkehrenden darin zu unterstützen, einvernehmliche Regelungen zu finden. Ist dieses in einem Fachbereich nicht möglich, wird Amt 11 nach gesamtstädtischen Lösungen unter weitestgehender Berücksichtigung der Interessen und Wünsche der Rückkehrenden suchen. P Personalentwicklung durch Projektarbeit Im Rahmen der Projektarbeit wird Amt 11 die Themen bzw. Qualifizierungskonzepte der Personalentwicklung entwickelt und überarbeiten. Dabei werden die Auswirkungen auf die Geschlechter berücksichtigt, so dass das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Verwaltung unterstützt wird. P Personalförderung Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Personalentwicklung werden auf eine Chancengleichheit der Geschlechter bei der gesamtstädtischen Qualifizierungsplanung und bei der Zulassung zu Qualifizierungsmaßnahmen achten sowie die Ämter bei der Gestaltung ihrer spezifischen, amtsbezogenen Personalentwicklungskonzepte unterstützten. Im Zuge der Realisierung der gesamtstädtischen Qualifizierungsrichtlinien werden die amts- und institutsbezogenen Qualifizierungsplanungen hinsichtlich der Chancengleichheit der Geschlechter geprüft. Ferner werden regelmäßig die Themen Gleichstellung von Frauen und Männern, Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sowie besondere Qualifizierungsmaßnahmen in die gesamtstädtische Qualifizierungspla nung aufgenommen, die zur Übernahme von Tätigkeiten vorbereiten, bei denen Frauen unterrepräsentiert sind. Seite 4 von 5 P Ausbildung SOptimierung des Auswahlverfahrens Das Team Ausbildung bemüht sich, die Auswahlverfahren so zu gestalten, dass sie dem Ziel der Gleichstellung von Männern und Frauen in der Verwaltung Rechnung tragen. SAusbildungscontrolling mit Berichtswesen und Kennzahlen Die Instrumente des Ausbildungscontrollings werden dahingehend ausgerichtet, dass sie die spezifischen Ausbildungssituationen von weiblichen und männlichen Auszubildenden ausreichend berücksichtigen. Die Instrumente und Kennzahlen sollen es ermöglichen, die Ausbildungsverläufe von weiblichen und männlichen Auszubildenden zu "controllen", um für beide Geschlechter zu einem erfolgreichen Ausbildungsabschluss beizutragen. SNachwuchskräfteaustausch mit Chemnitz Weibliche und männliche Auszubildende werden gleichermaßen berücksichtigt. SPublic Relations-Aktivitäten Amt 11 wird darauf achten, dass alle PR-Aktivitäten eine ausreichend gleiche Ansprache junger Männer und Frauen beinhalten. Der Stand auf der IHK-Messe wird für junge Frauen und Männer gleichermaßen interessant gestaltet. Es werden ggf. spezifische PR- und Werbekampagnen für einzelne Ausbildungsberufe, die z.Z. eine eindeutige geschlechtsspezifische Ausprägung aufweisen, konzipiert und durchgeführt. Die Teilnahme am Girls-Day wird von der Abteilung 11/3 vorbereitet und durchgeführt. P Stellenbesetzungen Im Rahmen eines jährlichen Berichtswesens werden mit dem Frauenbüro die Stellenbesetzungsverfahren evaluiert, um Entwicklungen aufzuzeigen und Handlungsbedarfe zu erkennen. Eine geschlechterspezifische Betrachtung findet in folgenden Bereichen statt: Seingegangene Bewerbungen Szum Vorstellungsgespräch geladener Personenkreis Seingestellte Personen SZusammensetzung der Auswahlkommissionen In der Vergangenheit hat das Amt 11 Gender Mainstreaming bereits in vielen Bereichen des Personalmanagements berücksichtigt, wie S Arbeitszeitregelungen S Teilzeitregelungen S Gesundheitsförderung S Integration von Schwerbehinderten S Beurlaubungsmöglichkeiten S Telearbeitsplätze S Unterstützung der Fachämter mit Kennzahlen aus dem Personalabrechnungsprogramm als Grundlage für Zielvereinbarungen mit dem Frauenbüro und das spezielle Controlling S Informationen im Intranet S Betriebskindergärten S Umfangreiche Informations- und Beratungsangebote für Mütter und Väter S Auskunft und Beratung in allen arbeits- und laufbahnrechtlichen Fragen, wie z.B. Teilzeit, Vergütung, Urlaub S Beratung in allen versorgungsrechtlichen Fragen, wie z.B. Auswirkungen bei Elternzeit/Erziehungsurlaub, Teilzeit S Intranet-Zugriff für Beurlaubte von zu Hause aus Seite 5 von 5 S Übersendung von Informationen (Mitteilungsblatt, Stellenbörse) an Beurlaubte S Konzept Führen in Zukunft beinhaltet Themen zur Gleichstellung S Seminare zur Thematik der Gleichstellung von Frauen und Männern S Fortbildung für Frauen in Leicht-Lohngruppen S IT-Praktikum für Frauen in der Elternzeit S Stoffverteilungspläne in der Ausbildung S Übernahme der Betreuungskosten für Kinder während Seminarbesuch S Berücksichtigung und Anwe ndung des Landesgleichstellungsgesetzes bei Stellenbesetzungen S Einbeziehung des Frauenbüros in die personalwirtschaftlichen Prozesse S Besondere Regelungen für beurlaubte bzw. zurückkehrende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter S Beratung von Frauen über einen Bewerbungsleitfaden Geltungsdauer Diese Zielvereinbarung wird für den Zeitraum vom 01.04.2004 bis zum 31.03.2007 abgeschlossen. Berichtswesen Über die Entwicklung in den o.g. Schwerpunktbereichen wird dem Frauenbüro jährlich berichtet. Bernd Kaulmann Dagmar Wandt Leiter des Amtes für Personalservice Gleichstellungsbeauftragte und zentrale Dienste

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 02/ 13/2004