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Title: Vorlage 19/ 54/2015
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00248999.pdf
Published Time: Tue, 13 Aug 2019 11:30:12 GMT
Number of Pages: 3
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Vorlage 19/ 54/2015
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> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
21.09.2015
An den
Vorsitzenden des Ausschusses
für Umweltschutz
Ratsherrn Philipp Tacer
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 1. Oktober 2015
Anfrage der CDU-Ratsfraktion: Bahnlärm in Düsseldorf – Rechtliche Rahmenbedingungen klären
Sehr geehrter Herr Tacer,
der Schienenverkehr hat in den vergangenen Jahren auf den Strecken im Düsseldorfer Stadtgebiet stark zugenommen und wird durch den Ausbau des Transeuropäischen Schienennetzes – z. B. zwischen den niederländischen Häfen und dem Mittelmeerraum – noch verstärkt. Die Anwohnerinnen und Anwohner an Bahnstrecken in Düsseldorf sind dadurch vielfältigen Lärmbelastungen ausgesetzt.
Daher bitte ich Sie, nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen.
Anfrage:
1. Wie hat sich der Personen- und Güterverkehr auf den Bahnstrecken im Düsseldorfer Stadtgebiet seit dem Jahr 2000 entwickelt, welche weiteren Veränderungen erwartet die Verwaltung in den kommenden zehn Jahren, und wie schätzt sie die künftige Lärmbelastung für die Bürgerinnen und Bürger hierbei ein?
2. Wann liegt nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz eine wesentliche Änderung an öffentlichen Schienenwegen (Anspruch auf vorsorgenden Lärmschutz) vor, wann besteht auch bei stark steigender Lärm- und Verkehrsbelastung ein Bestandsschutz für Bahnstrecken, und konnte die Verwaltung in Gesprächen mit dem Bundesverkehrsministerium auf eine Änderung der aktuellen Rechtslage hinwirken? Vorlage 19/ 54/2015
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3. Welche Ergebnisse hat die Verwaltung in den Gesprächen (Umweltministerium NRW/Eisenbahnbundesamt) zur Mitwirkung von Städten und Gemeinden bei der Lärmaktionsplanung an Bahnstrecken innerhalb von Ballungsräumen erzielt, und welche Auswirkungen haben dabei die unterschiedlichen rechtlichen Auffassungen zur Zuständigkeit?
Begründung:
Die in den letzten Jahren stark gestiegene Belastung für Bürgerinnen und Bürger durch Schienenverkehrslärm hat zu vielfältigen Diskussionen über die Voraussetzungen für Lärmschutz an bestehenden Schienenstrecken geführt.
Insbesondere die Frage, ob nicht schon die starke Zunahme des Verkehrs auf der Schiene die Deutsche Bahn zu weiteren Lärmschutzmaßnahmen verpflichten müsste, wird intensiv debattiert. So fordern Bürgerinitiativen und der Deutsche Städtetag einen Anspruch auf flächendeckenden Lärmschutz statt freiwilliger Lärmsanierung – zumindest entlang der EU-Güterverkehrskorridore. Auf Anfrage der CDU-Ratsfraktion berichtete die Verwaltung im Rat bzw. im Umweltausschuss von geplanten Gesprächen mit dem Bundesverkehrsministerium im Rahmen des Deutschen Städtetags.
Gleichzeitig wurde durch die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§ 47e, Abs. 4) die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes seit 1.1.2015 auf das Eisenbahnbundesamt übertragen.
Auf Anfrage der CDU-Ratsfraktion berichtete die Verwaltung am 18.06.2015, dass laut Erlass des Landesumweltministeriums NRW diese Zuständigkeit unabhängig von der Siedlungsstruktur innerhalb und außerhalb von Ballungsräumen gelte. Zur Klärung offener Fragen zu Art und Umfang der Mitwirkung von Städten und Gemeinden am Lärmaktionsplan sei ein Austausch mit dem Eisenbahnbundesamt, dem Umweltministerium NRW und der Landeshauptstadt geplant.
Auf der Homepage des Eisenbahnbundesamts ist jedoch zu lesen, dass man sich nur für Haupteisenbahnstrecken außerhalb von Ballungsräumen zuständig sieht (vgl.
https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/lapeba/de/home ). Dies hat offenbar bereits zu ersten Überlegungen auf Bundesebene geführt, die bestehende Rechtslage zu präzisieren.
Der Schutz der Menschen vor Bahnlärm für die CDU-Ratsfraktion hat eine sehr hohe Priorität. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, dass sich Bund, Land und Kommunen – insbesondere aber die Landeshauptstadt – konsequent für den Lärmschutz der Bevölkerung einsetzen. Dazu gehören verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen wie auch eine für die Bürgerinnen und Bürger klar erkennbare Zuständigkeit. Wir möchten die Sitzung des Ausschusses zum Anlass nehmen, um mich über die bisherigen Ergebnisse zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Gutt Vorlage 19/ 54/2015
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Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für U mweltschutz -/-¹ -/-²
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Beantwortung Anfrage "Bahnlärm in Düsseldorf" als Text anzeigen
Title: 19/0
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00254722.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 17:38:00 GMT
Number of Pages: 4
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Seite 1
Vorlage 19 /54/2015
Beigeordnete Stulgies
Anfrage der CDU-Ratsfraktion
Hier: „Bahnlärm in Düsseldorf – Rechtliche Rahmenbedingungen klären“
Frage 1:
Wie hat sich der Personen- und Güterverkehr auf den Bahnstrecken im Düsseldorfer Stadtgebiet seit dem Jahr 2000 entwickelt, welche weiteren Veränderungen erwartet die Verwaltung in den kommenden zehn Jahren, und wie schätzt sie die künftige Lärmbelastung für die Bürgerinnen und Bürger hierbei ein?
Antwort:
Nach Angaben der Deutschen Bahn AG kann die Entwicklung des Personen- und Güterverkehrs auf den Bahnstrecken im Düsseldorfer Stadtgebiet anhand von fünf Streckenabschnitten dargestellt werden. Die Deutsche Bahn AG hat Zugzahlen für das Jahr 2011 sowie Prognosedaten 2025 jeweils für den Schienenpersonenfernverkehr (SPFV), Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und Schienengüterverkehr (SGV) zur Verfügung gestellt. Aus dem Jahr 2002 liegen der Verwaltung entsprechende Zugzahlen aus einer früheren Lärmkartierung der Deutschen Bahn AG vor.
Danach haben zwischen 2002 und heute die Zugbewegungen im Personenverkehr um 6 % und im Güterverkehr um 5 % zugenommen. Bis zum Jahr 2025 wird sich im Personenverkehr eine Zunahme um 23 % und im Güterverkehr um 44 % ergeben. Einzelheiten sind der Tabelle in der Anlage zu entnehmen.
Zur Prognose 2025 hat die DB AG für den Fall der Einführung des Rhein-Ruhr-Express (RRX) eine Erhöhung auf der Strecke D.-Derendorf um 123 Züge bzw. für D.-Benrath um 173 Züge ermittelt. Dies bedeutet auf den betroffenen Strecken eine weitere Zunahme um etwa 16 % bis 45 % der Zugbewegungen.
Eine Abschätzung der sich daraus zukünftig ergebenden Lärmbelastung steht unter dem Vorbehalt, dass das in zehn Jahren eingesetzte Zug- und Wagenmaterial nicht bekannt ist. Wird vorausgesetzt, dass die heutigen Schienenfahrzeuge auch in zehn Jahren verkehren, ergeben sich auf den Personenzugstrecken bis 2025 Erhöhungen um 1 bis 2 dB(A) und auf der Güterzugstrecke um fast 3 dB(A) (Dauerschallbelastung).
Frage 2:
Wann liegt nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz eine wesentliche Änderung an öffentlichen Schienenwegen (Anspruch auf vorsorgenden Lärmschutz) vor, wann besteht auch bei stark steigender Lärm- und Verkehrsbelastung ein Bestandsschutz für Bahnstrecken, und konnte die Verwaltung in Gesprächen mit dem Bundesverkehrsministerium auf eine Änderung der aktuellen Rechtslage hinwirken?
Antwort:
Nach § 1 Abs. 2 der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) liegt eine wesentliche Änderung vor, wenn Seite 2
1. eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr oder ein Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise baulich erweitert wird oder
2. durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 Dezibel (A) oder auf mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder mindestens 60 Dezibel (A) in der Nacht erhöht wird.
Betriebsanlagen einer Eisenbahn einschließlich der Bahnfernstromleitungen dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist (§ 18 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz - AEG).
Änderungen des Betriebes einer Bahnanlage sind nach § 18 Satz 1 AEG zulassungs-frei. Eine bloße Betriebszunahme auf einer Zugtrasse fällt damit nicht unter den Begriff der Änderung, solange der planfestgestellte bauliche Bestand dieser Bahnstrecke keine bauliche Änderung erfährt (Vallendar, in: Hermes/Sellner, AEG, § 18 Rdn. 78).
Die Steigerung eines Verkehrsaufkommens auf einer Bestandsstrecke ist für sich genommen einem Neubau nicht gleich zu setzen. Dies müsste ausdrücklich gesetzlich geregelt werden.
Diese Zielsetzung einer geänderten gesetzlichen Regelung für Bestandsstrecken, bei denen (lt. Bundesverkehrswegeplan) auch ohne bauliche Änderung mit stark steigender Lärm- und Verkehrsbelastung zu rechnen ist, verfolgt die von der Landeshauptstadt Düsseldorf initiierte Resolution des Deutschen Städtetages (DST) vom 09.06.2015, mit der vom Präsidium des DST eine Gleichbehandlung von Neubau-, Ausbau- und Bestandsstrecken beim Aufbau Transeuropäischer Netze (TEN) für den Schienengüterverkehr gefordert wird.
"Das Präsidium fordert, den Aufbau des TEN für den Schienengüterfernverkehr in Deutschland nach den gesetzlichen Bestimmungen für Neubaumaßnahmen zu planen und umzusetzen.
Neue Trassen müssen sich schonend einfügen, zusätzliche Lärmbelastungen auch in der Summe unterschiedlicher Faktoren in den Ballungsräumen vermeiden und wirksame Entlastungen an den heute bereits hochbelasteten Strecken schaffen. Entlang der EU-Güterverkehrskorridore ist grundsätzlich ein einheitlicher Anspruch auf Lärmvorsorge statt einer freiwilligen Lärmsanierung in den Bestandsstrecken-abschnitten einzuräumen."
Die Gespräche und Gesprächstermine mit dem Bundesverkehrsministerium werden z.Z. von der Geschäftsstelle des Deutschen Städtetages vorbereitet.
Frage 3:
Welche Ergebnisse hat die Verwaltung in den Gesprächen (Umweltministerium NRW/Eisenbahnbundesamt) zur Mitwirkung von Städten und Gemeinden bei der Lärmaktionsplanung an Bahnstrecken innerhalb von Ballungsräumen erzielt, und welche Auswirkungen haben dabei die unterschiedlichen rechtlichen Auffassungen zur Zuständigkeit?
Antwort:
Nach Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium sieht das Eisenbahnbundesamt (EBA) für die bundesweite Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Seite 3
Bundes mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr innerhalb und außerhalb von Ballungsräumen seine Zuständigkeit.
Zunächst wird das EBA einen ersten bundesweiten Lärmaktionsplan testweise bis Mitte des Jahres 2016 außerhalb der Ballungsräume erstellen. Die Öffentlichkeit hatte zwischen Mitte April und Ende Juni 2015 Gelegenheit, sich zur Lärmsituation zu äußern und sich so an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen. Ab 2018 wird das EBA auf Grundlage der EG-Umgebungslärmrichtlinie in die turnusgemäße Lärmaktionsplanung einsteigen und diese danach regelmäßig alle fünf Jahre aktualisieren bzw. weiterführen.
Zwischen den Ballungsraumkommunen und dem EBA wird es somit zukünftig eine neue Schnittstelle geben, da beide Behörden einen Lärmaktionsplan aufstellen, dessen Geltungsbereiche das jeweilige Stadtgebiet betreffen. Die Überlegungen zur Lärmminderung von Bereichen, in denen z.B. eine Lärmbelastung ausgehend von einer Bahnstrecke und einer Hauptverkehrsstraße vorherrscht, sind deshalb zwischen dem EBA und der Kommune abzustimmen.
Das Umweltamt der Stadt Düsseldorf hat dazu mit dem EBA einen Abstimmungsprozess strukturiert. Darin ist sowohl der Austausch über Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung als auch ein frühzeitiger Informationsaustausch über Lärmschutzmaßnahmen enthalten. In diesen Ablauf ist auch die Deutsche Bahn AG einbezogen, die hauptsächlich über das Programm Lärmsanierung an Schienenwegen, aber auch bei Ausbaumaßnahmen in ausführender Funktion ist. Es wurde vereinbart, dass dieser Prozess im Rahmen der weiteren Lärmaktionsplanung konkretisiert und umgesetzt werden soll.
Beigeordnete Stulgies
Anlage:
Entwicklung des Personen- und Güterverkehrs auf den Bahnstrecken in Düsseldorf
(durchschnittliche Zugbewegungen an Werktagen) Seite 4
Anlage
Entwicklung des Personen- und Güterverkehrs auf den Bahnstrecken in Düsseldorf
(durchschnittliche Zugbewegungen an Werktagen)
2002 2011 2025
Strecke SPFV SPNV SGV SPFV SPNV SGV SPFV SPNV SGV
D-Derendorf 142 425 26 172 556 20 178 613 20
D-Benrath 119 184 12 150 208 16 156 224 20
D-Bilk 63 421 19 0 442 8 0 532 8
D-Gerresheim 40 234 8 0 204 4 0 350 4
D-Grafenberg 0 0 120 0 0 147 0 72 228