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Title: Vorlage 176/ 113/2015
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00243001.pdf
Published Time: Tue, 13 Aug 2019 18:07:26 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 176/ 113/2015
> Seite 1 von 2
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
der Bezirksvertretung 6
An
Herrn Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 6
09.06.2015
## Anfrage
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Maßnahmen zur Reduktion von Lärm auf der Bochumer Straße
Sachdarstellung:
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Welche Maßnahmen zur Reduktion von Lärm auf der Bochumer Straße sind geplant?
2. Welche Maßnahmen zur Reduktion von Lärm auf der Bochumer Straße sind möglich?
3. Sind folgende lärmreduzierende Maßnahmen möglich und wie werden sie mit konkreten Vor- und Nachteilen bewertet?
a) lärmreduzierende Maßnahmen durch stärkere Begrünung, wie z.B. mehr Bäume oder Fassadenbegrünung
b) lärmreduzierende Maßnahmen durch eine Verringerung der Geschwindigkeit auf 30km/h
c) lärmreduzierende Maßnahmen durch geschwindigkeitsvermindernde Maßnahmen wie weitere Verkehrsinseln oder Zebrastreifen
d) lärmreduzierende Maßnahmen durch eine bessere lärmvermindernde Verglasung der Wohnhäuser
e) lärmreduzierende Maßnahmen durch anderen Straßenbelag
Begründung:
Lärm macht krank und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen hier Handlungsbedarf z.B. für die Bochumer Straße, wo die Umfeldbetrachtung *) schon eine Gesundheitsgefahr nicht mehr ausschließt und tagsüber mehr als 70 dB (nachts mehr als 60 dB) nennt. Vorlage 176/ 113/2015
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> RSD Vorlage
Hier ist Handlungsbedarf, auch wenn kein Rechtsanspruch auf Lärmschutz besteht.
> *)
Teil B – Umweltbericht gemäß § 12 BauGB zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 06/002 (eh. Nr. 5781/0038) – Nördliche Westfalenstraße (Südteil) -
Weitere Erläuterung ggf. in der Sitzung
gez. Gerald Helmke
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Title: TOP 23
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00255241.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 11:58:55 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Drucksache 176/ 113/2015
Antwort der Verwaltung
zur Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
vom 09.06.2015
Maßnahmen zur Reduktion von Lärm auf der Bochumer Straße
Frage 1:
Welche Maßnahmen zur Reduktion von Lärm auf der Bochumer Straße sind geplant?
Antwort:
Die südliche Bochumer Straße gehört zu den Straßenabschnitten im Stadtgebiet, für die im Rahmen der Lärmaktionsplanung ein Handlungsbedarf festgestellt wurde. Bedingt durch die Verkehrslärmbelastungen ist der Straßenabschnitt als weiterer Bedarf (2. Priori tät) eingestuft, d.h. eine Aufnahme in den Masterplan “Reduzierung des Straßenverkehrslärms”, der vordringliche Aktivitäten enthält, ist erst langfristig zu
erwarten. Die Straßenraumgestaltung mit Radwegen, Verkehrsinseln und Parkraumzuweisungen sowie einer intakten Fahrbahnoberfläche lassen aktuell keine akuten Defizite erkennen. Konkret sind deshalb derzeit an der Bochumer Straße keine Lärmschutzmaßnahmen geplant.
Fragen 2 und 3:
Welche Maßnahmen zur Reduktion von Lärm auf der Bochumer Straße sind möglich?
Sind folgende lärmreduzierende Maßnahmen möglich und wie werden sie mit konkreten Vor- und Nachteilen bewertet?
a) lärmreduzierende Maßnahmen durch stärkere Begrünung, wie z.B. mehr Bäume und Fassadenbegrünung?
b) lärmreduzierende Maßnahmen durch eine Verringerung der Geschwindigkeit auf 30 km/h?
c) lärmreduzierende Maßnahmen durch geschwindigkeitsvermindernde Maßnahmen wie weitere Verkehrsinseln oder Zebrastreifen?
d) lärmreduzierende Maßnahmen durch eine bessere Lärm vermindernde Verglasung der Wohnhäuser
e) lärmreduzierende Maßnahmen durch anderen Straßenbelag?
Antwort:
Als wirksamste - und mittel- bis langfristig vorgesehene - Maßnahme ist die Aufbringung eines Lärm mindernden Fahrbahnbelags (LOA 5D) auf der Bochumer Straße zu nennen. Alternativ dazu könnte die Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf z.B. 30 km/h einen spürbaren Beitrag zur Belastungssenkung liefern. Die Einhaltung einer reduzierten Fahrgeschwindigkeit kann durch weitere Markierungen und Einbauten wie Verkehrsinseln unterstützt werden. Dies gilt auch für Radfahrstreifen auf der Fahrbahn, die zusätzlich der Förderung des umweltfreundlichen Radverkehrs dienen. Voraussetzung für die Umsetzung einer Tempo-30-Beschilderung und weitergehender Änderungen des Straßenraums ist eine Prüfung insbesondere verkehrlicher Belange durch das Amt für Verkehrsmanagement.
Straßenbegleitgrün wirkt hinsichtlich der Wahrnehmung der Belastungen positiv, rein akustisch führt dies zu keiner Verminderung des Schalls.
Eine deutliche Verbesserung der Wohnsituation geht von Schallschutzfenstern aus. Hauseigentümer sind gut beraten, wenn sie im Rahmen von Erneuerungsarbeiten auf ein ausreichendes Schalldämmmaß der Fenster von Aufenthaltsräumen achten. Das Umweltamt kann dazu beraten. Bei hohen Straßenlärmbelastungen bietet die Stadt Düsseldorf mit dem Schallschutzfensterprogramm für den Fensteraustausch und den Einbau schallgedämmter Lüfter einen Förderzuschuss an.