Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Vorlage als Text anzeigen
Title: 00311959.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00311959.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 21:58:46 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Richard F. Wagner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der BV 9 – Düsseldorf
Anfrage :
Verkehrssituation im Rathausviertel Benrath: Sicherung von Straßenkreuzungen und Straßeneinmündungen im 5-Meter-Bereich
26.02.2018
An den Bezirksbürgermeister der BV 9
Herrn Dr. Karl Heinz Graf
Benrodestr. 46
40597 Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Dr. Graf,
wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 16.03.2018 zu setzen.
Situation :
Im Gebiet des Rathausviertel Benrath wird der Paragraph 12 / Absatz 3 / Punkt 1 der StVO häufig missachtet: „Das Parken ist unzulässig ... / vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu
je 5,00 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, (...)“ .
Dadurch werden in diesem Viertel, durch das auch wichtige Schulwege verlaufen, die
Sichtbeziehungen im Verkehrsgeschehen eingeschränkt. Insbesondere der Fußgänger- und Fahrradverkehr wird durch falsch parkende Autos behindert und gefährdet. Die Begründungen der Verwaltung für hier bislang nur selten stattfindende Kontrollen sind bekannt: Mangel bei personellen Kapazitäten und das Opportunitätsprinzip.
Auch die Buslinie 789 durch die Benrodestraße ist hier betroffen und wird auch durch „zweite -Reihe-Falschparker“ am reibungslosen Betrieb gehindert. Persönliche Beobachtungen und Drittanzeigen legen dies nahe. Mit der anstehenden Großbaustelle Benrodestraße / Hospitalstraße wird sich die Verkehrssituation im Rathausviertel Benrath vermutlich noch verschärfen.
Anfrage :
Die zuständige Verwaltung wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Wie ist die Einschätzung der Verwaltung (auf Basis von Erfahrungen bzw. Rückmeldungen von OSD, Amt für Verkehrsmagement, Polizei, ...) hinsichtlich der Verkehrssituation im Rathausviertel Benrath - insb. bei der Sicherung von Rettungswegen, Versorgungswegen (Lieferverkehr, Müllabfuhr), Schulwegen, Busverkehr?
2. Welche Maßnahmen gedenkt die Verwaltung im Rathausviertel zur Einhaltung von Paragraph 12 / Absatz 3 / Punkt 1 der StVO bzw. zur Sicherung der
Straßenkreuzungen und Straßeneinmündungen im 5-Meter-Bereich zu ergreifen?
3. Wie schätzt die Verwaltung die Notwendigkeit der Einrichtung von Anwohnerparken im Rathausviertel Benrath ein?
Richard F. Wagner
Verkehrssituation im Rathausviertel Benrath als Text anzeigen
Title: 00324732.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00324732.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 12:05:08 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
TOP 13 179/53/2018
# Verkehrssituation im Rathausviertel Benrath
# Anfrage von Herrn Wagner, Fraktion Bü90/Die Grünen
zu Frage 1:
Das Amt für Verkehrsmanagement schätzt die Situation im Vergleich zu anderen Quartieren im innerstädtischen bzw. Innenstadtrand-Bereichen als unauffällig ein. Es liegen keine besonderen Hinweise seitens des Ordnungsamtes, der Polizei, der Feuerwehr bzw. der AWISTA vor. Kleinteilige Verbesserungsmaßnahmen wie die Verlängerung von Halteverboten erfolgen in direkter Abstimmung zwischen den beteiligten Ämtern.
zu Frage 2:
Die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes kontrolliert im Rahmen der personellen Möglichkeiten den ruhenden Verkehr entsprechend der Vorgaben des §12 StVO. Weitere Maßnahmen zum Freihalten der Einmündungsbereiche sind seitens der Verwaltung aktuell nicht geplant.
zu Frage 3:
Es liegen keine städtebaulichen Kennwerte wie zum Beispiel hohe Berufspendlerzahlen für den Bereich Rathausviertel Benrath vor, die einen ersten Hinweis auf eine mögliche Vorteilhaftigkeit von Bewohnerparken geben könnten. Um zu einer qualifizierten Entscheidung in Bezug auf die Durchführbarkeit für den Bereich des Rathausviertels Benrath zu gelangen, ist eine entsprechende Parkraumuntersuchung für das umliegende Gebiet erforderlich. Aufgrund der Vielzahl der ähnlich gelagerten Wünsche im gesamten Stadtgebiet kann allerdings noch kein Zeitpunkt für die Durchführung der Parkraumerhebung genannt werden.