B90/grFNP Hohenzollernallee
Aus der amtlichen Vorlage
FNP-Änderung Nr. 85 -Hohenzollernallee- Änderungsnatrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Sehr geehrter Herr Conzen, die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bittet Sie, folgenden Änderungsantragantrag zur Vorlage 61/97/2004 auf die Tagesordnung der Sitzung am 27. Mai 2004 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen (Änderungen fett gesetzt): Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss stimmt der Flächennutzungsplanänderung Nr. 85 (Entwurf) - Hohenzollernallee - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 12 Abs. 2 der Zu- ständigkeitsordnung zu, wenn auf den Flächen der freigewordenen Güterbahntrasse eine Stadtbahntrasse - gemäß den entsprechenden Darstellungen im Nahverkehrs- plan - ausgewiesen wird und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtent- wicklung eine vorlagengemäße Beschlussfassung unter Einschluss dieser Änderung. Darüber hinaus bittet der Ordnungs- und Verkehrsausschuss die Verwaltung eine Flächennutzungsplanänderung vorzubereiten, die den in direkter Nähe des Plangebietes vorgesehenen Regiobahnhalt an der jetzigen Güterbahntrasse 2324 Düsseldorf-Rath - Düsseldorf-Eller planerisch sichert.
Auszug aus „Antrag“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument
Wo passiert das?
Hohenzollernallee – Straßenverlauf zur Orientierung
Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.
- Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche
Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.
Beratungsweg
Ordnungs- und Verkehrsausschuss
Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 66/ 90/2004