Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 175/ 162/2015

Bauarbeiten an der Niederrheinstraße und Fahrradfahrer

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Niederrheinstraße · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 14. Oktober 2015veröffentlicht

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Die Sicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach der Straßenverkehrsordnung und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift „Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)“. Wenn an Arbeitsstellen Radverkehrsanlagen betroffen sind, wird die Empfehlung „Baustellensicherung im Bereich von Geh- und Radwegen“ der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V. herangezogen. Im Einzelfall wird entschieden, welche geeigneten Maßnahmen angeordnet werden. Im vorliegenden Fall wurde nach Aufhebung des Radweges auf die Beschilderung einer Umleitungsstrecke über die Straße „Im Grund“ verzichtet, da die Umleitungsstrecke einen erheblichen Umweg für die Fahrradfahrer bedeutet hätte.
  • Anhand der einschlägigen Vorschriften wird immer eine Einzelfallentscheidung bezogen auf die jeweilige Baustelle getroffen. Je nach Ergebnis wird eine Ausweichroute für den Fahrradverkehr eingerichtet und ausgeschildert.

Title: antwort.top 19.bv-sitzung.27-10-2015 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00255203.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 17:39:03 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: 175/162/2015 Anfrage Herr Dr. Hartmann, CDU-Fraktion, am 14.10.2015 hier: Bauarbeiten an der Niederrheinstraße und Fahrradfahrer Frage 1: Teilt die Verwaltung auch für den Stadtbezirk 5 die Auffassung der Ampel-Koalition, dass bei Baustellen „Ausweichrouten eingerichtet und ausgeschildert“ werden müssen (S. 17 der Kooperationsvereinbarung)? Antwort:

Automatisch aus dem Originaldokument aufbereitet.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Vorlage als Text anzeigen
Title: Vorlage 175/ 162/2015 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00250706.pdf Published Time: Tue, 13 Aug 2019 11:47:29 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Vorlage 175/ 162/2015 > Seite 1 von 1 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich CDU-Fraktion der Bezirksvertretung 5 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 14.10.2015 Anfrage Bauarbeiten an der Niederrheinstraße und Fahrradfahrer (Anfrage Herr Dr. Hartmann, CDU-Fraktion, vom 14.10.2015) Derzeit finden Bauarbeiten auf der Niederrheinstraße statt (ca. ab Haus Nr. 252 in südlicher Richtung). Dazu wurden auch die Fahrradspuren aufgerissen. Eine Umleitung für Fahrradfahrer wurde nicht eingerichtet, sondern lediglich ein Schild mit der Aussage „Radweg Ende“ aufgestellt. Nicht ortskundige Fahrradfahrer waren gezwungen, die überaus verkehrsreiche Niederrheinstraße zu benutzen. Die Ausschilderung einer Umleitung bspw. über die Straße Im Grund wäre möglich gewesen. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Teilt die Verwaltung auch für den Stadtbezirk 5 die Auffassung der Ampel- Koalition, dass bei Baustellen „Ausweichrouten eingerichtet und ausgeschildert“ werden müsse n (S. 17 der Kooperationsvereinbarung)? 2. Wenn die Verwaltung diese Frage mit „Ja“ beantwortet: Wie stellt die Verwaltung sicher, dass künftig auch bei Baustellen im Stadtbezirk 5Ausweichrouten für Fahrradfahrer eingerichtet und ausgeschildert werden? gez. Dr. Florian Hartmann Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 5 27.10.2015 -/-¹
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: antwort.top 19.bv-sitzung.27-10-2015 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00255203.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 17:39:03 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: 175/162/2015 Anfrage Herr Dr. Hartmann, CDU-Fraktion, am 14.10.2015 hier: Bauarbeiten an der Niederrheinstraße und Fahrradfahrer Frage 1: Teilt die Verwaltung auch für den Stadtbezirk 5 die Auffassung der Ampel-Koalition, dass bei Baustellen „Ausweichrouten eingerichtet und ausgeschildert“ werden müssen (S. 17 der Kooperationsvereinbarung)? Antwort: Die Sicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach der Straßenverkehrsordnung und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift „Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)“. Wenn an Arbeitsstellen Radverkehrsanlagen betroffen sind, wird die Empfehlung „Baustellensicherung im Bereich von Geh- und Radwegen“ der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V. herangezogen. Im Einzelfall wird entschieden, welche geeigneten Maßnahmen angeordnet werden. Im vorliegenden Fall wurde nach Aufhebung des Radweges auf die Beschilderung einer Umleitungsstrecke über die Straße „Im Grund“ verzichtet, da die Umleitungsstrecke einen erheblichen Umweg für die Fahrradfahrer bedeutet hätte. Frage 2: Wenn die Verwaltung diese Frage mit „Ja“ beantwortet: Wie stellt die Verwaltung sicher, dass künftig auch bei Baustellen im Stadtbezirk 5 Ausweichrouten für Fahrradfahrer eingerichtet und ausgeschildert werden? Antwort: Anhand der einschlägigen Vorschriften wird immer eine Einzelfallentscheidung bezogen auf die jeweilige Baustelle getroffen. Je nach Ergebnis wird eine Ausweichroute für den Fahrradverkehr eingerichtet und ausgeschildert.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 175/ 162/2015