Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 174/ 27/2019

CDU-Anfrage Verkehrslärm ist Einschränkung von Wohn- und Lebensqualität

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Niederkasseler Lohweg 20 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 2Dokumente 20. März 2019veröffentlicht

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • In welchem Zeitrahmen ist mit der Fertigstellung des Lärmaktionsplans II zu rechnen und umfassen die Überlegungen der Verwaltung diesbezüglich, ohne bereits das Ergebnis einer möglichen Priorisierung vorwegzunehmen, grundsätzlich auch weitere Lärmschutzmaßnahmen im Stadtbezirk 4?
  • Der Lärmaktionsplan II wurde am 01.02.2018 vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossen. Im Stadtbezirk 4 liegen keine Lärmbrennpunkte des Lärmaktionsplans II, so dass daraus keine Maßnahmen abzuleiten waren. Dennoch ist die Minderung der Lärmbelastung im Stadtbezirk 4 weiterhin Gegenstand des Verwal-tungshandelns. Lärmarme Fahrbahnbeläge auf der A 52 in Höhe des Ökotops Heerdt, Rasengleise auf der Düsseldorfer Straße und die geplante Lärmschutzbebauung an der Kevelaerer Straße sind hier zu nennen.

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00343392.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 19:06:56 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: 174/ 27/2019 Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 4 am 03.04.2019 hier: Verkehrslärm ist Einschränkung von Wohn- und Lebens-qualität – Effektiver Lärmschutz entlang der B7/ Brüsseler Straße Frage 1: In welchem Zeitrahmen ist mit der Fertigstellung des Lärmaktionsplans II zu rechnen und umfassen die Überlegungen der Verwaltung diesbezüglich, ohne bereits das Ergebnis einer möglichen Priorisierung vorwegzunehmen, grundsätzlich auch weitere Lärmschutzmaßnahmen im Stadtbezirk 4? Antwort:

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Title: Vorlage 174/ 27/2019 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00339269.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 14:42:13 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 174/ 27/2019 > Seite 1 von 2 > RSD Vorl age X öffentlich nicht öffentlich CDU-Fraktion der Bezirksvertretung 4 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 4 19.03.2019 Anfrage Verkehrslärm ist Einschränkung von Wohn- und Lebensqualität – Effektiver Lärmschutz entlang der B7/ Brüsseler Straße Sachdarstellung: Anwohnerinnen und Anwohner entlang der B7/ Brüsseler Straße sind in erhöhtem Maße von Verkehrslärm betroffen. Dieser Umstand lässt sich auch der von der Landeshauptstadt Düsseldorf erstellten Lärmkarte 2017 entnehmen. Um eine spürbare Verbesserung der Situation für die Betroffenen zu erzielen, ist es in den vergangenen Jahren, aufbauend auf dem sog. Masterplan „Reduzierung von Straßenverkehrslärm in Düsseldorf 2006-2012“, bereits zur Umsetzung versch iedener Lärmschutz-maßnahmen im o.g. Bereich gekommen. Auch die Bezirksvertretung 4 hat sich in Anfragen und Anträgen mehrfach mit dem Thema Lärmschutz auseinandergesetzt (vgl. etwa die Anfragen und Anträge der CDU-Fraktion vom 12.11.2011 (Drs. 174/6/2011) und vom 27.01.2016 (Drs. 174/12/2016)). Ausweislich der Homepage der Landeshauptstadt Düssel-dorf bereitet die Verwaltung zurzeit eine Fortschreibung des Masterplans sowie eine neue Prioritätenliste vor. Die Umsetzung des Masterplan 2006-2012 sei demnach weitestgehend abgeschlossen. In der Übersicht zum Stand der Umsetzung wird für die B7 – Abschnitt Heerdt – ausdrücklich darauf hingewiesen, dass weitere Lärmschutzwände nicht auf Brücken errichtet wurden. Wir bitten die Verwaltung, folgende Fragen zu beantworten: 1. In welchem Zeitrahmen ist mit der Fertigstellung des Lärmaktionsplans II zu rechnen und umfassen die Überlegungen der Verwaltung diesbezüglich, ohne bereits das Ergebnis einer Vorlage 174/ 27/2019 Seite 2 von 2 > RSD Vorl age möglichen Priorisierung vorwegzunehmen, grundsätzlich auch weitere Lärmschutzmaßnahmen im Stadtbezirk 4? 2. Hält die Verwaltung die verschiedenen nach dem alten Masterplan entlang der B7/ Brüsseler Straße umgesetzten Lärmschutz-maßnahmen für grundsätzlich ausreichend oder sind zukünftig weitere Maßnahmen zur Gewährleistung eines effektiven Schutzes vor Verkehrslärm in diesem Gebiet denkbar? Wenn ja, welche? 3. Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Verwaltung für die Aussparung erweiterter Lärmschutzwände auf Brücken an der B7 – Abschnitt Heerdt – bzw. kann sich die Verwaltung die Errichtung einer lärmschutzwandähnlichen Konstruktion an der Überquerung der Krefelder Straße durch die B7 vorstellen? Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 4 03.04.2019 -/-²
Anlage 1 zur Drucksache 174/27/2019 als Text anzeigen
Title: 00343392.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00343392.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 19:06:56 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: 174/ 27/2019 Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 4 am 03.04.2019 hier: Verkehrslärm ist Einschränkung von Wohn- und Lebens-qualität – Effektiver Lärmschutz entlang der B7/ Brüsseler Straße Frage 1: In welchem Zeitrahmen ist mit der Fertigstellung des Lärmaktionsplans II zu rechnen und umfassen die Überlegungen der Verwaltung diesbezüglich, ohne bereits das Ergebnis einer möglichen Priorisierung vorwegzunehmen, grundsätzlich auch weitere Lärmschutzmaßnahmen im Stadtbezirk 4? Antwort: Der Lärmaktionsplan II wurde am 01.02.2018 vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossen. Im Stadtbezirk 4 liegen keine Lärmbrennpunkte des Lärmaktionsplans II, so dass daraus keine Maßnahmen abzuleiten waren. Dennoch ist die Minderung der Lärmbelastung im Stadtbezirk 4 weiterhin Gegenstand des Verwal-tungshandelns. Lärmarme Fahrbahnbeläge auf der A 52 in Höhe des Ökotops Heerdt, Rasengleise auf der Düsseldorfer Straße und die geplante Lärmschutzbebauung an der Kevelaerer Straße sind hier zu nennen. Frage 2: Hält die Verwaltung die verschiedenen nach dem alten Masterplan entlang der B7/ Brüsseler Straße umgesetzten Lärmschutzmaßnahmen für grundsätzlich ausreichend oder sind zukünftig weitere Maßnahmen zur Gewährleistung eines effektiven Schutzes vor Verkehrslärm in diesem Gebiet denkbar? Wenn ja, welche? Antwort: Die Reduzierung des Verkehrslärms ausgehend von der Brüsseler Straße ist noch nicht abgeschlossen. Mit der Realisierung der Anschlussstelle Heerdter Lohweg wird südlich der B7 im Bereich Schiessstraße / Am Heerdter Hof / Im Kämpchen eine Lärmschutzwand auf einer Länge von 400 m mit einer Höhe von 4 m errichtet. Zusätzlich wird im betreffenden Ausbaubereich passiver Lärmschutz geschaffen. Außerdem ist vorgesehen, bei der nächsten Fahrbahnerneuerung auf der Brüsseler Straße Lärm optimierte Beläge zu verlegen. Frage 3: Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Verwaltung für die Aussparung erweiterter Lärmschutzwände auf Brücken an der B7 – Abschnitt Heerdt – bzw. kann sich die Verwaltung die Errichtung einer lärmschutzwandähnlichen Konstruktion an der Überquerung der Krefelder Straße durch die B7 vorstellen? Antwort: Die Brückenbauwerke im Abschnitt Brüsseler Straße sind nach Erkenntnis der Verwaltung ohne sehr große statische Eingriffe nicht geeignet, um darauf wirksame Lärmschutzwände zu errichten. Die Bestandsbauwerke sind nicht nach heutigen statischen Gesichtspunkten konstruiert. Bauliche Eingriffe heben den Bestandsschutz auf und führen in Anwendung heutiger statischer Ansätze zu umfangreichen Verstärkungsmaßnahmen und voraussichtlich auch zu gesteigertem Aufwand für eine zeitgemäße Absturzsicherung. Eine vertiefende Untersuchung durch einen Fachingeni-eur wurde vom Fachamt als nicht zielführend eingestuft. Eine neben der Brücke errichtete Konstruktion für eine Lärmschutzwand müsste zusätzlich den Höhenunterschied zur Hochstraße (mindestens 5m) überwinden. Eine darauf aufsetzende Lärmschutzwand mit einer Höhe von 4 m würde somit ein insgesamt 9 m hohes Bauwerk ergeben. Neben den hohen Kosten würden dafür auch Bäume, Sträucher und Parkplätze wegfallen. Im Vergleich zum erzielbaren Nutzen wäre der Aufwand unangemessen hoch, so dass diese Überlegungen nicht weiter verfolgt werden.

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 174/ 27/2019