Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 175/ 21/2018

Kaiserswerther Straße - Lärmreduzierung

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kaiserswerther Straße · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 2Dokumente 16. Januar 2018veröffentlicht

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Title: Vorlage 175/ 21/2018 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00309262.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 21:49:43 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Vorlage 175/ 21/2018 Seite 1 von 1 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich SPD-Fraktion der Bezirksvertretung 5 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 15.01.2018 Anfrage Kaiserswerther Straße - Lärmreduzierung (Anfrage Herr Schwarz, SPD-Fraktion, vom 15.01.2018) Der im Stadtbezirk 5 befindliche Teilabschnitt der Kaiserswerther Straße ist mit denkmalgeschütztem Kopfsteinpflaster ausgestattet. Dadurch kann der von Anwohnern geforderte Flüsterasphalt nicht ermöglicht werden. Von 22 – 6 Uhr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, was in den Nachtstunden zu einer Lärmreduzierung führt. Es wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. In welchem Umfang wurde die aktuelle Geschwindigkeitsbegrenzung (50 km/h bei Tag und 30 km/h bei Nacht) in den letzten zwei Jahren kontrolliert? 2. Welche weiteren Maßnahmen zur Lärmreduzierung könnten aus Sicht der Verwaltung umgesetzt werden? gez. Benjamin Schwarz Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 5 30.01.2018 -/-¹
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Title: antwort.top14.bv-sitzung.27-02-2018 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00312025.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:39:14 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: 175/ 21/2018 Anfrage Herr Schwarz, SPD-Fraktion, am 15.01.2018 hier: Kaiserswerther Straße - Lärmreduzierung Frage 1: In welchem Umfang wurde die aktuelle Geschwindigkeitsbegrenzung (50 km/h bei Tag und 30 km/h bei Nacht) in den letzten zwei Jahren kontrolliert? Antwort: Auf der Kaiserswerther Straße sind kommunale Geschwindigkeitsmessungen aus rechtlichen Gründen nicht zulässig. Nach Mitteilung der insoweit zuständigen Polizei liegt keine Gefahrenstelle oder Unfallhäufungsstelle vor. Erkenntnisse über überdurchschnittlich hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen liegen ebenfalls nicht vor. Die Polizei führte im Jahr 2016 insgesamt 31 und im Jahr 2017 insgesamt 18 Messeinsätze, überwiegend in den Nachtstunden, durch. Festgestellt wurden im Durchschnitt 6,8 Verstöße in der Stunde. Im Vergleich zu anderen innerstädtischen Straßen ist die Kaiserswerther Straße als unauffällig einzustufen. Frage 2: Welche weiteren Maßnahmen zur Lärmreduzierung könnten aus Sicht der Verwaltung umgesetzt werden? Antwort: Die Fachverwaltung sieht aufgrund der Funktion der Kaiserswerther Straße als Hauptverkehrsstraße mit Stadtteilverbindungsfunktion aktuell keine weiteren Maßnahmen zur Lärmreduzierung vor.

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 175/ 21/2018