Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Vorlage als Text anzeigen
Title: Vorlage 175/ 101/2016
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00271717.pdf
Published Time: Tue, 13 Aug 2019 08:35:24 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 175/ 101/2016
> Seite 1 von 2
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
SPD-Fraktion
der Bezirksvertretung 5
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
12.07.2016
Anfrage
Künstlerische Gestaltung von Versorgungskästen im öffentlichen Straßenraum Angermund
(Anfrage Herr Horne, SPD-Fraktion, vom 12.07.2016)
Durch die zunehmende Anzahl von Versorgungskästen im öffentlichen Straßenraum (z.B. Strom, Telekommunikation und Post etc.), die aufgrund der technischen Entwicklung u. Ä. erforderlich sind, wird dieser nachhaltig optisch geprägt.
Da diese Kästen im Regelfall eher unter funktionalen Aspekten entworfen werden, tragen sie nicht zur optischen Verschönerung des öffentlichen Straßenraums bei. Vielfach werden diese Kästen zudem durch Graffiti oder Werbeaufkleber verunstaltet.
Abhilfe könnte hier eine zielgerichtete künstlerische Gestaltung dieser Kästen
schaffen. Eine Initiative aus Angermund („Angermund soll schöner werden“), die sich
der Verschönerung des Stadtteils widmet, hat ihr grundsätzliches Interesse bekundet, die Versorgungskästen in Angermund – zunächst an ausgewählten Standorten als Pilotprojekt – in Eigenregie und mit eigenen Mitteln zu gestalten.
Die Verwaltung wird daher um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
1. Liegen der Verwaltung Zahlen und Informationen zu den einzelnen Standorten der Versorgungskästen differenziert nach den einzelnen Anbietern vor?
2. Ist der Verwaltung bekannt, welche Anbieter grundsätzlich zulassen, dass ihre Kästen - nach Einvernehmen über die künstlerischen Inhalte – gestaltet werden und welche Rahmenbedingungen wären hierbei einzuhalten? Vorlage 175/ 101/2016
Seite 2 von 2
> RSD Vorlage
3. Verfügt die Verwaltung über Informationen, an wen sich die Interessenten zur Gestaltung wenden können und welche Standorte ggf. prädestiniert wären?
gez. Dieter Horne
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 5 30.08.2016 -/-¹
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: antwort.top 17.bv-sitzung.30-08-2016
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00276401.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 17:52:03 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
175/ 101/2016
Anfrage Herr Horne, SPD-Fraktion, am 12.07.2016 hier: Künstlerische Gestaltung von Versorgungskästen im öffentlichen Straßenraum Angermund
Frage 1:
Liegen der Verwaltung Zahlen und Informationen zu den einzelnen Standorten der Versorgungskästen differenziert nach den einzelnen Anbietern vor?
Antwort:
Die Verwaltung kann die Standorte für die Schaltschränke der Lichtzeichenanlagen (LZA), der Öffentlichen Beleuchten (ÖB) und der Verteilerschränke der Stadtwerke Netze für Niederspannung (NS) in Angermund benennen. Da es noch weitere Standorte für Verteilerschränke im Stadtgebiet gibt, die nicht von der Stadt eingesehen und angegeben werden können, müssten hierzu die jeweiligen Anbieter (wie z.B. Telekom) kontaktiert werden.
Frage 2:
Ist der Verwaltung bekannt, welche Anbieter grundsätzlich zulassen, dass ihre Kästen – nach Einvernehmen über die künstlerischen Inhalte – gestaltet werden und welche Rahmenbedingungen wären hierbei einzuhalten?
Antwort:
Zu den Schalt-/ Verteilerschränken der LZA, ÖB und NS gibt es die Möglichkeit der Aufbringung von Plakaten in dafür vorgesehene aufgebrachte Leichtalurahmen. Gesteuert von der DMT (Düsseldorf Marketing & Tourismus GmbH) kann hier preiswerte Werbung angebracht werden. Werbeinhalte dieser Plakate sind abzusprechen und Vorgaben hierüber einzuhalten. Ebenso fallen hierfür Gebühren an. Eine künstlerisch gestalterische Farbgebung/Bemalung der städtischen Schalt- und Verteilerschränke ist derzeit nicht zugelassen und dies wird auch für die Zukunft nicht angestrebt. Diese Aussage kann nur für die LZA, ÖB und NS getroffen werden. Die Gestaltung der Schaltschränke anderer Anbieter müsste bei den jeweiligen Betreibern (wie z.B. Telekom) angefragt und genehmigt werden, denn diese sind die Eigentümer und haben die Verkehrssicherungspflicht.
Frage 3:
Verfügt die Verwaltung über Informationen, an wen sich die Interessenten zur Gestaltung wenden können und welche Standorte ggf. prädestiniert wären?
Antwort:
Ein Vorschlag zu möglichen Standorten sowie ein Konzept zur Gestaltung und langfristigen Instandhaltung bzw. Unterhaltung müsste von den Interessenten selbst erstellt werden. Eine Abstimmung über ein Gestaltungskonzept sollte über den Bereich „Gestaltung des öffentlichen Raumes“, Amt für Verkehrsmanagement, erfolgen.