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Title: Vorlage 170/ 57/2019
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00338778.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 14:38:04 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Vorlage 170/ 57/2019
> Seite 1 von 1
> RSD Vorlage
> Xöffentlich nicht öffentlich
> Frederik Hartmann (BÜ90/DIE GRÜNEN)
> der Bezirksvertretung 10
> An den
> Bezirksbürgermeister
> des Stadtbezirks 10
> 12.03.2019
Anfrage
> Urdenbacher Kämpe –Haus Bürgel –Urdenbacher Altrhein / Baumberger Aue –Pestizideinsatz in der Nähe des Naturschutzgebietes?
> - Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Hartmann (BÜ90/DIE GRÜNEN) -
> Die Verwaltung wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Welche Teile des Gebietes der Urdenbacher Kämpe / des Hauses Bürgel / des Urdenbacher Altrheins / der Baumberger Aue werden der Stadt Monheim, dem Stadtbezirk 10 und dem Stadtbezirk 9 zugeordnet?
2. Welche Teile des genannten Gebietes stehen unter Naturschutz?
3. Inwiefern ist es in der Nähe des dortigen Naturschutzgebietes erlaubt und bekannt, dass landwirtschaftlich betriebene Felder mit Pestiziden und anderen giftigen Chemikalien besprüht werden.
Sachdarstellung:
Zur Beantwortung der dritten Frage, ist es sinnvoll die genaue städtische und Naturschutzgebiet-Aufteilung des Gebietes um die Urdenbacher Kämpe, um das Haus Bürgel, um den Urdenbacher Altrhein und um die Baumberger Aue zu kennen. Hier wird um eine Auskunft mit Hilfe eines Kartenausschnittes gebeten.
Es gibt Gerüchte darüber, dass innerhalb dieses Gebietes in der Nähe des Naturschutzgebietes die landwirtschaftlich bewirtschafteten Felder mit Pestiziden oder anderen Chemikalien besprüht werden. Das würde das dortige Naturschutzgebiet ökologisch stark beeinträchtigen. Deswegen wird mit der dritten Frage um Klarheit hinsichtlich rechtlicher Regeln und der aktuellen Situation gebeten.
Beantwortung der Anfrage 170/ 57/2019 als Text anzeigen
Title: 00339732.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00339732.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 19:06:07 GMT
Number of Pages: 4
Markdown Content:
Beantwortung zur Vorlag 170/ 57/2019
# Bezirksvertretung 10
„Urdenbacher Kämpe – Haus Bürgel – Urdenbacher Altrhein / Baumberger Aue – Pestizideinsatz in der Nähe des Naturschutzgebietes? “
## - Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Hartmann (BÜ90/DIE GRÜNEN) –
## Zu der Anfrage teilt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt Folgendes mit:
Frage 1:
Welche Teile des Gebietes der Urdenbacher Kämpe / des Hauses Bürgel / des Urdenbacher Altrheins / der Baumberger Aue werde der Stadt Monheim, dem Stadtbezirk 10 und dem Stadtbezirk 9 zugeordnet?
Antwort:
Die Zuordnung der Urdenbacher Kämpe / des Hauses Bürgel / des Urdenbacher Altrheins / der Baumberger Aue ergibt sich aus der in der Anlage beigefügten Karte 1, in der die Grenzen eingezeichnet sind.
Frage 2:
Welche Teile des genannten Gebietes stehen unter Naturschutz?
Antwort:
Die Abgrenzung des Naturschutzgebietes Urdenbacher Kämpe auf Düsseldorfer Stadtgebiet ergibt sich aus der beigefügten Karte 2, in der die Grenzen des Naturschutzgebietes eingezeichnet sind.
Frage 3:
Inwiefern ist es in der Nähe des dortigen Naturschutzgebietes erlaubt und bekannt, dass landwirtschaftlich betriebene Felder mit Pestiziden und anderen giftigen Chemikalien besprüht werden.
Antwort:
Innerhalb des Naturschutzgebietes befinden sich keine Ackerflächen. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln obliegt generell dem Landwirt / sachkundigen Anwender im Rahmen der „guten fachlichen Praxis “ (§5, Abs. 2, Nr . 6. BNatSchG). Einer besonderen Genehmigung bedarf es dafür nicht.
Ob und welche anderen Pestizide oder selektiven Herbizide im Einzelfall auch auf Pachtflächen der Stadt aufgebracht werden, ist der Stadt nicht bekannt. Diese Daten werden zwar vom Landwirt erfasst, dürfen aber gemäß Pflanzenschutzgesetz nur anlassbezogen von der Landwirtschaftskammer eingesehen und geprüft werden.
Bisher gibt es keine rechtliche Grundlage, nach der der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bei der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen verboten werden könnte.
Soweit die an das Naturschutzgebiet Urdenbacher Kämpe angrenzenden Flächen in städtischem Besitz sind, wird mit den Pächtern eine Ergänzung der Pachtverträge verhandelt, in welcher sich die Pächter verpflichten auf die Nutzung von Glyphosat zu verzichten.
Da der überwiegende Teil der Ackerflächen in der Urdenbacher Kämpe in Privatbesitz ist, hat die Verwaltung keine Möglichkeit, den gesetzlich zugelassenen Einsatz chemischer Stoffe in der Bewirtschaftung der Flächen zu untersagen.
## Anlagen
## Karte 1
## Karte 2
Beantwortung zur Vorlage 170/ 57/2019 als Text anzeigen
Title: 00344423.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00344423.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 19:06:07 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Beantwortung zur Vorlag 170/ 57/2019
# Bezirksvertretung 10
„Urdenbacher Kämpe – Haus Bürgel – Urdenbacher Altrhein / Baumberger Aue – Pestizideinsatz in der Nähe des Naturschutzgebietes?“
- Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Hartmann (BÜ90/DIE GRÜNEN) -
Ergänzende Nachfrage zur Beantwortung in der Sitzung am 26.03.2019:
Wann ist damit zu rechnen, dass die mit den Pächtern angestrebte Ergänzung der Pachtverträge, wonach diese auf den Einsatz von Glyphosat verzichten, vorliegt?
Hierzu teilt das Garten,-Freidhofs- und Forstamt Folgendes mit:
Es wird erwartet, die Ergänzung der Pachtverträge im Laufe des Jahres 2019 vornehmen zu können.