Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 174/ 5/2017

Verkehrserschließung Obi-Baumarkt in Heerdt (Anfrage Linke)

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kevelaerer Straße · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 2Dokumente 12. Januar 2017veröffentlicht

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Title: Antwort der Verwaltung zu Top 12 Obi-Baumarkt URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00287408.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:07:45 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: 174/ 5/2017 Anfrage des Ratsherrn Georg Blanchard, DIE LINKE, in der Bezirksvertretung 4 am 25.01.2017 hier: Verkehrserschließung Obi-Baumarkt in Heerdt Frage 1: Trägt der Bauherr alle Kosten für die im Bereich der Kreuzung Heerdter Landstraße/Kevelaerer Straße/Burgunderstraße vorgesehenen Umbaumaßnahmen? Antwort: Im Zusammenhang mit der Errichtung des Obi-Baumarktes an der Heerdter Landstraße sind keine Umbaumaßnahmen an der Kreuzung Heerdter Landstraße/Kevelaerer Straße/Burgunderstraße vorgesehen.

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Title: Vorlage 174/ 5/2017 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00284019.pdf Published Time: Tue, 13 Aug 2019 10:13:11 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Vorlage 174/ 5/2017 Seite 1 von 1 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich Ratsherr Georg Blanchard, DIE LINKE der Bezirksvertretung 4 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 4 11.01.2017 Anfrage Verkehrserschließung Obi-Baumarkt in Heerdt Sachdarstellung: Zur Verkehrserschließung des OBI- Baumarktes soll für Autofahrer aus Richtung Nikolaus-Knopp-Platz in Höhe der Knechtstedenstraße eine separate Linksabbiegespur auf der nördlichen Seite der Heerdter Landstraße über die Straßenbahngleise eingerichtet werden. Dazu sollen auch zahlreiche Umbaumaßnahmen im Bereich der Kreuzung Heerdter Landstraße/Kevelaerer Straße/Burgunder Straße durchgeführt werden. Der Bauherr hat sich gegenüber der Stadt Düsseldorf verpflichtet, die Kosten für die Straßenumgestaltung zu tragen. Weitere Begründung erfolgt mündlich. Ich bitte die Verwaltung, folgende Fragen zu beantworten: 1. Trägt der Bauherr alle Kosten für die im Bereich der Kreuzung Heerdter Landstraße/Kevelaerer Straße/Burgunderstraße vorgesehenen Umbaumaß-nahmen? 2. Sind die Länge der Linksabbiegespur und die Ampelanlage so bemessen, dass es nicht zu Staus auf der Heerdter Landstraße kommen kann? 3. Welchen Weg nehmen die vom Baumarkt kommenden Fahrzeuge, wenn sie in Richtung Kevelaerer Straße/Burgunderstraße wollen? Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 4 25.01.2017 -/-²
Anlage 1 zur Drucksache 174/5/2017 als Text anzeigen
Title: Antwort der Verwaltung zu Top 12 Obi-Baumarkt URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00287408.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:07:45 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: 174/ 5/2017 Anfrage des Ratsherrn Georg Blanchard, DIE LINKE, in der Bezirksvertretung 4 am 25.01.2017 hier: Verkehrserschließung Obi-Baumarkt in Heerdt Frage 1: Trägt der Bauherr alle Kosten für die im Bereich der Kreuzung Heerdter Landstraße/Kevelaerer Straße/Burgunderstraße vorgesehenen Umbaumaßnahmen? Antwort: Im Zusammenhang mit der Errichtung des Obi-Baumarktes an der Heerdter Landstraße sind keine Umbaumaßnahmen an der Kreuzung Heerdter Landstraße/Kevelaerer Straße/Burgunderstraße vorgesehen. Frage 2: Sind die Länge der Linksabbiegespur und die Ampelanlage so bemessen, dass es nicht zu Staus auf der Heerdter Landstraße kommen kann? Antwort: Die Länge der Abbiegespur an der Kreuzung Heerdter Landstra-ße/Knechtstedenstraße/Ein- bzw. Ausfahrt Baumarkt ist auf der Grundlage der prognostizierten Verkehrsmenge ausreichend lang bemessen. Als zusätzliche Sicherheit ist eine Verkehrsabhängigkeit vorgesehen, so dass bei einem detektierten Stau die Signalsteuerung entsprechend reagiert. Staus sind nie vollständig auszuschließen, im Regelfall an dieser Kreuzung jedoch nicht zu erwarten. Frage 3: Welchen Weg nehmen die vom Baumarkt kommenden Fahrzeuge, wenn sie in Richtung Kevelaerer Straße/Burgunderstraße wollen? Antwort: Vom Baumarkt kommend kann an der Kreuzung Heerdter Land-straße/Knechtstedenstraße/Ein- bzw. Ausfahrt Baumarkt in alle Richtungen gefahren werden. Das bedeutet, Fahrzeuge in Richtung Kevelaerer Straße/Burgunderstraße biegen nach links ab.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 174/ 5/2017