Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 172/ 15/2018

Verkehrssicherheit im B8-Center

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Grafenberger Allee 68 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 2Dokumente 16. Januar 2018veröffentlicht

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Title: 172 15 2018 Verkehrssicherheit im B8 Center URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00312871.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:39:14 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Sitzung: 06.03.2018 Drucksache 172/ 15/2018 Antwort der Verwaltung zur Anfrage von Herrn Klar vom 16.01.2018 Verkehrssicherheit im B8-Center - Anfrage von Herrn Klar Frage 1: Wird die Verkehrssicherheit in solchen Einkaufszentren von öffentlichen Stellen kontrolliert und wenn ja, in welchen Abständen? Antwort zu Frage 1: Verkaufsstätten ab einer Größe von 2000 m² werden regelmäßig wiederkehrend auf bauliche und betriebliche Mängel hin geprüft. Im B8-Center betrifft es den Roller-Möbelmarkt sowie den Elektrofachmarkt Saturn. Diese werden in 3-jährigem Abstand vom Bauaufsichtsamt geprüft. Aufzüge werden im Abstand von maximal 2 Jahren durch zugelassene Überwachungsstellen geprüft. Grundsätzlich obliegt es dem Eigentümer, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

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Title: Vorlage 172/ 15/2018 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00309293.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 21:49:51 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: TOP Vorlage 172/ 15/2018 > Seite 1 von 1 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich Die Linke der Bezirksvertretung 2 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 2 Herrn Dr. Uwe Wagner 16.01.2018 Verkehrssicherheit im B8-Center - Anfrage von Herrn Klar Das Lebensmittelgeschäft im B8-Center ist für Kunden nur über die zweite Parkebene zu erreichen. Für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere aus der Erkrather, der Ruhrtal- und der Kiefernstraße stehen ein Aufzug und ein Treppenaufgang von der unteren Parkebene zur Verfügung. In letzter Zeit ist es vermehrt zu Beschwerden von Anliegern gekommen. Bemängelt wird, dass der Aufzug seit Wochen nicht in Betrieb ist und dass sämtlichen Leuchten im Treppenaufgang defekt sind. Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen können ohne Auto den Lebensmittladen nicht erreichen. Auch für Menschen ohne Beeinträchtigungen ist die Verkehrssicherheit stark eingeschränkt. Aus diesen Gründen stelle ich folgende Anfrage: 1. Wird die Verkehrssicherheit in solchen Einkaufszentren von öffentlichen Stellen kontrolliert und wenn ja, in welchen Abständen? 2. Welche Möglichkeiten gibt es, auf den Betreiber bzw. Eigentümer einzuwirken, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet wird? 3. An welche Stelle können sich betroffene Anlieger wenden, um Mängel zu melden und um Abhilfe zu bitten? gez. Ben Klar
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Title: 172 15 2018 Verkehrssicherheit im B8 Center URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00312871.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:39:14 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: TOP Sitzung: 06.03.2018 Drucksache 172/ 15/2018 Antwort der Verwaltung zur Anfrage von Herrn Klar vom 16.01.2018 Verkehrssicherheit im B8-Center - Anfrage von Herrn Klar Frage 1: Wird die Verkehrssicherheit in solchen Einkaufszentren von öffentlichen Stellen kontrolliert und wenn ja, in welchen Abständen? Antwort zu Frage 1: Verkaufsstätten ab einer Größe von 2000 m² werden regelmäßig wiederkehrend auf bauliche und betriebliche Mängel hin geprüft. Im B8-Center betrifft es den Roller-Möbelmarkt sowie den Elektrofachmarkt Saturn. Diese werden in 3-jährigem Abstand vom Bauaufsichtsamt geprüft. Aufzüge werden im Abstand von maximal 2 Jahren durch zugelassene Überwachungsstellen geprüft. Grundsätzlich obliegt es dem Eigentümer, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Frage 2: Welche Möglichkeiten gibt es, auf den Betreiber bzw. Eigentümer einzuwirken, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet wird? Antwort zu Frage 2 : Aufgrund der Beschwerde wurde die Zugänglichkeit überprüft. Der Verwalter wurde aufgefordert, die barrierefreie Zugänglichkeit herzustellen. Frage 3: An welche Stelle können sich betroffene Anlieger wenden, um Mängel zu melden und um Abhilfe zu schaffen? Antwort zu Frage 3: Betroffene Anlieger können Mängel an den zuständigen Verwalter als Ansprechpartner melden: McCafferty Asset Management GmbH, Frau Marina Rupprich, Lenbachplatz 5, 80333 München, Tel.: +49(0)89 24 216 980 0 oder per Mail: [email protected]

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 172/ 15/2018