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Title: Vorlage 175/ 68/2018
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00314225.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 22:05:05 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 175/ 68/2018
> Seite 1 von 2
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
CDU-Fraktion
der Bezirksvertretung 5
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
28.03.2018
Anfrage
Verkehrssicherheit Stockhausgasse
(Anfrage Herr Stieber, CDU-Fraktion, vom 28.03.2018)
Die Stockhausgasse in Kaiserswerth verbindet als schmale Gasse Friedrich-von-Spee-Straße und An Sankt Swidbert. Sie ist als Rad- und Gehweg mit dem Zusatz
„Anlieferungen und Garagennutzer frei“ gekennzeichnet und darf daher nur von dem vorgenannten Personenkreis befahren werden.
Entgegen der eindeutigen Reglung wird die Straße häufig von PKW Fahrern als
„Umgehungsstraße“ des üblichen Verkehrs auf den o.g. Straßen genutzt. Dabei
fahren besonders forsche Verkehrsteilnehmer/innen unangemessen schnell.
Seit geraumer Zeit befindet sich in der Stockhausgasse eine Kinderbetreuung, weshalb die Nutzung in oben ausgeführter Art und Weise auch und vor allem dem Schutz der Kinder dient.
Die Verwaltung wird daher um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Ist der Verwaltung die oben dargestellte Problematik bekannt und was hat sie bisher gegen diese unternommen?
2. Teilt die Verwaltung den Eindruck der Anwohner/innen und Eltern, dass die Beschilderung als bisherige Regelung nicht ausreichend ist und wenn ja welche weiteren Maßnahmen sind zum Schutz der Kinder möglich? Falls nein, warum kommt die Verwaltung zu einer anderen Einschätzung?
3. Ist eine Abpollerung der Straße mit entsprechender Zugangsberechtigung für die Anwohner/innen möglich und wenn nein, warum nicht?
gez. Benedict Stieber Vorlage 175/ 68/2018
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> RSD Vorlage
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 5 24.04.2018 -/-¹
1) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: Stellungnahme der Verwaltung zu TOP 6
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00327611.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:42:16 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
175/ 68/2018
Anfrage Herr Stieber, CDU-Fraktion, am 28.03.2018
hier: Verkehrssicherheit Stockhausgasse
Frage 1:
Ist der Verwaltung die oben genannte Problematik bekannt und was hat sie bisher gegen diese unternommen?
Antwort:
Die Problematik war dem Amt für Verkehrsmanagement bislang nicht bekannt. Da die Beschilderung eindeutig ist, wird bisher kein Handlungsbedarf erkannt.
Frage 2:
Teilt die Verwaltung den Eindruck der Anwohner/innen und Eltern, dass die Beschilderung als bisherige Regelung nicht ausreichend ist und wenn ja welche weiteren Maßnahmen sind zum Schutz der Kinder möglich? Falls nein, warum kommt die Verwaltung zu einer anderen Einschätzung?
Antwort:
Aus verkehrsfachlicher Sicht der Verwaltung ist die Beschilderung auch nach einem erneuten Ortstermin ausreichend. Die Stockhausgasse ist aus Richtung An Sankt Swidbert mit Vz 209-30 und Vz 1022-10 (Geradeauspfeil mit Zusatz „Radfahrer frei“)
und Vz 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg) beschildert. Aus Richtung Friedrich-von-Spee-Straße ist die Stockhausgasse mit Vz 240 (Gemeinsamer Geh- und
Radweg und dem Zusatz „Anlieferungen und Garagenzufahrten frei“) beschildert , so dass der Zugang für Kfz-Verkehr bereits stark eingeschränkt ist.
Frage 3:
Ist eine Abpollerung der Straße mit entsprechender Zugangsberechtigung für die Anwohner/innen möglich und wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Die Stockhausgasse ist als öffentliche Straße gewidmet und kann deshalb nicht beidseitig abgepfostet werden. Ein einseitiges Abpfosten, zum Beispiel zur Straße An Sankt Swidbert, würde ein Zurücksetzen von Fahrzeugen notwendig machen und somit die Verkehrssicherheit in der Straße herabsetzen.