Vorgartensatzung
Aus der amtlichen Vorlage
Die Gestaltung von Vorgärten ist hinsichtlich des öffentlichen Interesses an einem ganzheitlichen Erscheinungsbild im Straßenraum sowie den Vorschriften gemäß GO NW und BauO NW bereits umfassend geregelt durch die "Satzung über die Gestaltung von Vorgärten in der Landeshauptstadt Düsseldorf " vom 17.10.1978. Weitere Einschränkungen hinsichtlich der Gestaltung von Vorgärten im Stadtbezirk 2 sind nicht zwingend erforderlich. gez.
Auszug aus „Sachdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument
Beratungsweg
Bezirksvertretung 2
Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 172 94/2004