Entsendung von Mitgliedern des Seniorenrates als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in die Ratsausschüsse
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Sachdarstellung“
Gemäß der Satzung des Seniorenrates Ziffer 6 der Geschäftsordnung kann der Seniorenrat aus dem Kreis der gewählten stimmberechtigten Mitglieder aus den Stadtbezirken dem Rat der Stadt jeweils ein beratendes Mitglied und für den Fall der Verhinderung eine Stellvertretung zur Wahl in den obengenannten Ratsausschuss vorschlagen. Die vom Rat gewählten Vertreterinnen und Vertreter des Seniorenrates gehören als sachkundige Mitglieder mit beratender Stimme dem Ausschuss an, § 58 Abs. 4 GO NRW.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 9. September 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Seniorenrat
Sitzung
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SENR/008/2026