Beschlussvorlage Aktenzeichen SENR/008/2026

Entsendung von Mitgliedern des Seniorenrates als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in die Ratsausschüsse

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Kein Beratungstermin veröffentlicht Im Ratsinformationssystem ist derzeit kein belastbarer Beratungstermin verknüpft.
1Dokument 9. September 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Sachdarstellung“

Gemäß der Satzung des Seniorenrates Ziffer 6 der Geschäftsordnung kann der Seniorenrat aus dem Kreis der gewählten stimmberechtigten Mitglieder aus den Stadtbezirken dem Rat der Stadt jeweils ein beratendes Mitglied und für den Fall der Verhinderung eine Stellvertretung zur Wahl in den obengenannten Ratsausschuss vorschlagen. Die vom Rat gewählten Vertreterinnen und Vertreter des Seniorenrates gehören als sachkundige Mitglieder mit beratender Stimme dem Ausschuss an, § 58 Abs. 4 GO NRW.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 9. September 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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SENR/008/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Entsendung von Mitgliedern des Seniorenrates als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in die Ratsausschüsse Fachbereich: 51 - Amt für Soziales und Jugend Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Seniorenrat25.09.2026Vorberatung Rat 12.11.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf wählt auf Vorschlag des Seniorenrates folgende Mitglieder des Seniorenrates zu sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in den nachstehenden Ausschuss: AusschussBeratendes MitgliedStellvertretung Ausschuss für Herr Dr. HolzhöferFrau Wackernagel Digitalisierung, Personal und Organisation Sachdarstellung: Gemäß der Satzung des Seniorenrates Ziffer 6 der Geschäftsordnung kann der Seniorenrat aus dem Kreis der gewählten stimmberechtigten Mitglieder aus den Stadtbezirken dem Rat der Stadt jeweils ein beratendes Mitglied und für den Fall der Verhinderung eine Stellvertretung zur Wahl in den obengenannten Ratsausschuss vorschlagen. Die vom Rat gewählten Vertreterinnen und Vertreter des Seniorenrates gehören als sachkundige Mitglieder mit beratender Stimme dem Ausschuss an, § 58 Abs. 4 GO NRW.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SENR/008/2026