Anfrage AfD Aktenzeichen APS/095/2026

AfD fragt nach Ziel‑Einwohnerzahl 2040 und Potenzialen

Amtlicher Titel: Anfrage der AfD-Ratsfraktion: Einwohnerentwicklung, Wohnbaupotenziale und Baukultur: Zielbild der Verwaltung

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 13. Oktober 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die AfD‑Fraktion hat im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 14. Oktober 2026 eine Anfrage gestellt. Sie verlangt von der Stadtverwaltung Auskunft über die angestrebte Einwohnerzahl für das Jahr 2040. Außerdem will sie wissen, wie viele zusätzliche Bewohner auf den bekannten Wohnbaupotenzialflächen Platz finden könnten. Weiterhin wird nach den verbindlichen baukulturellen Qualitätskriterien für Nachverdichtungs‑Projekte gefragt. Die Verwaltung muss diese Fragen beantworten; ein Beschluss steht noch aus.

Warum wichtig

Die Antworten zeigen, wie stark die Stadt bis 2040 wachsen will und welche Bauvorhaben dafür zulässig sind – entscheidend für den Wohnungsmarkt und das Stadtbild.

Die Details

  • Raumwerk D: beschlossen Dez. 2022, ergänzt Jun. 2023, bildet den Rahmen für die räumliche Stadtentwicklung.
  • Bevölkerungsprognose 2035: rund 702.500 Einwohner (Stand 31.12.2019).
  • Prognose 2050: Spanne 697.300 – 747.500, abhängig vom Wohnungsneubau.
  • Beirat für Baukultur: eingerichtet 12.12.2024, berät seit Jan. 2025 nicht‑öffentlich über größere Vorhaben.
  • Anfrage‑Themen: Ziel‑Einwohnerzahl 2040, Kapazität der Potenzialflächen, baukulturelle Qualitätskriterien.

Einordnung

Die Anfrage ist ein parlamentarisches Instrument, das die Stadtplanung nicht bindet, aber die zukünftige Wohnungs‑ und Stadtentwicklung maßgeblich beeinflussen kann. Sie betrifft alle Düsseldorfer innen, Wohnungs‑ und Bau‑Unternehmen sowie die Planungsbehörde.

Hintergrund

Raumwerk D ist das 2022 beschlossene städtebauliche Entwicklungskonzept für Düsseldorf, das zusammen mit dem Handlungskonzept Wohnen die langfristige räumliche Planung der Stadt vorgibt. Der Beirat für Baukultur berät seit 2025 nicht‑öffentlich über größere Bauvorhaben und soll die bauliche Qualität sichern.

Themen

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Vorgang · APS/095/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Beantwortung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 3.3

    Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

Anfrage als Text anzeigen
APS/095/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 05.10.2026 An den Vorsitzenden des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung Der Landeshauptstadt Düsseldorf Herrn Dr. Alexander Fils Betrifft: Anfrage der AfD-Fraktion: Einwohnerentwicklung, Wohnbaupotenziale und Baukultur: Zielbild der Verwaltung Sehr geehrter Herr Vorsitzender, hiermit bitte ich Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des APS am 14.10.2026 zu nehmen und um Beantwortung durch die Verwaltung. Hintergrund: Das Raumwerk D wurde im Dezember 2022 als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen und im Juni 2023 ergänzt. Es bildet zusammen mit dem Handlungskonzept Wohnen den übergeordneten Rahmen für die räumliche Entwicklung der Landeshauptstadt. Eine ausdrückliche Aussage dazu, auf welche Einwohnerzahl die Stadt ihre Entwicklung ausrichtet, ist nach unserer Kenntnis jedoch weder dem Raumwerk D noch dem Handlungskonzept Wohnen zu entnehmen. Die maßgebliche städtische Bevölkerungsprognose 2035 des Amtes für Statistik und Wahlen beruht auf Melderegisterdaten zum Stand 31.12.2019. In ihrer Hauptvariante erwartet sie für 2035 rund 702.500 Einwohnerinnen und Einwohner. Für 2050 reicht die Spanne der Szenarien von rund 697.300 bis 747.500. Wie hoch die Zahl ausfällt, hängt dabei ausdrücklich vom Umfang des künftigen Wohnungsneubaus ab. Die Prognose beruht zudem auf einem Datenstand vor der Corona-Pandemie, vor dem Zensus 2022 und vor der Fluchtzuwanderung aus der Ukraine. Die Einwohnerzahl ist damit keine reine Prognose, sondern zu einem erheblichen Teil eine Folge planerischer Entscheidungen. Gleichzeitig soll das Wachstum nach den Zielen des Raumwerk D überwiegend im Bestand durch Nachverdichtung aufgenommen werden. Der mit Ratsbeschluss vom 12.12.2024 aus dem Hochhausbeirat hervorgegangene Beirat für Baukultur berät seit Januar 2025 ausgewählte Vorhaben, die ihm aufgrund ihrer Größe, Bedeutung oder Komplexität vorgelegt werden, nichtöffentlich und nur beratend. Für den Ausschuss ist daher von Interesse, welche Einwohnerzahl die Verwaltung anstrebt, wie viele Menschen auf den vorhandenen Potenzialflächen tatsächlich Platz finden und nach welchen Maßstäben die baukulturelle Qualität der dafür notwendigen Verdichtung gesichert wird. Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 1.Welche Einwohnerzahl legt die Verwaltung ihrer Stadtentwicklungs- und Wohnungsbauplanung für das Jahr 2040 als Zielgröße zugrunde? 2.Wie viele zusätzliche Einwohner können nach Einschätzung der Verwaltung zukünftig auf den derzeit bekannten Wohnbaupotenzialflächen im Stadtgebiet untergebracht werden? 3.Nach welchen verbindlichen baukulturellen Qualitätskriterien beurteilt die Verwaltung Wohnungsbauvorhaben, die der Nachverdichtung im Bestand dienen? Mit freundlichen Grüßen Andreas Winter Ratsherr AfD Fraktion Seite 2
Beantwortung als Text anzeigen
APS//2026 095 Beigeordnete Zuschke Anfrage der AfD-Ratsf raktion zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung a m 14. O ktober 2026 Einwohnerentwicklung, Wohnbaupotenziale u nd Baukultur: Zi elbild der Verwaltung Die A nfrage wir d wie f olgt beantwortet: Frage 1: Welche Einwohnerzahl l egt di e Verwaltung ihrer Stadtentwicklungs - und Wohnungsbauplanung für das Ja hr 2040 als Zi elgröße zugrunde? Antwort: Eine Verankerung ei ner konkreten E inwohnerzielzahl f ür 2040 wur de bewusst nicht im Raumwerk D vorgenommen, da das Raumwerk D als räumliches, anpassungsfähig angelegtes Lei tbild konzipiert i st. Diese Vorgehensweise wurde - das hab en die kaum prognostizierbaren Ereignisse der l etzten Ja hre gezeigt - bestätigt. Ziel ist ein m aßvolles Wachstum, das sich aus den bestehenden S iedlungsstrukturen ableitet un d dessen Entwicklung überwiegend durch die bauliche Innenentwicklung erfolgen soll . Bei der E rarbeitung des Raumwerk D al s s tädtebauliches Entwicklungskonzept wur de das vorhandene Wissen der Fac hressorts und ihre Fa chkonzepte als Grundlage sowie a lle bekannten statistischen Daten herangezogen. Die städtische Bevölkerungsprognose des Amtes f ür S tatistik und Wahlen ist z. B. ein e solche eigenständige Arbeitsbasis . Frage 2: Wie viele zusätzliche Einwohner k önnen nach Einschätzung der V erwaltung zukünftig auf den derzeit be kannten W ohnbaupotenzialflächen im Stadtgebiet unt ergebracht w erden? Antwort: Das gesamte, gr ob gesc hätzte und langfristige W ohnungsbaupotenzial de r Landeshauptstadt D üsseldorf bel äuft sich aktuell unter E inbeziehung sämtlicher Reserveflächen auf r und 25. 000 W ohneinheiten. Eine Umrechnung auf E inwohnerinnen und Einwohnern erfolgt, w enn die Planverfahren zu r Aktivier ung der Wohnungsbaupotenziale weiter vo rangeschritten und bzgl. Wohnungsformen, Wohnungsgrößen un d Dichte ausgearbeitet si nd. Frage 3: Nach welchen verbindlichen baukulturellen Qualitätskriterien beurteilt di e Verwaltung Wohnungsbauvorhaben, di e der N achverdichtung i m B estand dienen? Seite 1/2 - Es gilt das gesprochene Wort - Antwort: Verbindliche Kriterien ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben zur Erreichung gesunder Wohnverhältnisse und dem im BauGB formulierten öffentlichen und nachbarschaftlichen Belangen. Zusätzlich hat sich die Stadt Düsseldorf für die Anwendung des Bauturbos durch die Vorlage APS/007/2026 einen Beschlussrahmen gegeben. Baukulturell stehen dem unterschiedliche Umsetzungs- und Beratungsprozesse zur Seite, die je nach Größe und Erfordernis des jeweiligen Vorhabens sachgerecht angewendet werden. So werden vorlaufende Qualifizierungsverfahren, Wettbewerbe oder auch die Beratung im Beirat für Baukultur hier als verfahrensstützende Prozesse bei größeren, bedeutenden und komplexen Sachverhalten angewandt und können sowohl verwaltungsseitig als auch durch die zuständigen politischen Vertreterinnen und Vertreter angeregt werden. Cornelia Zuschke Seite 2/2 - Es gilt das gesprochene Wort -

KI-gestützt aufbereitet am 7. Oktober 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/095/2026