AfD fragt nach Ziel‑Einwohnerzahl 2040 und Potenzialen
Amtlicher Titel: Anfrage der AfD-Ratsfraktion: Einwohnerentwicklung, Wohnbaupotenziale und Baukultur: Zielbild der Verwaltung
Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente13. Oktober 2026veröffentlicht
Das Wichtigste
Die AfD‑Fraktion hat im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 14. Oktober 2026 eine Anfrage gestellt. Sie verlangt von der Stadtverwaltung Auskunft über die angestrebte Einwohnerzahl für das Jahr 2040. Außerdem will sie wissen, wie viele zusätzliche Bewohner auf den bekannten Wohnbaupotenzialflächen Platz finden könnten. Weiterhin wird nach den verbindlichen baukulturellen Qualitätskriterien für Nachverdichtungs‑Projekte gefragt. Die Verwaltung muss diese Fragen beantworten; ein Beschluss steht noch aus.
Warum wichtig
Die Antworten zeigen, wie stark die Stadt bis 2040 wachsen will und welche Bauvorhaben dafür zulässig sind – entscheidend für den Wohnungsmarkt und das Stadtbild.
Die Details
Raumwerk D: beschlossen Dez. 2022, ergänzt Jun. 2023, bildet den Rahmen für die räumliche Stadtentwicklung.
Bevölkerungsprognose 2035: rund 702.500 Einwohner (Stand 31.12.2019).
Prognose 2050: Spanne 697.300 – 747.500, abhängig vom Wohnungsneubau.
Beirat für Baukultur: eingerichtet 12.12.2024, berät seit Jan. 2025 nicht‑öffentlich über größere Vorhaben.
Anfrage‑Themen: Ziel‑Einwohnerzahl 2040, Kapazität der Potenzialflächen, baukulturelle Qualitätskriterien.
Einordnung
Die Anfrage ist ein parlamentarisches Instrument, das die Stadtplanung nicht bindet, aber die zukünftige Wohnungs‑ und Stadtentwicklung maßgeblich beeinflussen kann. Sie betrifft alle Düsseldorfer innen, Wohnungs‑ und Bau‑Unternehmen sowie die Planungsbehörde.
Hintergrund
Raumwerk D ist das 2022 beschlossene städtebauliche Entwicklungskonzept für Düsseldorf, das zusammen mit dem Handlungskonzept Wohnen die langfristige räumliche Planung der Stadt vorgibt. Der Beirat für Baukultur berät seit 2025 nicht‑öffentlich über größere Bauvorhaben und soll die bauliche Qualität sichern.
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Anfrage als Text anzeigen
APS/095/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 05.10.2026
An den Vorsitzenden des
Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
Der Landeshauptstadt Düsseldorf
Herrn Dr. Alexander Fils
Betrifft:
Anfrage der AfD-Fraktion: Einwohnerentwicklung, Wohnbaupotenziale und Baukultur:
Zielbild der Verwaltung
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
hiermit bitte ich Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der
Sitzung des APS am 14.10.2026 zu nehmen und um Beantwortung
durch die Verwaltung.
Hintergrund:
Das Raumwerk D wurde im Dezember 2022 als städtebauliches
Entwicklungskonzept beschlossen und im Juni 2023 ergänzt. Es bildet
zusammen mit dem Handlungskonzept Wohnen den übergeordneten
Rahmen für die räumliche Entwicklung der Landeshauptstadt. Eine
ausdrückliche Aussage dazu, auf welche Einwohnerzahl die Stadt ihre
Entwicklung ausrichtet, ist nach unserer Kenntnis jedoch weder dem
Raumwerk D noch dem Handlungskonzept Wohnen zu entnehmen.
Die maßgebliche städtische Bevölkerungsprognose 2035 des Amtes für
Statistik und Wahlen beruht auf Melderegisterdaten zum Stand
31.12.2019. In ihrer Hauptvariante erwartet sie für 2035 rund
702.500 Einwohnerinnen und Einwohner. Für 2050 reicht die Spanne
der Szenarien von rund 697.300 bis 747.500. Wie hoch die Zahl
ausfällt, hängt dabei ausdrücklich vom Umfang des künftigen
Wohnungsneubaus ab. Die Prognose beruht zudem auf einem
Datenstand vor der Corona-Pandemie, vor dem Zensus 2022 und vor
der Fluchtzuwanderung aus der Ukraine. Die Einwohnerzahl ist damit
keine reine Prognose, sondern zu einem erheblichen Teil eine Folge
planerischer Entscheidungen.
Gleichzeitig soll das Wachstum nach den Zielen des Raumwerk D
überwiegend im Bestand durch Nachverdichtung aufgenommen
werden. Der mit Ratsbeschluss vom 12.12.2024 aus dem
Hochhausbeirat hervorgegangene Beirat für Baukultur berät seit
Januar 2025 ausgewählte Vorhaben, die ihm aufgrund ihrer Größe,
Bedeutung oder Komplexität vorgelegt werden, nichtöffentlich und nur
beratend. Für den Ausschuss ist daher von Interesse, welche
Einwohnerzahl die Verwaltung anstrebt, wie viele Menschen auf den
vorhandenen Potenzialflächen tatsächlich Platz finden und nach
welchen Maßstäben die baukulturelle Qualität der dafür notwendigen
Verdichtung gesichert wird.
Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1.Welche Einwohnerzahl legt die Verwaltung ihrer Stadtentwicklungs-
und Wohnungsbauplanung für das Jahr 2040 als Zielgröße
zugrunde?
2.Wie viele zusätzliche Einwohner können nach Einschätzung der
Verwaltung zukünftig auf den derzeit bekannten
Wohnbaupotenzialflächen im Stadtgebiet untergebracht werden?
3.Nach welchen verbindlichen baukulturellen Qualitätskriterien
beurteilt die Verwaltung Wohnungsbauvorhaben, die der
Nachverdichtung im Bestand dienen?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Winter
Ratsherr AfD Fraktion
Seite 2
Beantwortung als Text anzeigen
APS//2026 095
Beigeordnete Zuschke
Anfrage der AfD-Ratsf raktion zur Sitzung des Ausschusses für Planung und
Stadtentwicklung a m 14. O ktober 2026
Einwohnerentwicklung, Wohnbaupotenziale u nd Baukultur: Zi elbild der Verwaltung
Die A nfrage wir d wie f olgt beantwortet:
Frage 1:
Welche Einwohnerzahl l egt di e Verwaltung ihrer Stadtentwicklungs - und
Wohnungsbauplanung für das Ja hr 2040 als Zi elgröße zugrunde?
Antwort:
Eine Verankerung ei ner konkreten E inwohnerzielzahl f ür 2040 wur de bewusst nicht im
Raumwerk D vorgenommen, da das Raumwerk D als räumliches, anpassungsfähig
angelegtes Lei tbild konzipiert i st. Diese Vorgehensweise wurde - das hab en die kaum
prognostizierbaren Ereignisse der l etzten Ja hre gezeigt - bestätigt. Ziel ist ein m aßvolles
Wachstum, das sich aus den bestehenden S iedlungsstrukturen ableitet un d dessen
Entwicklung überwiegend durch die bauliche Innenentwicklung erfolgen soll .
Bei der E rarbeitung des Raumwerk D al s s tädtebauliches Entwicklungskonzept wur de das
vorhandene Wissen der Fac hressorts und ihre Fa chkonzepte als Grundlage sowie a lle
bekannten statistischen Daten herangezogen. Die städtische Bevölkerungsprognose des
Amtes f ür S tatistik und Wahlen ist z. B. ein e solche eigenständige Arbeitsbasis .
Frage 2:
Wie viele zusätzliche Einwohner k önnen nach Einschätzung der V erwaltung zukünftig auf den
derzeit be kannten W ohnbaupotenzialflächen im Stadtgebiet unt ergebracht w erden?
Antwort:
Das gesamte, gr ob gesc hätzte und langfristige W ohnungsbaupotenzial de r
Landeshauptstadt D üsseldorf bel äuft sich aktuell unter E inbeziehung sämtlicher
Reserveflächen auf r und 25. 000 W ohneinheiten. Eine Umrechnung auf E inwohnerinnen und
Einwohnern erfolgt, w enn die Planverfahren zu r Aktivier ung der Wohnungsbaupotenziale
weiter vo rangeschritten und bzgl. Wohnungsformen, Wohnungsgrößen un d Dichte
ausgearbeitet si nd.
Frage 3:
Nach welchen verbindlichen baukulturellen Qualitätskriterien beurteilt di e Verwaltung
Wohnungsbauvorhaben, di e der N achverdichtung i m B estand dienen?
Seite 1/2 - Es gilt das gesprochene Wort -
Antwort:
Verbindliche Kriterien ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben zur Erreichung gesunder
Wohnverhältnisse und dem im BauGB formulierten öffentlichen und nachbarschaftlichen
Belangen. Zusätzlich hat sich die Stadt Düsseldorf für die Anwendung des Bauturbos durch
die Vorlage APS/007/2026 einen Beschlussrahmen gegeben. Baukulturell stehen dem
unterschiedliche Umsetzungs- und Beratungsprozesse zur Seite, die je nach Größe und
Erfordernis des jeweiligen Vorhabens sachgerecht angewendet werden. So werden
vorlaufende Qualifizierungsverfahren, Wettbewerbe oder auch die Beratung im Beirat für
Baukultur hier als verfahrensstützende Prozesse bei größeren, bedeutenden und komplexen
Sachverhalten angewandt und können sowohl verwaltungsseitig als auch durch die
zuständigen politischen Vertreterinnen und Vertreter angeregt werden.
Cornelia Zuschke
Seite 2/2 - Es gilt das gesprochene Wort -
KI-gestützt aufbereitet am 7. Oktober 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.