A+F Beschluss Aktenzeichen SEBD/006/2025

Seeheimer Weg (I-2020420001) - Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss -

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Seeheimer Weg · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 2Dokumente 2. Dezember 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Betriebsausschuss beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Seeheimer Weg" (I-2020420001) mit Gesamtkosten in Höhe von 1.118.882 Euro (brutto) und einer Gesamtlänge von 123 Metern sowie einem Rückhaltevolumen von 120 m³.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Kosten konsumtive Kosten EUR + investive Kosten 1.118.882 EUR = Gesamtkosten 1.118.882 EUR jährliche Nettofolgekosten 5.885 EUR Ausgangssituation Die Baumaßnahme Seeheimer Weg befindet sich an der Grenze zwischen den Stadtteilen Oberbilk und Eller und damit auch zwischen den Stadtbezirken 3 und 8. Die Baumaßnahme befindet sich in der Kurve am Übergang zwischen den Straßen Seeheimer Weg und Offenbach er Weg. Die Bebauung besteht aus Mehrfamilienhäusern, Einfamilienhäusern und einer Kleingartenanlage. Das Verkehrsaufkommen ist relativ gering, es fährt jedoch die Buslinie 732.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 2. Dezember 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Seeheimer Weg – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Dokumenttexte

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SEBD/006/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs - und Finanzierungsbeschlusses Betrifft: Seeheimer Weg (I-2020420001) Fachbereich: 67 - Stadtentwässerungsbetrieb Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerin Dorothée Schneider Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bauausschuss 11.02.2025 Entscheidung Bezirksvertretung 3 25.03.2025 Kenntnisnahme Bezirksvertretung 8 27.03.2025 Kenntnisnahme Beschlussdarstellung: Der Betriebsausschuss beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Seeheimer Weg" (I-2020420001) mit Gesamtkosten in Höhe von 1.118.882 Euro (brutto) und einer Gesamtlänge von 123 Metern sowie einem Rückhaltevolumen von 120 m³. Sachdarstellung: Kosten konsumtive Kosten EUR + investive Kosten 1.118.882 EUR = Gesamtkosten 1.118.882 EUR jährliche Nettofolgekosten 5.885 EUR Seite 2 Ausgangssituation Die Baumaßnahme Seeheimer Weg befindet sich an der Grenze zwischen den Stadtteilen Oberbilk und Eller und damit auch zwischen den Stadtbezirken 3 und 8. Die Baumaßnahme befindet sich in der Kurve am Übergang zwischen den Straßen Seeheimer Weg und Offenbach er Weg. Die Bebauung besteht aus Mehrfamilienhäusern, Einfamilienhäusern und einer Kleingartenanlage. Das Verkehrsaufkommen ist relativ gering, es fährt jedoch die Buslinie 732. In der Kurve am Übergang vom Seeheimer Weg zum Offenbacher Weg befindet sich ein lokaler Geländetiefpunkt. Dies kann zu einem Überstau im Kanalnetz führen, was in der Vergangenheit bereits Überflutungen zur Folge hatte, von denen auch die AnwohnerInnen in diesem Bereich betroffen waren. Das Kanalnetz besteht an dieser Stelle aus einem Mischwasserkanal (MW -Kanal) der Dimension Ei-Profil 800/ 1200 aus Mauerwerk. Darstellung der Maßnahme Um in Zukunft die Wahrscheinlichkeit von Überflutungen und den Austritt von MW aus dem Kanal an dieser Stelle deutlich zu verringern, ist eine Komb ination aus verschiedenen Maßnahmen geplant. Zunächst soll ein Regenrückhaltebecken (RRB) mit einem Rückhaltevolumen von 120 m³ hergestellt werden. In diesem Rückhaltebecken soll für den Fall, dass der MW -Kanal vollgefüllt ist, das darüber hinaus anfallende Niederschlagswasser (NW) zwischengespeichert werden. Nach Rückgang des Wasserspiegels im MW -Kanal wird das zwischengespeicherte NW wieder an den MW-Kanal abgegeben und abgeführt. Zudem werden alle in diesem Bereich vorhandenen Kanalschächte und Straßenab läufe druckdicht ausgebildet, um den Austritt von MW zu verhindern. Des Weiteren wird das NW vor Einlauf in das RRB vorgereinigt. Für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen sind auch im öffentlichen Straßenraum Kanalbauarbeiten notwendig. Unter andere m müssen rund 123 Meter NW-Kanal in offener Bauweise verlegt, sieben Straßenabläufe erneuert und umgeschlossen sowie drei Kanaldeckel druckdicht ausgebildet werden. Außerdem ist es notwendig, einen Kanalschacht neu herzustellen und die Regenwasserbehandlungsanlage vor dem Rückhaltebecken zu bauen. Das Rückhaltebecken wird neben dem öffentlichen Straßenraum unter einer Grünfläche hergestellt. Die Oberfläche wird anschließend mittels Schotterrasen ausgebildet, um die Befahrbarkeit mit Betriebsfahrzeugen gewäh rleisten zu können. Die dort vorhandenen drei kleineren Bäume müssen gefällt werden. Ersatzpflanzungen in der Nähe sind von der Bezirksvertretung 3 und 8 gefordert und bereits mit dem Garten -, Friedhofs- und Forstamt vorbesprochen. Das mit dem Amt für Ver kehrsmanagement, der Feuerwehr, der Polizei sowie der Awista abgestimmte Verkehrskonzept sieht mehrere Verkehrsphasen vor. Die Baustelle wird als Wanderbaustelle durchgeführt, das heißt, die für die Kanalbauarbeiten gesperrte Fläche wird so klein wie mögli ch gehalten und abschnittsweise vorangetrieben. Aufgrund der Kurve ist kein so genanntes „Fahren auf Sicht" möglich, daher wird es in diesem Bereich eine halbseitige Sperrung mit Ampelschaltung geben. In den Bereichen vor und hinter der Kurve kann bei der nötigen halbseitigen Sperrung der Fahrbahn auf Sicht gefahren werden. Die Buslinie 732 kann weiter uneingeschränkt fahren, die dafür nötige Fahrbahnbreite wird eingehalten. Die Zufahrt für Feuerwehr - und Rettungsfahrzeuge ist jederzeit gewährleistet. Auch die Awista kann die Mülltonnen weiterhin uneingeschränkt abholen. Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die Klimabilanz. Seite 3 Gesamtkosten konsumtiv (EUR) investiv (EUR) netto brutto netto brutto Bauwerk - Baukonstruktion 738.863 Außenanlagen 192.931 Baunebenkosten 187.088 Summe Gesamtkosten 1.118.882 Finanzierung Im Rahmen der aktuellen Kostenberechnung wurden Gesamtkosten in Höhe von 1.118.882 Euro ermittelt. Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan 2025 und der Wirtschaftsplanung 2024 - 2028 mit Gesamtkosten in Höhe von 1.213.882 Euro enthalten. Damit ist die Maßnahme ausfinanziert. Die Maßnahme unterliegt nicht der Beitragspflicht gemäß §8 Kommunalabgabengesetz (KAG NW). Terminplan Baubeginn Mai 2025 Bauzeit ca. 6 Monate Fertigstellung ca. November 2025 Anlagen: Anlage 1 Übersichtsplan
Anlage 1 Übersichtsplan als Text anzeigen
Title: 00539652.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00539652.pdf Published Time: Fri, 13 Dec 2024 07:31:14 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: SEBD/006/2025 > Anlage 1 Seeheimer Weg (I-2020420001) Übersichtsplan Niederschlagswasserrückhaltung, Zwischenspeicherung und Überflutungsschutzmaßnahme Seeheimer Weg

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SEBD/006/2025