Anfrage AfD Aktenzeichen RAT/373/2024

Anfrage des Ratsherrn Jörres: Unterhaltsvorschuss für Ukrainer

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1Dokument 12. November 2024veröffentlicht

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RAT/373/2024 AfD-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf An den Vorsitzenden des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller Düsseldorf, 06.11.2024 Anfrage: Unterhaltsvorschuss für Ukrainer Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, ich bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am 21.11.2024 zu setzen und um Beantwortung durch die Verwaltung. Sachlage: Ausländischen Kindern können Unterhaltsleistungen gezahlt werden, sofern diese einen gesicherten Aufenthaltsstatus besitzen oder Staatsangehörige eines EU-Mitgliedslandes sind. Seit 01.06.2022 sind auch ausländische Kinder leistungsberechtigt, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG besitzen. Aktuell betrifft das insbesondere ukrainische Kinder. Der Anspruch besteht darüber hinaus, wenn zunächst nur eine sogenannte Fiktionsbescheinigung ausgestellt worden ist. Zudem besteht i m Verhältnis zur Ukraine das Haager Unterhaltsübereinkommen vom 23.11.2007 (HUÜ 20071), wonach die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln und die behördliche Unterstützung für verschiedene Anträge vorgesehen ist. Grundsätzlich gilt, dass die Kontaktaufnahme und die Aufforderung zur Zahlung von Unterhalt nur möglich sind, wenn eine aktuelle Aufenthaltsadresse ermittelt werden kann. Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: Wie viele ausländische Kinder erhalten aktuell in Düsseldorf in welchem finanziellen Umfang Unterhaltsvorschuss und aus welchen Ländern stammen diese Kinder überwiegend? Frage 2: In welchem Umfang konnten die Unterhaltspflichtigen, die sich nicht in Deutschland aufhalten, zu Begleichung der Kosten herangezogen werden? Frage 3: Aufgrund des Haagener Unterhaltsabkommens ist die Ukraine zur oben genannten Mitwirkung verpflichtet. In wie weit kommen die zuständigen Stellen in der Ukraine ihren Verpflichtungen nach und unterstützen die Stadt Düsseldorf bei der Einziehung der Unterhaltsforderungen gegenüber den Unterhaltspflichtigen? Mit freundlichen Grüßen Wolf-Rüdiger Jörres Ratsherr

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/373/2024