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Anfrage Unterhaltsvorschuss für Ukrainer als Text anzeigen
RAT/373/2024
AfD-Fraktion
im Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf
An den
Vorsitzenden des Rates
der Landeshauptstadt Düsseldorf
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller
Düsseldorf, 06.11.2024
Anfrage: Unterhaltsvorschuss für Ukrainer
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
ich bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten
Ratssitzung am 21.11.2024 zu setzen und um Beantwortung durch die
Verwaltung.
Sachlage:
Ausländischen Kindern können Unterhaltsleistungen gezahlt werden, sofern
diese einen gesicherten Aufenthaltsstatus besitzen oder Staatsangehörige
eines EU-Mitgliedslandes sind.
Seit 01.06.2022 sind auch ausländische Kinder leistungsberechtigt, die eine
Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG besitzen. Aktuell betrifft das
insbesondere ukrainische Kinder. Der Anspruch besteht darüber hinaus, wenn
zunächst nur eine sogenannte Fiktionsbescheinigung ausgestellt worden ist.
Zudem besteht i m Verhältnis zur Ukraine das Haager
Unterhaltsübereinkommen vom 23.11.2007 (HUÜ 20071), wonach die
gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln und die
behördliche Unterstützung für verschiedene Anträge vorgesehen ist.
Grundsätzlich gilt, dass die Kontaktaufnahme und die Aufforderung zur
Zahlung von Unterhalt nur möglich sind, wenn eine aktuelle
Aufenthaltsadresse ermittelt werden kann.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender
Fragen:
Frage 1: Wie viele ausländische Kinder erhalten aktuell in Düsseldorf in
welchem finanziellen Umfang Unterhaltsvorschuss und aus welchen Ländern
stammen diese Kinder überwiegend?
Frage 2: In welchem Umfang konnten die Unterhaltspflichtigen, die sich nicht
in Deutschland aufhalten, zu Begleichung der Kosten herangezogen werden?
Frage 3: Aufgrund des Haagener Unterhaltsabkommens ist die Ukraine zur
oben genannten Mitwirkung verpflichtet. In wie weit kommen die zuständigen
Stellen in der Ukraine ihren Verpflichtungen nach und unterstützen die Stadt
Düsseldorf bei der Einziehung der Unterhaltsforderungen gegenüber den
Unterhaltspflichtigen?
Mit freundlichen Grüßen
Wolf-Rüdiger Jörres
Ratsherr