Aufsichtsrat der Düsseldorfer Künstleratelier GmbH - Wahl der städtischen Vertreter*innen
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW, 1.
Frau Beigeordnete Miriam Koch Oberbürgermeister oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2.
3. unter Abberufung der bisherigen Mitglieder in den Aufsichtsrat der Künstleratelier GmbH zu entsenden. Die Entsendung gilt bis zur Neubesetzung des Gremiums in der nächsten Wahlperiode - vorbehaltlich einer Abberufung durch den Rat. Nach Ablauf der laufenden Wahlperiode üben die bisherigen Mitglieder ihr Mandat bis zum Zusammentritt des neuen Aufsichtsrates weiter aus.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Der Aufsichtsrat der Düsseldorfer Künstleratelier GmbH besteht aus 8 Mitgliedern. In ihm sind vertreten: a) die/ der Oberbürgermeister*in der Landeshauptstadt Düsseldorf oder ein*e von ihr/ ihm vorgeschlagene*r Beigeordnete*r der Gemeinde, b) die Landeshauptstadt Düsseldorf mit 2 weiteren Mitgliedern und c) der Verein Düsseldorfer Künstler zur gegenseitigen Unterstützung und Hilfe mit 2 Mitgliedern.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 19. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Rat
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/373/2025