Beschlussvorlage Aktenzeichen RAT/373/2025

Aufsichtsrat der Düsseldorfer Künstleratelier GmbH - Wahl der städtischen Vertreter*innen

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 19. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW, 1.

Frau Beigeordnete Miriam Koch Oberbürgermeister oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2.

3. unter Abberufung der bisherigen Mitglieder in den Aufsichtsrat der Künstleratelier GmbH zu entsenden. Die Entsendung gilt bis zur Neubesetzung des Gremiums in der nächsten Wahlperiode - vorbehaltlich einer Abberufung durch den Rat. Nach Ablauf der laufenden Wahlperiode üben die bisherigen Mitglieder ihr Mandat bis zum Zusammentritt des neuen Aufsichtsrates weiter aus.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Der Aufsichtsrat der Düsseldorfer Künstleratelier GmbH besteht aus 8 Mitgliedern. In ihm sind vertreten: a) die/ der Oberbürgermeister*in der Landeshauptstadt Düsseldorf oder ein*e von ihr/ ihm vorgeschlagene*r Beigeordnete*r der Gemeinde, b) die Landeshauptstadt Düsseldorf mit 2 weiteren Mitgliedern und c) der Verein Düsseldorfer Künstler zur gegenseitigen Unterstützung und Hilfe mit 2 Mitgliedern.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 19. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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RAT/373/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Aufsichtsrat der Düsseldorfer Künstleratelier GmbH - Wahl der städtischen Vertreter*innen Fachbereich: 20 - Kämmerei Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerin Dorothée Schneider Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 11.12.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2, 113 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW, 1. Frau Beigeordnete Miriam Koch Oberbürgermeister oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2. 3. unter Abberufung der bisherigen Mitglieder in den Aufsichtsrat der Künstleratelier GmbH zu entsenden. Die Entsendung gilt bis zur Neubesetzung des Gremiums in der nächsten Wahlperiode - vorbehaltlich einer Abberufung durch den Rat. Nach Ablauf der laufenden Wahlperiode üben die bisherigen Mitglieder ihr Mandat bis zum Zusammentritt des neuen Aufsichtsrates weiter aus. Seite 2 Endet die Amtszeit des Aufsichtsrates aufgrund gesetzlicher oder gesellschaftsvertraglicher Regelungen vor einer neuen Beschlussfassung des Rates, so gilt diese Entsendung auch für die dann anstehende Konstituierung des Aufsichtsrates. Sachdarstellung: Der Aufsichtsrat der Düsseldorfer Künstleratelier GmbH besteht aus 8 Mitgliedern. In ihm sind vertreten: a) die/ der Oberbürgermeister*in der Landeshauptstadt Düsseldorf oder ein*e von ihr/ ihm vorgeschlagene*r Beigeordnete*r der Gemeinde, b) die Landeshauptstadt Düsseldorf mit 2 weiteren Mitgliedern und c) der Verein Düsseldorfer Künstler zur gegenseitigen Unterstützung und Hilfe mit 2 Mitgliedern. Die weiteren 3 Mitglieder werden von der Gesellschafterversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Bisher nehmen folgende Vertreter*innen der Landeshauptstadt Düsseldorf Aufsichtsratsmandate bei der Düsseldorfer Künstleratelier GmbH wahr: 1. Frau Beigeordnete Miriam Koch gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2. Ratsfrau Aletta Mansheim 3. Frau Bürgermeisterin Clara Gerlach

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/373/2025