Anfrage Die Linke Aktenzeichen ADIG/043/2026

Anfrage der Ratsfraktion Die Linke: Datenschutz bei Kamera- und KI-Brillen in städtischen Räumlichkeiten

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 21. August 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Sind der Stadtverwaltung Vorfälle mit heimlichen Bild- oder Tonaufnahmen, z.B. durch Smart Glasses, in städtischen Räumlichkeiten bekannt?
  2. Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, heimliche Bild- oder Tonaufnahmen, z.B. durch Smart Glasses, in städtischen Räumlichkeiten zu unterbinden oder zu verbieten?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 21. August 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · ADIG/043/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Antwort der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 6.5

    Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Anfrage als Text anzeigen
ADIG/043/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 21.08.2026 An den Vorsitzenden des Ausschusses für Digitalisierung, Personal und Organisation Stephan Speit Anfrage der Ratsfraktion Die Linke Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Personal und Organisation am 03.09.2026 Betrifft: Anfrage der Ratsfraktion Die Linke: Datenschutz bei Kamera- und KI-Brillen in städtischen Räumlichkeiten Sehr geehrter Herr Vorsitzender, zur Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Personal und Organisation am 3. September 2026 stellt Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf folgende Anfrage: Das Angebot an tragbaren Kamera-, Video- und KI-Brillen wächst rasant. Dabei ist zwischen Brillen zu unterscheiden, die lediglich Bild- und Tonaufnahmen ermöglichen, und solchen, die Kamera- und Mikrofondaten zusätzlich durch KI-Systeme analysieren oder verarbeiten lassen. Anders als bei der Nutzung eines Smartphones kann bei kamera- und mikrofonfähigen Brillen für Außenstehende schwer erkennbar sein, ob gerade Bild- oder Tonaufnahmen erfolgen. Auf Social-Media-Plattformen finden sich zahlreiche Aufnahmen, die aus der Per- spektive von Träger*innen solcher Kamera- und Videobrillen angefertigt wurden. Für betroffene Personen ist dabei häufig nur schwer erkennbar, ob und wann sie gefilmt oder Gespräche aufgezeichnet werden. Datenschutzbehörden und zivilgesellschaftliche Organisationen warnen vor den Risiken unbemerkter Bild- und Tonaufnahmen sowie der automatisierten Verarbeitung von Umgebungsdaten durch solche Geräte. Die Menschenrechtsorganisation HateAid hat in diesem Zusammenhang Strafanzeige gegen Hersteller und Vertreiber erstattet. 1 Sowohl heimliche Bild- und Tonaufnahmen durch Kamera- und Videobrillen („Smart Glasses") als auch die zusätzliche automatisierte Analyse solcher Daten durch KI-Brillen können das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Einwohner*innen und städtischen Bediensteten beeinträchtigen. Besucher*innen von Behörden sowie die dort tätigen Angestellten können unbemerkt im Alltag gefilmt und abgehört werden. Besonders kritisch ist bei KI-Brillen, dass Kamera- und Mikrofondaten zusätzlich automatisiert analysiert und hierfür an externe KI-Dienste oder Server der Hersteller übermittelt werden können. Dies kann etwa zur Erkennung von Objekten und Texten, zur Übersetzung oder zur kontextbezogenen Analyse der Umgebung erfolgen. Für die Stadtverwaltung ist dabei regelmäßig nicht nachvollziehbar, ob und wohin solche Daten übertragen, wie lange sie gespeichert und zu welchen Zwecken sie weiterverarbeitet werden. Zudem besteht die Gefahr, dass dabei auch geschützte Verwaltungsdaten, etwa geöffnete Akten oder Bildschirminhalte, erfasst und gegebenenfalls durch externe KI-Systeme verarbeitet werden. Der Einsatz solcher Geräte kann je nach konkreter Nutzung erhebliche datenschutz-, persönlichkeits- und strafrechtliche Fragen aufwerfen. Dies betrifft insbesondere die Verarbeitung personenbezogener Daten nach der DSGVO, die Rechte von Personen, die von Bildaufnahmen betroffen sind, sowie den Schutz des nichtöffentlich gesprochenen Wortes nach § 201 StGB. Die Bundesnetzagentur weist zudem darauf hin, dass smarte Brillen unzulässig sein können, wenn Bild- oder Tonaufnahmen für Betroffene nicht erkennbar erfolgen und drahtlos übertragen werden. Die Stadtverwaltung sollte deshalb prüfen, wie Einwohner*innen und Beschäftigte in ihren Räumlichkeiten wirksam vor unbemerkten Bild- und Tonaufnahmen sowie vor einer automatisierten Analyse ihrer Umgebung durch KI-Brillen geschützt werden können. Beschäftigte der Verwaltung müssen ihrer Arbeit nachgehen können, ohne befürchten zu müssen, dass Beratungsgespräche, Dokumente oder Bildschirminhalte unbemerkt aufgezeichnet oder durch externe KI-Systeme erfasst und analysiert werden. Ebenso müssen Einwohner*innen sensible Behördengänge (z. B. im Sozialamt, Jugendamt oder Standesamt) in einem geschützten Raum absolvieren können, ohne einer unkontrollierbaren digitalen Überwachung ausgesetzt zu sein. Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: 1.Sind der Stadtverwaltung Vorfälle mit heimlichen Bild- oder Tonaufnahmen, z.B. durch Smart Glasses, in städtischen Räumlichkeiten bekannt? 2.Werden die städtischen Bediensteten zur Prävention von heimlichen Bild- oder Tonaufnahmen, z.B. durch Smart Glasses, geschult? (Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie sieht die Schulung aus?) 3.Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, heimliche Bild- oder Tonaufnahmen, z.B. durch Smart Glasses, in städtischen Räumlichkeiten zu unterbinden oder zu verbieten? Mit freundlichen Grüßen Chris J. DemmerMarcel KieferLuca Meyer f.d.R. Christian Jäger 1 https://www.youtube.com/watch?v=VCVbmyW-JVA&t=45 Seite 2 Seite 3

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ADIG/043/2026