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ADIG/043/2026
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Düsseldorf, 21.08.2026
An den Vorsitzenden des
Ausschusses für Digitalisierung,
Personal und Organisation
Stephan Speit
Anfrage der Ratsfraktion Die Linke Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für
Digitalisierung, Personal und Organisation am 03.09.2026
Betrifft:
Anfrage der Ratsfraktion Die Linke: Datenschutz bei Kamera- und KI-Brillen in
städtischen Räumlichkeiten
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
zur Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Personal und Organisation am 3.
September 2026 stellt Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf folgende Anfrage:
Das Angebot an tragbaren Kamera-, Video- und KI-Brillen wächst rasant. Dabei ist
zwischen Brillen zu unterscheiden, die lediglich Bild- und Tonaufnahmen ermöglichen,
und solchen, die Kamera- und Mikrofondaten zusätzlich durch KI-Systeme analysieren
oder verarbeiten lassen. Anders als bei der Nutzung eines Smartphones kann bei
kamera- und mikrofonfähigen Brillen für Außenstehende schwer erkennbar sein, ob
gerade Bild- oder Tonaufnahmen erfolgen.
Auf Social-Media-Plattformen finden sich zahlreiche Aufnahmen, die aus der Per-
spektive von Träger*innen solcher Kamera- und Videobrillen angefertigt wurden. Für
betroffene Personen ist dabei häufig nur schwer erkennbar, ob und wann sie gefilmt
oder Gespräche aufgezeichnet werden. Datenschutzbehörden und zivilgesellschaftliche
Organisationen warnen vor den Risiken unbemerkter Bild- und Tonaufnahmen sowie
der automatisierten Verarbeitung von Umgebungsdaten durch solche Geräte. Die
Menschenrechtsorganisation HateAid hat in diesem Zusammenhang Strafanzeige
gegen Hersteller und Vertreiber erstattet. 1
Sowohl heimliche Bild- und Tonaufnahmen durch Kamera- und Videobrillen („Smart
Glasses") als auch die zusätzliche automatisierte Analyse solcher Daten durch KI-Brillen
können das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Einwohner*innen und
städtischen Bediensteten beeinträchtigen. Besucher*innen von Behörden sowie die dort
tätigen Angestellten können unbemerkt im Alltag gefilmt und abgehört werden.
Besonders kritisch ist bei KI-Brillen, dass Kamera- und Mikrofondaten zusätzlich
automatisiert analysiert und hierfür an externe KI-Dienste oder Server der Hersteller
übermittelt werden können. Dies kann etwa zur Erkennung von Objekten und Texten,
zur Übersetzung oder zur kontextbezogenen Analyse der Umgebung erfolgen. Für die
Stadtverwaltung ist dabei regelmäßig nicht nachvollziehbar, ob und wohin solche Daten
übertragen, wie lange sie gespeichert und zu welchen Zwecken sie weiterverarbeitet
werden. Zudem besteht die Gefahr, dass dabei auch geschützte Verwaltungsdaten,
etwa geöffnete Akten oder Bildschirminhalte, erfasst und gegebenenfalls durch externe
KI-Systeme verarbeitet werden.
Der Einsatz solcher Geräte kann je nach konkreter Nutzung erhebliche datenschutz-,
persönlichkeits- und strafrechtliche Fragen aufwerfen. Dies betrifft insbesondere die
Verarbeitung personenbezogener Daten nach der DSGVO, die Rechte von Personen,
die von Bildaufnahmen betroffen sind, sowie den Schutz des nichtöffentlich
gesprochenen Wortes nach § 201 StGB. Die Bundesnetzagentur weist zudem darauf
hin, dass smarte Brillen unzulässig sein können, wenn Bild- oder Tonaufnahmen für
Betroffene nicht erkennbar erfolgen und drahtlos übertragen werden.
Die Stadtverwaltung sollte deshalb prüfen, wie Einwohner*innen und Beschäftigte in
ihren Räumlichkeiten wirksam vor unbemerkten Bild- und Tonaufnahmen sowie vor
einer automatisierten Analyse ihrer Umgebung durch KI-Brillen geschützt werden
können. Beschäftigte der Verwaltung müssen ihrer Arbeit nachgehen können, ohne
befürchten zu müssen, dass Beratungsgespräche, Dokumente oder Bildschirminhalte
unbemerkt aufgezeichnet oder durch externe KI-Systeme erfasst und analysiert werden.
Ebenso müssen Einwohner*innen sensible Behördengänge (z. B. im Sozialamt,
Jugendamt oder Standesamt) in einem geschützten Raum absolvieren können, ohne
einer unkontrollierbaren digitalen Überwachung ausgesetzt zu sein.
Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
1.Sind der Stadtverwaltung Vorfälle mit heimlichen Bild- oder
Tonaufnahmen, z.B. durch Smart Glasses, in städtischen Räumlichkeiten
bekannt?
2.Werden die städtischen Bediensteten zur Prävention von heimlichen Bild-
oder Tonaufnahmen, z.B. durch Smart Glasses, geschult? (Wenn nein,
warum nicht? Wenn ja, wie sieht die Schulung aus?)
3.Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, heimliche
Bild- oder Tonaufnahmen, z.B. durch Smart Glasses, in städtischen
Räumlichkeiten zu unterbinden oder zu verbieten?
Mit freundlichen Grüßen
Chris J. DemmerMarcel KieferLuca Meyer
f.d.R. Christian Jäger
1 https://www.youtube.com/watch?v=VCVbmyW-JVA&t=45
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