Sitzung · Sitzung beendet
Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation
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Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation · Sitzung vom 03.09.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 09.10.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation bestellt Frau Bettina von Büren zu seiner stellvertretenden Schriftführerin.
Die Schriftführung eines Ratsausschusses ist gemäß § 52 Absatz 1 in Verbindung mit § 58 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen durch den Fachausschuss zu bestellen. Die bisherige stellvertretende Schriftführerin, Frau Ann-Katrin Deus, ist aus dem Dienst der Landeshauptstadt Düsseldorf ausgeschieden.
Der Hintergrund ist in der verlinkten Vorlage nachzulesen; hier liegt noch kein sicher auslesbarer Einstieg vor.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
ADIG/033/2026 Beigeordneter Wagner Anfrage der FDP-Ratsfraktion vom 30.06.2026: Realer Zustand der Digitali- sierung - Umsetzung der Digitalstrategie in der Stadtverwaltung Frage 1: Welche Folgen für den Wirtschafts- und Wohnungsbaustandort Düsseldorf er- wartet die Verwaltung, wenn das Bauaufsichtsamt aufgrund der zweijährigen Einführungsphase einer neuen Software erst Ende 2028 über ein zeitgemäßes System verfügt? Antwort: Die Möglichkeit des vollständig digitalen Baugenehmigungsverfahrens besteht in Düs- seldorf bereits und bleibt auch während der geplanten Einführungsphase einer neuen Software bestehen. Das Bauaufsichtsamt Düsseldorf nimmt bereits heute mit der bisher eingesetzten Soft- ware digitale Anträge entgegen, prüft und signiert digital und stellt den Antragstellen- den die Entscheidung digital zur Verfügung. Allerdings sind hierbei neben der eigent- lichen Fachsoftware parallel weitere Softwarep rodukte einzusetzen, damit dies gelingt. Dies ist umständlich und führt in Genehmigungsverfahren zu erheblichen Zeitverlus- ten, da zum Beispiel bei einer Genehmigungserstellung und Siegelung der Unterlagen mehrfache Wechsel der Programme erforderlich sind. Ziel der Beschaffung einer neuen Software ist, eine weiterentwickelte, durchgängig digitale und möglichst medienbruchfreie, technisch zuverlässige Vorgangsbearbei- tung, wobei Entwicklungsspielräume für künftige Anforderungen (z.B. BIM, etc.) beste- hen und tragfähige Schnittstellen zu anderen Verfahren bereitstehen. Die Verwaltung erwartet durch diese Softwareinvestition im Bauaufsichtsamt weitere Verbesserung der Servicequalitäten und perspektivisch Effizienzgewinne und Verfah- rensbeschleunigungen, auch im Zuge der aktuellen Bauordnungsnovelle. Frage 2: Welche spezifischen Dienste von Microsoft 365 sind aktuell für die Mitarbei- tenden der Verwaltung aufgrund der laufenden Datenschutz-Folgenabschät- zung gesperrt und wann ist mit einer uneingeschränkten Nutzbarkeit dieser Werkzeuge zu rechnen? Antwort: Da sich das Projekt noch in der Umsetzungsphase befindet, stehen den Mitarbeitenden der- zeit neben den klassischen Office-Anwendungen (Word, Excel, PowerPoint, Outlook, One- Note) ausschließlich der Microsoft 365- Dienst MS-Teams zur Verfügung. Hintergrund sind sowohl die noch laufenden Arbeiten an der technischen Zielarchitektur als auch die erforder- lichen Abstimmungen im Rahmen der Datenschutz-Folgenabschätzung sowie mit Personal- rat und Informationssicherheit. Wir möchten klarstellen, dass die Sperrung von 365- Diensten nicht ursächlich auf die Daten- schutz-Folgenabschätzung zurückzuführen ist. Die Datenschutz-Folgenabschätzung dient RSD Vorlage Seite 1 von 3 ADIG/033/2026 Beigeordneter Wagner dazu, die aus dem Einsatz von Microsoft 365 entstehenden Folgen zu bewerten und geeig- net Maßnahmen zu ergreifen, um einen datenschutzkonformen Einsatz von Microsoft 365 zu gewährleisten Die Einführung einer cloudbasierten SaaS-Lösung ist für eine Organisation wie die LHD ist ein wichtiger Baustein/Meilenstein. Unser Anspruch ist es, mit dem Projekt einen spürbaren Beitrag zur Digitalisierung der Verwaltung zu leisten und zugleich einen rechtskonformen Einsatz sicherzustellen, um unserer Verantwortung als Landeshauptstadt gerecht zu werden. Aktuell bestehen bei der Nutzung folgende Einschränkungen: • Microsoft Copilot wird derzeit nicht bereitgestellt und soll auch nach Abschluss der aktuellen Datenschutz-Folgenabschätzung zunächst nicht freigegeben werden. In der vorgesehenen Microsoft-365- Lizenzierung ist lediglich die eingeschränkte Copilot- Version enthalten, die nach aktueller Einschätzung keinen wesentlichen Mehrwert für die Landeshauptstadt Düsseldorf bietet. Die LHD hat sich stattdessen für die Einfüh- rung von KoKI entschieden, bei der es sich um einen kommunalverwaltungsspezfi- schen KI-Assistent handelt, der insbesondere bei Textarbeit, Zusammenfassungen, Recherche und Strukturierung. • Aufgrund der aktuellen Systemlandschaft existieren zwei getrennte Microsoft-Umge- bungen (duesseldorf.de für Outlook und lhduesseldorf.onmicrosoft.com für Teams). Dadurch ist eine durchgängige Integration der Microsoft-365-Dienste zurzeit nicht möglich. An der Zusammenführung der beiden Microsoft-Umgebungen wird derzeit gearbeitet. Geplantes weiteres Vorgehen Im Jahr 2026 soll zunächst die technische Basis geschaffen werden. Dazu gehören insbe- sondere: • Zusammenführung der Identitäten auf eine gemeinsame Benutzer- und E-Mail- Identi- tät über die Domain @duesseldorf.de, • Aufbau einer sicheren Microsoft-365-Umgebung mit Datensicherung und erhöhtem Verschlüsselungsstandard, • Bereitstellung der 365-Desktop Apps Outlook, Word, Excel, PowerPoint und One- Note, • Einführung von SharePoint Online als zentrale Plattform für die Zusammenarbeit. Parallel dazu werden die erforderlichen Einstellungen im Microsoft-365-Tenant mit Daten- schutz, Informationssicherheit und Personalrat abgestimmt. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Festlegung der erforderlichen Verschlüsselungs- und Schutzmechanismen für besonders sensible Daten sowie die Umsetzung einer geeigneten Datensicherung. Ab 2027 ist die schrittweise Freigabe der abgestimmten Microsoft-365-Dienste vorgesehen. Hierzu zählen insbesondere Planner, To Do sowie weitere Apps und Dienste, sobald die technischen, datenschutzrechtlichen und mitbestimmungsrechtlichen Voraussetzungen er- füllt sind. Eine uneingeschränkte Nutzung der Microsoft-365-Dienste kann daher erst nach Abschluss der technischen Konfigurationen sowie der erforderlichen Freigaben erfolgen. Nach derzeiti- gem Planungsstand ist dies schrittweise bis Ende 2027 vorgesehen. RSD Vorlage Seite 2 von 3 ADIG/033/2026 Beigeordneter Wagner Frage 3: Wie begründet die Stadtspitze die Priorisierung der Prozessoptimierung durch die Plattform „ServiceNow", bei der im Jahr 2026 lediglich drei interne Arbeitsabläufe wie der digitale Urlaubsantrag pilotiert werden? Antwort: Die Einführung von ServiceNow dient dem Aufbau einer zentralen Workflow - und Automatisie- rungsplattform für die Stadtverwaltung. Ziel ist es, Verwaltungsprozesse künftig einheitlich, digital und medienbruchfrei abzubilden. Die im Jahr 2026 umgesetzten drei Pilotprozesse (Antrag auf Wegstreckenentschädigung, Ki- lometergeldabrechnung, Antrag auf Dienstreise) stellen dabei bewusst den Einstieg in die Plattform dar. Sie dienen nicht allein der Digitalisierung einzelner Arbeitsabläufe, sondern vor allem der technischen und organisatorischen Initialisierung der Plattform sowie der Erprobung unter realen Einsatzbedingungen. Die Einführung einer gesamtstädtischen Plattform erfordert bereits in der Initialisierungsphase umfangreiche Vorarbeiten, die weit über die Umsetzung einzelner Prozesse hinausgehen. Hierzu zählen insbesondere die technische Grundkonfiguration der Plattform, die Entwicklung eines Rollen- und Berechtigungskonzepts, die Anbindung zentraler Systeme (z. B. Single Sign-on), die Einrichtung von Schnittstellen sowie die Migration relevanter Stammdaten. Gleichzeitig werden gemeinsam mit dem Datenschutz, dem Personalrat und den beteiligten Fachbereichen die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Darüber hinaus müssen die Voraussetzungen für einen dauerhaften und wirtschaftlichen Be- trieb der Plattform geschaffen werden. Dazu gehören unter anderem der Aufbau interner Kom- petenzen, die Einrichtung von Support- und Monitoringstrukturen, die Erarbeitung eines Be- triebskonzepts sowie die Definition von Release- und Upgradeprozessen. Die Pilotprozesse wurden daher nicht nach ihrer fachlichen Größe ausgewählt, sondern auf- grund ihrer Eignung, die Einführung der Plattform technisch und organisatorisch zu begleiten. Nach erfolgreichem Abschluss der Pilotphase steht die Plattform für die schrittweise Digitali- sierung weiterer Verwaltungsprozesse zur Verfügung und bildet die Grundlage für eine nach- haltige und skalierbare Digitalisierung der Stadtverwaltung. RSD Vorlage Seite 3 von 3
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Arbeitet die Verwaltung bereits mit Fernerkundungsdaten des Copernicus- Landüberwachungsdienstes, zum Beispiel zu den Themen „städtische Grünflächen" und „städtische Baumüberschirmung"?
2. Falls ja: Ist geplant entsprechend verarbeitete und aufbereite Fernerkundungsdaten des Copernicus-Landüberwachungsdienstes dann auch in die Urbane Daten Plattform einzubinden?
3. Welche anderen Fernerkundungsdaten hält die Verwaltung für den kommunalen Einsatz für sinnvoll?
Fernerkundungsdaten wie aus dem europäischen Erdüberwachungsprogramm Copernicus sind für Kommunen äußerst wertvoll, da sie kostenlose, flächendeckende und zeitlich hochaufgelöste Informationen für Umweltmonitoring, Stadtplanung und Krisenmanagement liefern. Die Daten ermöglichen Analysen zu Landbedeckung, Klimawandel-Folgen und Infrastruktur. Die Nutzung dieser Dienste ist weitestgehend freiwillig, in einigen Fällen aber indirekt verpflichtend, wenn adäquate kommunale Daten nicht vorliegen. Ein Beispiel: Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO) ist ein umfassendes Regelwerk, das darauf abzielt, geschädigte Ökosysteme in Europa wiederherzustellen, die Biodiversität zu stärken und die Anpassung an den Klimawandel zu verbessern. Zwar sind Kommunen nicht direkt Adressaten der Verordnung, sondern werden über Bund und Länder eingebunden. Wie alle anderen EU-Mitgliedstaaten muss Deutschland bis 2027 einen Nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) entwickeln. In diesem Plan soll dargelegt werden, wie Deutschland die Ziele der W-VO erreichen will. Auch wenn die Umsetzung erst in einem Jahr erfolgt, ist jetzt schon klar, dass auf die Landeshauptstadt Düsseldorf bestimmte Anforderungen hinzukommen. Zum Beispiel dürfen sich die „städtischen Grünflächen" und die „städtische Baumüberschirmung" nicht verringern. Grundlage sind dabei die Berechnung der Daten, „die der Copernicus-Landüberwachungsdienst im Rahmen der Copernicus-Komponente des mit der Verordnung (EU) 2021/696 eingerichteten Weltraumprogramms der Union bereitstellt". (Siehe dazu: Artikel 3, Ziffer 20 und 21 der Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869). Zwar gibt es bereits Geo-Dienste wie das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG), diese beziehen sich jedoch nicht auf Düsseldorf und erst recht nicht auf Stadtbezirksebene. Das Gleiche gilt für Urban Green Eye, mit dessen Hilfe sich sogar Zeitreihen erstellen lassen. Weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
ADIG/040/2026 Beigeordnete Zuschke Anfrage der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.08.2026 Copernicus-Daten für Düsseldorf nutzen Frage 1: Arbeitet die Verwaltung bereits mit Fernerkundungsdaten des Copernicus- Landüberwachungsdienstes, zum Beispiel zu den Themen „städtische Grün- flächen" und „städtische Baumüberschirmung"? Antwort: Ja, im Kontext der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO) werden bereits Fernerkundungsdaten des Copernicus-Programms für die Themen „städtische Grünflä- chen" und „städtische Baumüberschirmung" genutzt. Diese Daten werden dabei durch einen Kartenviewer des Bundesamt s für Naturschutz (BfN) für alle betroffenen Kommunen wie auch Düsseldorf einheitlich und kostenfrei zur Verfügung gestellt: https://www.bfn.de/daten-und- fakten/kartenanwendung- staedtische- oekosysteme-de- w-vo- art-8 Die Daten aus dem BfN -Kartenviewer sind entsprechend den Vorgaben der W-VO aus Satel- litendaten des Copernicus-Programms abgeleitet, die den rechtlich bindenden Maßstab dar- stellen. Konkret werden dabei folgenden Datensätze für die Indikatoren „städtische Grünflä- chen" und „Baumüberschirmung" genutzt: • Städtische Grünflächen : Datensatz Corine Land Cover (CLC) des Copernicus-Pro- gramms auf Basis von Sentinel-2-Satellitendaten im 10- Meter-Raster • Baumüberschirmung: Datensatz High Resolution Layer Tree Cover Density (TCD) des Copernicus-Programms auf Basis von Sentinel-2-Satellitendaten im 10- Meter-Raster Als nationale Alternative dürfen in Abstimmung mit der EU-Kommission die Daten für die Baumüberschirmung aus dem Forschungsprojekt „Urban Green Eye" verwendet werden. Grund dafür ist, dass diese Daten die gleiche Datenbasis wie der TCD-Datensatz haben (Sentinel-2-Satellitendaten des Copernicus-Programms), jedoch mit KI-Unterstützung höher aufgelöst wurden. Diese Daten sind daher auch im BfN-Kartenviewer unter „Baumüberschir- mung Monitoring" enthalten. Die Verwaltung ist darüber hinaus in regelmäßigem Austausch mit dem Copernicus-Netz- werk-Büro kommunal (https://netzwerk-kommunal.d- copernicus.de/info/) und nutzt deren In- formations- und Veranstaltungsangebote. Dadurch wird stetig geprüft, ob weitere , zum Bei- spiel für die Klimaanpassung relevante Daten, aus dem Copernicus -Programm verwendet werden können. Bereits heute werden die Versiegelungsdaten aus dem Copernicus-Pro- gramm für die Validierung der stadteigenen KI -basierten Versiegelungsanalyse genutzt. RSD Vorlage Seite 1 von 2 ADIG/040/2026 Beigeordnete Zuschke Frage 2: Falls ja: Ist geplant entsprechend verarbeitete und aufbereite Fernerkun- dungsdaten des Copernicus-Landüberwachungsdienstes dann auch in die Urbane Daten Plattform einzubinden? Antwort: Im Projekt „Urbane Datenplattform Düsseldorf" (Laufzeit bis 12/2027) wird derzeit ge- prüft, wie Copernicus-Daten in einem automatisierten Prozess in die Plattform über- führt und bereitgestellt werden können. Frage 3: Welche anderen Fernerkundungsdaten hält die Verwaltung für den kommu- nalen Einsatz für sinnvoll? Antwort: Aufgrund der hohen Auflösung von ca. 7 cm nutzt die Stadt aktuell folgende Daten aus den jährlichen Bildflügen: True Orthophotos inkl. CIR- Kanal, Schrägluftbilder, Di- gitales Oberflächenmodell und Digitales Geländemodell. Diese Daten werden beispiels- weise für folgende Aufgaben ausgewertet: • Aktualisierung der ALKIS-Datenbestände (Liegenschaftskataster) • Change Detection für Gebäude (Neubauten/Abrisse) zur Aktualisierung der entspre- chenden ALKIS-Datenbestände • Fortführung und Texturierung des Digitale Zwillings • Fortführung des Verkehrskatasters • Fortführung der Stadtgrundkarte • Nutzung im Rahmen der Grundlagenplanung in der Stadtentwässerung • Erstellung eines Versiegelungskatasters • Planungen im Rahmen der Stadtentwicklung • Dokumentation von Bauprojekten Darüber hinaus werden derzeit keine weiteren Fernerkundungsdaten verarbeitet. RSD Vorlage Seite 2 von 2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie Rats- und Ausschussmitglieder ihre Anwesenheit in den Gremien in Zukunft digital dokumentieren können statt mit einer handschriftlichen Unterschrift. Der Prüfauftrag soll sich nicht nur auf die technischen, sondern auch auf die rechtlichen Aspekte beziehen, inklusive der möglicherweise nötigen Änderungen der Geschäftsordnung.
In einer der vergangenen Sitzungen hat die Verwaltung die Möglichkeit zur digitalen Abstimmung vorgestellt, die mittlerweile im Rat Anwendung findet. Bei der Vorstellung des Verfahrens im ADIG wurde die Frage von unserer Fraktion gestellt, ob mittels dieses Systems auch die Anwesenheitsliste digitalisiert werden kann. Die Verwaltung hat daraufhin erwidert, dass das aktuell nicht geplant oder vorgesehen sei. Mit diesem Antrag wollen wir das ändern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung hat in ihrer Antwort auf die Anfrage (ADIG/026/2026) in der Sitzung vom 6. Mai 2026 zur Nutzung von Open-Source-Software ausgeführt, dass für eine schrittweise Umstellung innerhalb der IT-Architektur der Landeshauptstadt entsprechende Leitplanken für die Softwareauswahl sowie Richtlinien erforderlich wären, die den Einsatz von Open-Source- Lösungen priorisieren. Als mögliches Ziel nannte die Verwaltung ausdrücklich die Stärkung der digitalen Souveränität.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
In seiner Sitzung am 07.05.2015 hat der Personal- und Organisationsausschuss die Verwaltung beauftragt, eine Beschlusskontrolle zur Durchführung der Beschlüsse des Ausschusses zu erarbeiten und halbjährlich vorzulegen. Die Berichterstattung erfolgt nunmehr an den Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Sind der Stadtverwaltung Vorfälle mit heimlichen Bild- oder Tonaufnahmen, z.B. durch Smart Glasses, in städtischen Räumlichkeiten bekannt?
3. Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, heimliche Bild- oder Tonaufnahmen, z.B. durch Smart Glasses, in städtischen Räumlichkeiten zu unterbinden oder zu verbieten?
2 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Städtische Pressemitteilungen ergänzen die Unterlagen. Ankündigungen beschreiben geplante Themen, keine Ergebnisse. Auch spätere Mitteilungen ersetzen weder den amtlichen Beschluss noch die Niederschrift.
Der Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation kommt am Donnerstag, 3. September 2026, um 16 Uhr im Sitzungssaal 1. OG des Rathauses, Marktplatz 2, zu einer Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen neben Anfragen und Anträgen auch der Personalbericht 2025 und ein mündlicher Bericht zur digitalen Dividende. Alle Interessierten sind zu dieser Sitzung herzlich eingeladen. Die Sitzung wird auch auf Youtube gestreamt. Der Stream ist erreichbar über die Adresse www.duesseldorf.de/livestream. Die Tagesordnung und die Unterlagen zu dieser Sitzung sind im Internetangebot der Landeshauptstadt Düsseldorf unter www.duesseldorf.de/medienportal/sitzungen zu finden.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.