ADIG/032/2026
Beigeordneter Wagner
Anfrage der Ratsfraktion Die Linke vom 15.06.2026: Städtische Bedienstete
vor Reichsbürger:innen schützen (ADIG/032/2026)
Frage 1:
Welche Maßnahmen trifft die Verwaltung, um die städtischen Bediensteten
im Umgang mit den sogenannten Reichsbürger:innen zu informieren, zu
schützen und zu unterstützen?
Antwort:
Die Verwaltung setzt beim Umgang mit der sogenannten „Reichsbürger"-Szene wie
folgt auf eine frühzeitige Aufklärung und gezielte Deeskalation sowie auf eine enge
Kooperation mit den Sicherheitsbehörden:
Aus- und Fortbildung (Information):
Ordnungsverwaltung/OSD: Das Thema sowie die ideologischen Hintergründe sind fes-
ter Bestandteil der Ausbildung. Die Nachwuchskräfte (Verwaltungsfachange-
stellte/Verwaltungswirte mit Ermittlungs- und Vollzugsaufgaben) sowie die Einsatz-
kräfte des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) werden bereits zu Beginn ihrer Aus-
bildung in den Basis- und OSD -Lehrgängen zum Thema intensiv geschult. Für die Be-
schäftigten der Bußgeldstelle ist zudem auf eigenen Wunsch eine zeitnahe Inhouse-
Informationsveranstaltung geplant.
Feuerwehr und Rettungsdienst: Aufgrund eines zurückliegenden Einzelfalls im Umfeld
der Belegschaft, wurde die Sensibilisierung bei der Feuerwehr massiv ausgebaut.
Sämtliche Führungskräfte nehmen seither an spezialisierten Seminaren teil. Diese
Schulungen wurden anfangs über das Innenministerium initiiert und sind mittlerweile
dauerhaft am Institut der Feuerwehr (IdF NRW) für die Führungskräfte verstetigt wor-
den.
Umgang im Dienstalltag (Schutz):
In der Praxis (insb. in der Bußgeldstelle) besitzt grundsätzlich - auch im Falle von
diskussionsfreudigen Personen - die zügige und konsequente Bearbeitung des jewei-
ligen Vorgangs, absolute Priorität.
Zusammenarbeit mit Behörden (Unterstützung):
Bei begründeten Verdachtsfällen wird umgehend der polizeiliche Staatsschutz infor-
miert. Zudem besteht die klare Dienstweisung, dass jegliche Form von Gewaltandro-
hung sofort zur Anzeige gebracht wird.
Darüber hinaus, wie bei allen Gewaltvorfällen, greift auch in solch gelagerten Fällen
die Rahmendienstvereinbarung Gewalt durch Dritte der Landeshauptstadt Düsseldorf ,
in der ein klar geregelter Verfahrensablauf im Ereignisfall dokumentiert ist.
Frage 2:
Wie viele Anzeigen, Anfeindungen, Meldungen, u.a. gab es in den letzten fünf
Jahren gegen städtische Bedienstete durch (vermutete) Reichsbürger:innen,
insbesondere Meldungen an das UCC Register? (Bitte ggf. eine Auflistung der
Vorfälle)
Antwort:
Die Fallzahlen im Stadtgebiet bewegen sich auf einem moderaten Niveau. Personen,
die der „Reichsbürger" -Szene zuzuordnen sind oder bei denen ein entsprechender
Verdacht besteht, sind im städtischen Innen- und Außendienst bislang nicht übermäßig
auffällig geworden.
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ADIG/032/2026
Beigeordneter Wagner
Die Gesamtzahl der der Verwaltung insgesamt bekannten Fälle liegt für den erfragten
Fünfjahreszeitraum im knapp zweistelligen Bereich (Schwerpunkt Bußgeldstelle mit
Diskussionen, keine Gewaltandrohungen).
Ergänzend wird für den Bereich der Feuerwehr berichtet, dass es vor einigen Jahren
einen sensibilisierenden Fall im familiären Umfeld eines Mitarbeiters gab. Hier griff die
Verwaltung unterstützend ein. Dienstliche Anfeindungen oder Übergriffe auf Einsatz-
kräfte durch die Szene wurden von der Feuerwehr für den abgefragten Zeitraum je-
doch nicht gemeldet.
Bei der Auswertung des digitalen Meldebogens zur Erfassung von Gewaltvorfällen sind
keine expliziten Meldungen zur Reichsbürgerthematik ersichtlich. Auch die Auswertung
von Unfallanzeigen nach Gewaltvorfällen weist keine dahingehenden Meldungen auf.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Speicherung von Vorfällen aus datenschutz-
rechtlichen Gründen erst seit November 2025 mit der Verabschiedung des Gesetzes
zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Schutz von Beschäftigen in öf-
fentlichen Stellen vor gefährdenden Personen (Beschäftigtenschutzgesetz - BSchG
NRW), zulässig,
Frage 3:
In wie vielen Fällen gewährte die Stadtverwaltung den Bediensteten in den
letzten 5 Jahren Rechtsschutz bei Anzeigen von (vermuteten) Reichsbür-
ger:innen?
Antwort:
Ein Berichtswesen zur Erfassung entsprechender Fälle besteht nicht. Die im Rahmen
der Rechtsschutzkostenhilfeverfahren erhobenen Daten enthalten keine Merkmale, die
eine entsprechende Auswertung zulassen.
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