Sitzung · Sitzung beendet
Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation
Sitzung · Sitzung beendet
Sitzung kompakt
25.06.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation
Die Niederschrift liegt vor. Angezeigt werden bis zur sicheren Zuordnung nur amtliche Sitzungsdaten.
mehrheitlich abgelehnt
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
schriftlich beantwortet
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
zur Kenntnis genommen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation · Sitzung vom 25.06.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 04.09.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
31. 03.2026) ausgewiesenen Budgetübertragungen in die Finanzplanungsjahre 2027ff. betroffen?
2. Wie stellt sich der exakte Zeit- und Umsetzungsgrad bei den Projekten „ServiceNow“, „Microsoft 365“ und der Fachsoftware im Bauamt dar, für die im Februar 2026 Haushaltsreste aus dem Vorjahr übertragen werden mussten?
3. Welche organisatorischen Maßnahmen wurden innerhalb der Fachverwaltung ergriffen, um den Abfluss der investiven Digitalisierungsmittel im Jahr 2026 zu beschleunigen und ein erneutes Anwachsen von ungenutzten Haushaltsresten zu verhindern?
1. Welche konkreten Projekte des Dezernates 04 zur Digitalisierung und Prozessoptimierung sind von den im aktuellen Controllingbericht (Stand 31.03.2026) ausgewiesenen Budgetübertragungen in die Finanzplanungsjahre 2027ff. betroffen? 2. Wie stellt sich der exakte Zeit- und Umsetzungsgrad bei den Projekten „ServiceNow“, „Microsoft 365“ und der Fachsoftware im Bauamt dar, für die im Februar 2026 Haushaltsreste aus dem Vorjahr übertragen werden mussten?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
ADIG/030/2026 Beigeordneter Wagner Anfrage der FDP-Ratsfraktion vom 11.06.2026: Verzögerungen bei der Mittelverwendung für strategische Digitalisierungsprojekte im Haushaltsjahr 2026 Frage 1: Welche konkreten Projekte des Dezernates 04 zur Digitalisierung und Prozessoptimierung sind von den im aktuellen Controllingbericht (Stand 31.03.2026) ausgewiesenen Budgetübertragungen in die Finanzplanungsjahre 2027ff. betroffen? Antwort: Der genannte Betrag von 69,4 Mio EUR bezieht sich auf gesamtstädtische Ermächtigungsübertragungen. Mittel für Digitalisierungsprojekte des Dezernates 04 sind hierin nicht enthalten bzw. werden hierdurch nicht abgebildet. Nach aktuellem Stand werden keine Ansatzübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2026 in das Haushaltsjahr 2027 erwartet. Frage 2: Wie stellt sich der exakte Zeit- und Umsetzungsgrad bei den Projekten „ServiceNow", „Microsoft 365" und der Fachsoftware im Bauamt dar, für die im Februar 2026 Haushaltsreste aus dem Vorjahr übertragen werden mussten? Antwort: Im Rahmen der Initialisierungsphase von ServiceNow werden im Jahr 2026 drei Pilotprozesse umgesetzt und in der Plattform abgebildet. Zum Stand 16.06.2026 wurde der erste Pilotprozess erfolgreich durch das Fachamt getestet und ist für die Produktivsetzung vorbereitet. Der zweite Pilotprozess befindet sich derzeit in der technischen Umsetzung und soll im Juli/August 2026 in die Testphase übergehen. Der dritte Pilotprozess wurde bereits fachlich modelliert und ist für die Umsetzung im dritten Quartal 2026 eingeplant. Nach erfolgreichem Abschluss der Testphasen werden alle drei Pilotprozesse in den Produktivbetrieb überführt. Der Projektverlauf entspricht derzeit der Zeitplanung; die Produktivsetzung ist weiterhin für das Jahr 2026 vorgesehen. Das Office365 Projekt ist in der Umsetzungsphase. Die Office-Anwendungen Word, Excel und PowerPoint sollen bis Ende Oktober 2026 ausgerollt werden, weitere Dienste folgen sukzessiv, während parallel eine Datenschutz-Folgenabschätzung erstellt wird. Die Einführung einer neuen Fachsoftware für das Bauaufsichtsamt inkl. dem Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege befindet sich derzeit in einem europaweiten Vergabeverfahren, dessen Abschluss im vierten Quartal 2026 angestrebt wird. RSD Vorlage Seite 1 von 3 ADIG/030/2026 Beigeordneter Wagner Im Jahr 2025 lag der Schwerpunkt auf der Umsetzung einer digitalen Antragsstrecke innerhalb der bestehenden Systemlandschaft, um kurzfristig eine digitale Antragstellung für Bauanträge zu ermöglichen. Dabei wurde deutlich, dass die bestehende Fachsoftware die Anforderungen an eine moderne und durchgängig digitale Vorgangsbearbeitung nur noch eingeschränkt erfüllt, weshalb die umfassende Softwareerneuerung anschließend vorbereitet wurde. Nach Vertragsabschluss soll die Einführung der neuen Lösung schrittweise erfolgen und unter anderem Projektinitialisierung, Systemkonfiguration, Schnittstellenanbindung, Datenmigration, Tests sowie Schulungsmaßnahmen umfassen. Die Umsetzung ist von verschiedenen Faktoren abhängig, darunter die Ergebnisse des Vergabeverfahrens, technische Abhängigkeiten, die Zusammenarbeit mit ITK Rheinland sowie die konkrete Planung des zukünftigen Auftragnehmers. Insgesamt wird mit einer Einführungsdauer von rund zwei Jahren nach Vertragsunterzeichnung gerechnet, wobei das vollständig digitale Baugenehmigungsverfahren in Düsseldorf auch während dieser Zeit wie bisher angeboten werden soll. Frage 3: Welche organisatorischen Maßnahmen wurden innerhalb der Fachverwaltung ergriffen, um den Abfluss der investiven Digitalisierungsmittel im Jahr 2026 zu beschleunigen und ein erneutes Anwachsen von ungenutzten Haushaltsresten zu verhindern? Antwort: Im investiven Bereich erfolgen Auszahlungen im Rahmen der jeweiligen Digitalisierungsprojekte grundsätzlich auftrags- und projektbezogen. Die Mittelbindung wird dabei projektspezifisch im Zuge der Beschaffungs- und Umsetzungsprozesse sichergestellt. Vor diesem Hintergrund waren für investive Digitalisierungsmittel bislang keine gesonderten Maßnahmen zur Beschleunigung des Mittelabflusses erforderlich. Die in den Vorjahren ausgewiesenen Ermächtigungsübertragungen standen überwiegend im konsumtiven Bereich und waren im Wesentlichen auf projektbedingte zeitliche Verschiebungen bei der Umsetzung und Abrechnung laufender Digitalisierungsmaßnahmen zurückzuführen. Darüber hinaus betrafen einzelne Ermächtigungsübertragungen bereits veranlasste Maßnahmen, deren haushaltsmäßige beziehungsweise buchhalterische Abwicklung erst im Folgejahr erfolgte. Die ausgewiesenen Haushaltsreste sind daher nicht grundsätzlich mit einem Umsetzungsverzug gleichzusetzen. Zur Unterstützung einer zeitnahen Projektumsetzung werden die betroffenen Maßnahmen eng durch die beteiligten Fachbereiche, die ITK Rheinland sowie die Düsseldorf Digital Agentur begleitet. Darüber hinaus erfolgt vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage eine verstärkte Mittelbewirtschaftung mit einer RSD Vorlage Seite 2 von 3 ADIG/030/2026 Beigeordneter Wagner kontinuierlichen Überprüfung von Projektfortschritten, Mittelbindungen und Mittelabflüssen. Ziel ist es, die bereitgestellten Haushaltsmittel bedarfsgerecht und zeitnah einzusetzen und die Entstehung neuer Haushaltsreste soweit wie möglich zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund ist nach derzeitigem Stand nicht davon auszugehen, dass es erneut zu einem Anwachsen ungenutzter Haushaltsmittel in vergleichbarer Größenordnung kommt. RSD Vorlage Seite 3 von 3
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche konkreten Aufträge und Rahmenbedingungen wurden den Dezernaten und Ämtern im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Benennung von Einsparpotenzialen im Personalbereich erteilt und welche ersten Rückmeldungen liegen der Verwaltung inzwischen vor?
2. Welche organisatorischen Strukturen wurden zur amts- und dezernatsübergreifenden Koordination der aktuellen personalwirtschaftlichen Maßnahmen eingerichtet?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
ADIG/031/2026 Beigeordneter Wagner Anfrage der Ratsfraktion SPD/Volt vom 12.06.2026 Steuerung der personalwirtschaftlichen Einsparungsmaßnahmen Frage 1: Welche konkreten Aufträge und Rahmenbedingungen wurden den Dezerna- ten und Ämtern im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Benennung von Einsparpotenzialen im Personalbereich erteilt und welche ersten Rück- meldungen liegen der Verwaltung inzwischen vor? Antwort: Die Dezernate, Ämter und Institute wurden aufgefordert, alle Leistungen (insbesondere freiwillige Leistungen) einer kritischen Betrachtung zu unterziehen , um Maßnahmen zur Verbesserung des Personaletats zu identifizieren. Dabei wurden die Hebel Aufgabenkritik, Prozessoptimierung, Entbürokratisierung, temporäre Stellenvakanzen und Digitalisierung genutzt, um Pflichtaufgaben zu priorisieren und freiwillige Aufgaben zu identifizieren, die reduziert oder gestrichen werden können. Insbesondere wurden diejenigen Stellen betrachtet, die in den Jahren 2026 und 2027 durch natürliche Abgänge (z.B. Ruhestand oder Kündigung) vakant werden, in Bezug auf veränderte Aufgabenwahrnehmung (Verdichtung) oder Entfall. Insgesamt ist eine Vielzahl an Vorschlägen eingegangen, die derzeit auf ihre Umsetzbarkeit hin geprüft werden. Frage 2: Welche organisatorischen Strukturen wurden zur amts- und dezernatsüber- greifenden Koordination der aktuellen personalwirtschaftlichen Maßnahmen eingerichtet? Antwort: Die Federführung liegt im Büro des Oberbürgermeistes. Das Dezernat 04 koordinierte die Durchführung des Prozesses. Das Hauptamt berät die Fachbereiche zu allen Maßnahmen und hat dazu verschiedene Informationsformate aufgelegt, u.a. eine „digitale Sprechstunde" in der die Fachbereiche konkrete Fallkonstellationen ansprechen können. Die Ergebnisse der Beratungen werden regelmäßig in FAQ-Listen zusammengestellt, fortgeschrieben und allen zur Verfügung gestellt. Frage 3: Welche Maßnahmen werden vor dem Hintergrund der derzeitig einge- schränkten Möglichkeiten, Stellen extern zu besetzen, von der Verwaltung geprüft, Kapazitäten des Personalmanagements auf interne Vermittlungs- und Transferprozesse zu verlagern? Antwort: Wie bereits in der Vergangenheit werden auch weiterhin zu besetzende Stellen durch die Fachämter an das Hauptamt - Personaleinsatzmanagement gemeldet. Hier erfolgt die Prüfung, ob vorrangig zu vermittelndes Personal , d. h. Berufsrückkehrende, Lehr- gangsabsolvent*innen oder leistungsgewandelte Beschäftigte zur Verfügung stehen. Die Zielgruppen wurden um „Mitarbeitende im Transfer" erweitert, um Beschäftigte, deren Aufgaben entfallen sind, flexibel in priorisierte Aufgaben/Bereiche transferier en zu können. Die Aufnahme des Vermittlungsprozesses erfolgt ohne zeitliche Sperren. RSD Vorlage Seite 1 von 2 ADIG/031/2026 Beigeordneter Wagner Aufgaben des Personaleinsatzmanagements: Begleitung der Mitarbeitenden und Organisationseinheiten Analyse zukünftiger priorisierter Vakanzen innerhalb der Stadtverwaltung Individuelle Kompetenzanalyse Analyse gezielter Weiterbildungsbedarfe Motivation und Unterstützung Erfolgsfaktoren: enge Zusammenarbeit zwischen dem Amt 10, den betroffenen Mitarbeitenden, den Führungskräften sowie der Personalvertretung offene Kommunikation und Transparenz Vertrauen und ein gemeinsames Verständnis der Ziele RSD Vorlage Seite 2 von 2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Maßnahmen trifft die Verwaltung, um die städtischen Bediensteten im Umgang mit den sogenannten Reichsbürger:in - nen zu informieren, zu schützen und zu unterstützen?
2. Wie viele Anzeigen, Anfeindungen, Meldungen, u.a. gab es in den letzten fünf Jahren gegen städtische Bedienstete durch (vermutete) Reichsbürger:innen, insbesondere Meldungen an das UCC Register?
3. In wie vielen Fällen gewährte die Stadtverwaltung den Bedienste - ten in den letzten 5 Jahren Rechtsschutz bei Anzeigen von (vermuteten) Reichsbürger:innen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
ADIG/032/2026 Beigeordneter Wagner Anfrage der Ratsfraktion Die Linke vom 15.06.2026: Städtische Bedienstete vor Reichsbürger:innen schützen (ADIG/032/2026) Frage 1: Welche Maßnahmen trifft die Verwaltung, um die städtischen Bediensteten im Umgang mit den sogenannten Reichsbürger:innen zu informieren, zu schützen und zu unterstützen? Antwort: Die Verwaltung setzt beim Umgang mit der sogenannten „Reichsbürger"-Szene wie folgt auf eine frühzeitige Aufklärung und gezielte Deeskalation sowie auf eine enge Kooperation mit den Sicherheitsbehörden: Aus- und Fortbildung (Information): Ordnungsverwaltung/OSD: Das Thema sowie die ideologischen Hintergründe sind fes- ter Bestandteil der Ausbildung. Die Nachwuchskräfte (Verwaltungsfachange- stellte/Verwaltungswirte mit Ermittlungs- und Vollzugsaufgaben) sowie die Einsatz- kräfte des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) werden bereits zu Beginn ihrer Aus- bildung in den Basis- und OSD -Lehrgängen zum Thema intensiv geschult. Für die Be- schäftigten der Bußgeldstelle ist zudem auf eigenen Wunsch eine zeitnahe Inhouse- Informationsveranstaltung geplant. Feuerwehr und Rettungsdienst: Aufgrund eines zurückliegenden Einzelfalls im Umfeld der Belegschaft, wurde die Sensibilisierung bei der Feuerwehr massiv ausgebaut. Sämtliche Führungskräfte nehmen seither an spezialisierten Seminaren teil. Diese Schulungen wurden anfangs über das Innenministerium initiiert und sind mittlerweile dauerhaft am Institut der Feuerwehr (IdF NRW) für die Führungskräfte verstetigt wor- den. Umgang im Dienstalltag (Schutz): In der Praxis (insb. in der Bußgeldstelle) besitzt grundsätzlich - auch im Falle von diskussionsfreudigen Personen - die zügige und konsequente Bearbeitung des jewei- ligen Vorgangs, absolute Priorität. Zusammenarbeit mit Behörden (Unterstützung): Bei begründeten Verdachtsfällen wird umgehend der polizeiliche Staatsschutz infor- miert. Zudem besteht die klare Dienstweisung, dass jegliche Form von Gewaltandro- hung sofort zur Anzeige gebracht wird. Darüber hinaus, wie bei allen Gewaltvorfällen, greift auch in solch gelagerten Fällen die Rahmendienstvereinbarung Gewalt durch Dritte der Landeshauptstadt Düsseldorf , in der ein klar geregelter Verfahrensablauf im Ereignisfall dokumentiert ist. Frage 2: Wie viele Anzeigen, Anfeindungen, Meldungen, u.a. gab es in den letzten fünf Jahren gegen städtische Bedienstete durch (vermutete) Reichsbürger:innen, insbesondere Meldungen an das UCC Register? (Bitte ggf. eine Auflistung der Vorfälle) Antwort: Die Fallzahlen im Stadtgebiet bewegen sich auf einem moderaten Niveau. Personen, die der „Reichsbürger" -Szene zuzuordnen sind oder bei denen ein entsprechender Verdacht besteht, sind im städtischen Innen- und Außendienst bislang nicht übermäßig auffällig geworden. RSD Vorlage Seite 1 von 2 ADIG/032/2026 Beigeordneter Wagner Die Gesamtzahl der der Verwaltung insgesamt bekannten Fälle liegt für den erfragten Fünfjahreszeitraum im knapp zweistelligen Bereich (Schwerpunkt Bußgeldstelle mit Diskussionen, keine Gewaltandrohungen). Ergänzend wird für den Bereich der Feuerwehr berichtet, dass es vor einigen Jahren einen sensibilisierenden Fall im familiären Umfeld eines Mitarbeiters gab. Hier griff die Verwaltung unterstützend ein. Dienstliche Anfeindungen oder Übergriffe auf Einsatz- kräfte durch die Szene wurden von der Feuerwehr für den abgefragten Zeitraum je- doch nicht gemeldet. Bei der Auswertung des digitalen Meldebogens zur Erfassung von Gewaltvorfällen sind keine expliziten Meldungen zur Reichsbürgerthematik ersichtlich. Auch die Auswertung von Unfallanzeigen nach Gewaltvorfällen weist keine dahingehenden Meldungen auf. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Speicherung von Vorfällen aus datenschutz- rechtlichen Gründen erst seit November 2025 mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Schutz von Beschäftigen in öf- fentlichen Stellen vor gefährdenden Personen (Beschäftigtenschutzgesetz - BSchG NRW), zulässig, Frage 3: In wie vielen Fällen gewährte die Stadtverwaltung den Bediensteten in den letzten 5 Jahren Rechtsschutz bei Anzeigen von (vermuteten) Reichsbür- ger:innen? Antwort: Ein Berichtswesen zur Erfassung entsprechender Fälle besteht nicht. Die im Rahmen der Rechtsschutzkostenhilfeverfahren erhobenen Daten enthalten keine Merkmale, die eine entsprechende Auswertung zulassen. RSD Vorlage Seite 2 von 2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, 1. die bestehenden digitalen Bezahlmöglichkeiten bei städtischen Dienstleistungen systematisch zu erweitern und hierbei insbesondere die Integration des europäischen Bezahldienstes Wero zu prüfen und, sofern technisch und wirtschaftlich sinnvoll, umzusetzen, 2. das digitale Zahlungsangebot der Verwaltung weiterzuentwickeln und den Bürgerinnen und Bürgern eine breite Auswahl an sicheren, komfortablen und datenschutzkonformen Zahlungsmethoden anzubieten, 3. darauf hinzuwirken, dass auch städtische Beteiligungen und verbundene Unternehmen ebenfalls moderne europäische Zahlungslösungen einsetzen, 4. und dem Rat bis zum 12. November 2026 über den Umsetzungsstand und weitere Entwicklungsmöglichkeiten im digitalen Zahlungsverkehr zu berichten.
Digitales Bezahlen ist heute auch bei städtischen Dienstleistungen Standard. In Düsseldorf können Bürgerinnen und Bürger Forderungen der Verwaltung bereits digital begleichen, insbesondere per PayPal, Kreditkarte und Lastschrift. 1 Diese Entwicklung verbessert zwar die Nutzerfreundlichkeit, erhöht aber zugleich die Abhängigkeit von außereuropäischen Zahlungsanbietern und die damit verbundenen Risiken. Fragen der Datensouveränität, des Datenschutzes und der strategischen Unabhängigkeit gewinnen dadurch weiter an Bedeutung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, die App „Düsseldorf bleibt sauber" um die Meldekategorie „Asiatisches Hornissennest" zu erweitern und die neue Meldemöglichkeit zielgruppengerecht zu kommunizieren – etwa über direkte Information an Kleingärtnervereine und Imkervereine im gesamten Stadtgebiet.
Die App „Düsseldorf bleibt sauber" hat sich als niedrigschwelliges und erfolgreiches Instrument der Bürgerbeteiligung etabliert, wie die stetig steigenden Nutzungszahlen belegen. Die Meldewahrscheinlichkeit für relevante Sachverhalte steigt nachweislich mit der Anwenderfreundlichkeit des Meldewegs.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Mit dem Beschluss RAT/704/2021 vom 16.12.2021 hat der Rat der Stadt Düsseldorf die Verwaltung damit beauftragt, die Vorbereitung, Umsetzung und Wirkung (Emissionsreduktion) aller Maßnahmen in allen Sektoren (private Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleistung/Industrie, Verkehr, Städtische Einrichtungen) durch ein Monitoring zu steuern, laufend zu erfassen und mit dem Ziel der Klimaneutralität 2035 abzugleichen. Die aktuell implementierten Maßnahmen sowie die realisierten CO 2-Einsparungen sollen außerdem kontinuierlich und digital für Politik, Bevölkerung und Projektpartner transparent gemacht werden. Es wird zudem geprüft, in welcher Form in regelmäßigen Abständen ausgewählte Positionen aus dem Klimaschutz-Monitor öffentlich dargestellt werden.
2 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.