Anfrage Die Linke Aktenzeichen ADIG/007/2025

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE: Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes 2.0 (OZG)

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
3Dokumente 6. Januar 2025veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Aus dem Original

Bis Ende 2022 sollte das Onlinezugangsgesetz (OZG) bundesweit umgesetzt sein. Das Gesetz, das im August 2017 vom Bundesta g verabschiedet wurde, verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und diese miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 6. Januar 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · ADIG/007/2025

Das antwortet die Verwaltung

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

Antwort der Verwaltung

Dateidatum im RIS: Datum nicht angegeben · Amtliches Original (PDF)

ADIG/007/2025 Beigeordneter Wagner Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE vom 02 .01.2025 Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes 2.0 (OZG)

Frage 1:

Wie viele OZG-Leistungen wurden bisher von der Stadtverwaltung alleine, mit dem Land, oder mit dem Bund zusammen entwickelt und sind verfügbar? (Bitte eine Auflistung der OZG-Leistungen.)

Antwort:

Derzeit stehen produktiv 153 Antragsassistenten für OZG-Leistungen, des Reifegrades 2 und 3, zur Verfügung (Auflistung siehe Anlage 1). Die 75 meist genutzten Services der Düsseldorfer*innen sind vollständig in Antragsassistenten umgesetzt. Dies entspricht der- zeit eines Umsetzungsstandes in Verantwortung der Landeshauptstadt Düsseldorf von 35%. Eine Erhebung über Entwicklungspartnerschaften findet bisher nicht statt.

Frage 2:

Wie viele OZG-Leistungen werden aktuell von der Stadtverwaltung alleine, mit dem Land, oder mit dem Bund zusammen entwickelt bzw. sollen entwickelt werden? (Bitte eine Auflistung der OZG-Leistungen.)

Antwort:

Das OZG sieht die Verpflichtung vor, dass die Dienstleistungen der Verwaltung elektronisch über Verwaltungsportale angeboten werden. Wann diese Vorgabe für jede Leistung als erfüllt gilt, ist von den individuellen Leistungsstrukturen abhängig und kann nicht pauschal beantwortet werden. Die formalen Anforderungen des OZG werden in der Regel bereits erfüllt, wenn ein Online-Angebot von Informationen zu der Dienstleistung sowie ein PDF- Antrag online verfügbar sind. Nach dieser Betrachtung ist die OZG-Umsetzung in Düssel- dorf durch das Digitale Amt / Serviceportal sowie die weiteren Internetseiten der Landes- hauptstadt Düsseldorf bereits weit fortgeschritten. Über diese Vorgabe hinaus strebt die Verwaltung bei den OZG-Leistungen einen möglichst hohen Reifegrad an. Die Verwaltung misst aktuell nur welche Leistungen OZG-Leistungen ber eits in einer Entwurfsfassung als Antragsassistent vorliegen, Vorarbeiten in den Dienststellen werden nicht erfasst. Eine Auflistung der 11 aktuell im Entwurfsstatus befindlichen Leistungen finden Sie im Anhang 2.

Frage 3:

Wie viele von den Gesamtleistungen, für welche die Stadt Düsseldorf verantwortlich ist, sind umgesetzt/in Arbeit/geplant? (Bitte eine Auflistung und Aufteilung in die unterschiedlichen Prioritätsstufen.)

Antwort:

siehe Antworten zu Fragen 1 und 2. Anlage: Auflistung der OZG -Leistungen RSD Vorlage Seite 1 von 1

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Vorgang · ADIG/007/2025

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Schriftliche Antwort

    Antwort der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Anlage 1 zur Antwort der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  4. Sitzung · TOP 5.3

    Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ADIG/007/2025