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RAT/434/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 28.11.2025
An den
Oberbürgermeister
Herrn Dr. Stephan Keller
Persönliche Anfrage des Ratsmitglieds Thomas Eberhardt-Köster zur
Sitzung des Rates am 11.12.2025
Betrifft:
Anfrage des Ratsherrn Eberhardt-Köster: Sachstand Schließung des
Luisenkrankenhauses
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur Sitzung des Rates am 11. Dezember 2025 stelle ich folgende Anfrage:
Wie die Presse berichtet, hat das Münchner Unternehmen „ RH Diagnost und
Therapie " die Schließung des auf Brustkrebsbehandlung spezialisierten
Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) und damit des Luisenkrankenhauses
zum Ende des Jahres angekündigt. Grund ist eine fehlende Anerkennung als
Plankrankenhaus durch das Landesministerium für Gesundheit, da das
Krankenhaus laut Ministerium die Mindestkriterien nicht erfülle. Die
Landesregierung NRW erzwingt damit im Zuge ihrer Klinikreform NRW,
aufsetzend auf der Krankenhausreform der Bundesregierung, eine Beendigung
der Versorgungsaufträge durch die Krankenkassen und damit die Schließung des
Luisenkrankenhauses.
Der Schritt kam für Patientinnen und Personal offenbar völlig überraschend; das
MVZ behandelt ca. 700 Patientinnen, die mit einer Schließung vor große
Probleme gestellt werden.
Allen 55 Beschäftigten des Luisenkrankenhauses soll laut Presseberichten
gekündigt werden. Damit droht der Stadt und ihren Einwohnerinnen auch der
Verlust von Fachkräften in der medizinischen Versorgung.
Auch wenn die Verantwortung in Gesetzgebung und Entscheidung auf Bundes-
und Landesebene zu suchen ist, muss Düsseldorf mit den Konsequenzen
umgehen. N ach Angaben von ver.di. gehen in Folge der Reform weit mehr
Behandlungsplätze in kritischen und wohnortnahen Bereichen für spezifische
„ Frauenmedizin " verloren als für „ Männerkrankheiten " . Speziell bei der
Behandlung von Brustkrebs sieht die Landesregierung in ihrer Planung 52
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Prozent weniger Behandlungsplätze vor, als die Kliniken gemeldet haben
werden.
Dem Luisenkrankenhaus wurde der Versorgungsautrag entzogen, da es
bestimmte andere Leistungsgruppen nicht parallel anbietet. Die Möglichkeit einer
Ausnahmeregelung durch Kooperationen schließt das Ministerium aus, da das
Luisenkrankenhaus keine besondere Expertise auf dem Behandlungsgebiet
erfülle. De facto ist das Luisenkrankenhaus jedoch bundesweit renommiert.
Dieser drohende Einschnitt in die Versorgungssicherheit von Frauen in
Düsseldorf macht die Suche nach Lösungen aus unserer Sicht auch zur
städtischen Aufgabe. Dabei halten wir einen Erhalt des Behandlungszentrums für
möglich. Das Luisenkrankenhaus benötigte dazu nach Möglichkeit einen
gemeinwohlorientierten Träger.
Ich frage an:
1. Wie beurteilt die Verwaltung die künftige Versorgungssicherheit
im Bereich der Behandlung von Brustkrebs in Düsseldorf nach der
beabsichtigten Schließung; insbesondere für die bisher am
Luisenkrankenhaus behandelten Frauen?
2. Was unternimmt bzw. unternahm die Stadtverwaltung, um hier
die Versorgungssicherheit zu garantieren, beispielsweise indem
sie das Ministerium um eine Ausnahmeregelung für die Klinik
nachgesucht hat?
3. Was unternimmt die Stadtverwaltung, um eine dauerhafte
Weiterbeschäftigung des Personals des Luisenkrankenhauses im
Stadtgebiet zu erreichen oder sie in anderer Form zu
unterstützen?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Eberhardt-Köster
F.d.R. Sönke Voigt