Anfrage SPD Aktenzeichen APS/028/2025

Anfrage der SPD-Ratsfraktion: Kirchengrundstücke

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
2Dokumente 17. März 2025veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. Wie schätzt die Stadtverwaltung das (zukünftige) Flächenpotenzial von nicht weiter durch die Kirchen genutzte Liegenschaften für eine (zu entwickelnde) Nachnutzung als Wohnbaufläche ein?
  2. Welches Flächenpotenzial (Anzahl der Wohneinheiten) zur Entwicklung von zusätzlichem preisregulierten Wohnungsbau sieht die Stadtverwaltung und besitzt die Landeshauptstadt Düsseldorf ein Vorkaufsrecht für diese Flächen?
  3. Ist die Stadtverwaltung bereits mit Vertreter*innen der Kirchen in konkreten Gesprächen zur Nachnutzung von nicht mehr benötigten Flächen?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 17. März 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · APS/028/2025

Das antwortet die Verwaltung

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

Beantwortung

Dateidatum im RIS: Datum nicht angegeben · Amtliches Original (PDF)

APS/028/2025 Beigeordnete Zuschke Anfrage der SPD - Ratsfraktion zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 26.03.2025 Thema: Kirchengrundstücke

Frage 1:

Wie schätzt die Stadtverwaltung das (zukünftige) Flächenpotenzial von nicht weiter durch die Kirchen genutzte Liegenschaften für eine (zu entwickelnde) Nachnutzung als Wohnbaufläche ein?

Antwort:

Die Freigabe von kircheneigenen Grundstücken für nicht-kirchliche Nutzungen, insb. für den Wohnungsbau, liegt in der Verantwortu ng der Kirchen selbst und ist ein kontinuierlicher Prozess. Die Kirchen kommen anlassbezogen zur Abstimmung einer möglichen Entwicklung auf die Verwaltung zu. Daher ist keine Prognose zum Umfang zukünftig freiwerdender Flächen möglich.

Frage 2:

Welches Flächenpotenzial (Anzahl der Wohneinheiten) zur Entwicklung von zusätzlichem preisregulierten Wohnungsbau sieht die Stadtverwaltung und besitzt die Landeshauptstadt Düsseldorf ein Vorkaufsrecht für diese Flächen?

Antwort:

Die Vorkaufsrechte nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sind in §§ 24, 2 5 BauGB abschließend geregelt. Diese beinhalten kein spezielles Vorkaufsrecht für Kirchengrundstücke.

Frage 3:

Ist die Stadtverwaltung bereits mit Vertreter*innen der Kirchen in konkreten Gesprächen zur Nachnutzung von nicht mehr benötigten Flächen?

Antwort:

Die Landeshauptstadt entwickelt bereits verschiedene Projekte mit der katholischen und evangelischen Kirche. Hier seien beispielhaft genannt: 1. Schlossallee/Heidelberger Straße , Eller (EKIR) 2. Hans-Böckler -Straße 7 und 35 , Golzheim (EKIR) 3. St. Anna, Kanalstraße 2, Niederkassel (kath. Kirche) Cornelia Zuschke Seite 1/ 1 - Es gilt das gesprochene Wort -

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Vorgang · APS/028/2025

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Schriftliche Antwort

    Beantwortung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 4.1

    Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/028/2025