Anfrage Aktenzeichen BV4/014/2025

Pflegewohngruppen im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 04/028 - Hansaallee/Schwalmstraße, Anfrage der SPD-Fraktion

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
Hansaallee / Schwalmstraße · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 2Dokumente 9. Januar 2025veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. Müssen künftige Bewohnerinnen und Bewohner zum Bezug einer möglichen Pflege-WG im künftigen Bebauungsgebiet einen Wohn- berechtigungsschein vorweisen?
  2. Wie viele ambulante Pflegeplätze könnten dort entstehen?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

„Mindestens 50 % der Wohngebäude sind als öffentlich geförderter und maximal 50 % als freifinanzierter Wohnungsbau zu errichten. Im Plangebiet sollen zwei ambulante Pflegewohngruppen entstehen, die auf die Quote des öffentlich geförderten Wohnungsbaus angerechnet werden können". In dieser Form wurde die Vorlage zwischenzeitlich beschlossen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 9. Januar 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · BV4/014/2025

Das antwortet die Verwaltung

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

Antwort der Verwaltung zu TOP 9 Pflegewohngruppen im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 04-028

Dateidatum im RIS: Datum nicht angegeben · Amtliches Original (PDF)

BV4/014/2025 Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 4 am 22.01.2025 hier: Pflegewohngruppen im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 04/028 - Hansaallee/Schwalmstraße

Frage 1:

Müssen künftige Bewohnerinnen und Bewohner zum Bezug einer möglichen Pflege- WG im künftigen Bebauungsgebiet einen Wohnberechtigungsschein vorweisen?

Antwort:

Die zwei ambulanten Pflegewohngruppen werden mit öffentlichen Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Künftige Bewohner*innen müssen somit ihre Berechtigung zum Bezug einer Wohneinheit in den Pflegewohngruppen durch Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins nachweisen.

Frage 2:

Wie viele ambulante Pflegeplätze könnten dort entstehen?

Antwort:

Derzeitiger Planungsstand ist die Einrichtung von zwei ambulanten Wohngruppen mit je 12 Plätzen. Insgesamt können also 24 Plätze entstehen.

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Themen

Vorgang · BV4/014/2025

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Schriftliche Antwort

    Antwort der Verwaltung zu TOP 9 Pflegewohngruppen im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 04-028 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 9

    Bezirksvertretung 4. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/014/2025