Anfrage Aktenzeichen BV10/195/2025

Änderung der Stadtbezirke - Anfrage von Herrn Schnieder (SPD-Fraktion) -

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Kein Beratungstermin veröffentlicht Im Ratsinformationssystem ist derzeit kein belastbarer Beratungstermin verknüpft.
Güstrower Straße 3 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 18. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus „Anfrage“

1. Bestehen Überlegungen bzw. können solche ausgeschlossen werden, in der laufenden Wahlperiode die Zahl oder die Grenzen von Stadtbezirken in Düsseldorf zu ändern und inwieweit ist dabei insbesondere der Stadtbezirk 10 betroffen? 2. Werden mögliche Änderungsüberlegungen nur im Zusammenhang mit dem Neuzuschnitt von Kommunalwahlbezirken oder auch unabhängig davon verfolgt? 3. Wann sollen Vorschläge für mögliche Änderungsüberlegungen vorgestellt werden?

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Im Vorfeld der Kommunalwahl 2025 waren von der Verwaltung Überlegungen angestellt worden, den Stadtbezirk 10 aufzulösen, um eine angeblich notwendige Kompatibilität der Grenzen von Kommunalwahlbezirken und Stadtbezirksgrenzen herzustellen. Dem ist der Kommunalwahlausschuss letztlich nicht gefolgt. In ihrem Schreiben vom 07.12.2023 an Oberbürgermeister Dr. Keller haben auch der seinerzeitige Bezirksbürgermeister und der stellvertretende Bezirksbürgermeister für den Stadtbezirk 10 eine anderweitige rechtliche Bewertung gegenüber den Überlegungen der Verwaltung zum Ausdruck gebracht. Unabhängig von aus dem Kommunalwahlgesetz abgeleiteten Erfordernissen könnte überlegt werden, eine verwaltungstechnische Neustrukturierung der 10 ziemlich heterogenen Düsseldorfer Stadtbezirke vorzunehmen. In jedem Falle müsste eine Änderung von Zahl oder Grenzen der Stadtbezirke auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben von § 35 Abs. 2 GO NRW und unter Beachtung von § 35 Abs. 4 S. 2 GO NRW erfolgen. Über eine Auflösung des Stadtbezirks 10 in der laufenden Wahlperiode wurde bereits in den Medien spekuliert. Durch die Anfrage soll geklärt werden, ob für die Zukunft weiterhin Überlegungen seitens der Verwaltung bestehen, die Zahl oder die Grenzen von Stadtbezirken in Düsseldorf zu ändern.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 18. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Dokumenttexte

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BV10/195/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 18.11.2025 Burkhard Schnieder (SPD -Fraktion) in der Bezirksvertretung 10 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 10 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 10 am 02.12.2025 Betrifft: Änderung der Stadtbezirke - Anfrage von Herrn Schnieder (SPD-Fraktion) - Anfrage: 1. Bestehen Überlegungen bzw. können solche ausgeschlossen werden, in der laufenden Wahlperiode die Zahl oder die Grenzen von Stadtbezirken in Düsseldorf zu ändern und inwieweit ist dabei insbesondere der Stadtbezirk 10 betroffen? 2. Werden mögliche Änderungsüberlegungen nur im Zusammenhang mit dem Neuzuschnitt von Kommunalwahlbezirken oder auch unabhängig davon verfolgt? 3. Wann sollen Vorschläge für mögliche Änderungsüberlegungen vorgestellt werden? Begründung: Im Vorfeld der Kommunalwahl 2025 waren von der Verwaltung Überlegungen angestellt worden, den Stadtbezirk 10 aufzulösen, um eine angeblich notwendige Kompatibilität der Grenzen von Kommunalwahlbezirken und Stadtbezirksgrenzen herzustellen. Dem ist der Kommunalwahlausschuss letztlich nicht gefolgt. In ihrem Schreiben vom 07.12.2023 an Oberbürgermeister Dr. Keller haben auch der seinerzeitige Bezirksbürgermeister und der stellvertretende Bezirksbürgermeister für den Stadtbezirk 10 eine anderweitige rechtliche Bewertung gegenüber den Überlegungen der Verwaltung zum Ausdruck gebracht. Unabhängig von aus dem Kommunalwahlgesetz abgeleiteten Erfordernissen könnte überlegt werden, eine verwaltungstechnische Neustrukturierung der 10 ziemlich heterogenen Düsseldorfer Stadtbezirke vorzunehmen. In jedem Falle müsste eine Änderung von Zahl oder Grenzen der Stadtbezirke auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben von § 35 Abs. 2 GO NRW und unter Beachtung von § 35 Abs. 4 S. 2 GO NRW erfolgen. Über eine Auflösung des Stadtbezirks 10 in der laufenden Wahlperiode wurde bereits in den Medien spekuliert. Durch die Anfrage soll geklärt werden, ob für Seite 2 die Zukunft weiterhin Überlegungen seitens der Verwaltung bestehen, die Zahl oder die Grenzen von Stadtbezirken in Düsseldorf zu ändern.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/195/2025