Anfrage Aktenzeichen BV1/168/2025

Dauerhafte Einschränkung des Fußverkehrs auf der Charlottenstraße - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Charlottenstraße · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 13. Juni 2025veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Die Verwaltung wird gebeten, zu erläutern, wie es sein kann, dass trotz regelmäßig erfolgter Information an das zuständige Amt 66, die Absperrungen rund um eine Müllklappe von Haus Nr. 51 in der Charlottenstraße nachweislich nicht entfernt werden (siehe Foto im Anhang)?
  2. Wie ist das Verfahren, wenn dem Amt 66 ein solcher oder ähnlicher Fall gemeldet wird?
  3. Was für Möglichkeiten bestehen, bei offensichtlichem Nichttätigwerden seitens eines Hauseigentümers, derartige Barrieren auf öffentlichen Wegen über so einen langen Zeitraum zu vermeiden?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Seit Mitte Juni 2024 ist dem Amt 66 bekannt, dass o.g. Müllklappe eine Gefahr darstellt. Daher wurden, zunächst ohne die Wasserentnahmestelle des Umweltamts zu beachten, rücksichtslos 4 Absperrelemente aufgestellt, um Fußgänger*innen vor der angeblichen Gefahr zu schützen. Nachdem dieser Zustand, bei dem kein Kinderwagen oder gar Rollstuhl mehr zwischen Absperrung und Wasserentnahmestelle hindurch passte, der Bezirksverwaltungsstelle gemeldet wurde, wurde die Absperrung geändert. Im Laufe der Monate, vor allem bei Müllabholung, wurden diese Elemente immer wieder verrückt oder gar umgeworfen. Auch dies wurde der Bezirksverwaltungsstelle gemeldet, sodass das Amt 66 tätig wurde. Nach nun mehr als 13 Monaten steht die Absperrung immer noc h. Auch auf der Charlottenstraße sollten beidseitig immer alle Teilnehmende des Fußverkehrs ohne Hindernisse verkehren können.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 13. Juni 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Charlottenstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Dokumenttexte

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BV1/168/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 13.06.2025 BÜ90/Die Grünen der Bezirksvertretung 1 An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 1 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 27.06.2025 Betrifft: Dauerhafte Einschränkung des Fußverkehrs auf der Charlottenstraße - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Die Verwaltung wird gebeten, zu erläutern, wie es sein kann, dass trotz regelmäßig erfolgter Information an das zuständige Amt 66, die Absperrungen rund um eine Müllklappe von Haus Nr. 51 in der Charlottenstraße nachweislich nicht entfernt werden (siehe Foto im Anhang)? 2. Wie ist das Verfahren, wenn dem Amt 66 ein solcher oder ähnlicher Fall gemeldet wird? 3. Was für Möglichkeiten bestehen, bei offensichtlichem Nichttätigwerden seitens eines Hauseigentümers, derartige Barrieren auf öffentlichen Wegen über so einen langen Zeitraum zu vermeiden? Begründung: Seit Mitte Juni 2024 ist dem Amt 66 bekannt, dass o.g. Müllklappe eine Gefahr darstellt. Daher wurden, zunächst ohne die Wasserentnahmestelle des Umweltamts zu beachten, rücksichtslos 4 Absperrelemente aufgestellt, um Fußgänger*innen vor der angeblichen Gefahr zu schützen. Nachdem dieser Zustand, bei dem kein Kinderwagen oder gar Rollstuhl mehr zwischen Absperrung und Wasserentnahmestelle hindurch passte, der Bezirksverwaltungsstelle gemeldet wurde, wurde die Absperrung geändert. Im Laufe der Monate, vor allem bei Müllabholung, wurden diese Elemente immer wieder verrückt oder gar umgeworfen. Auch dies wurde der Bezirksverwaltungsstelle gemeldet, sodass das Amt 66 tätig wurde. Nach nun mehr als 13 Monaten steht die Absperrung immer noc h. Auch auf der Seite 2 Charlottenstraße sollten beidseitig immer alle Teilnehmende des Fußverkehrs ohne Hindernisse verkehren können. gez. Frederik F. Hartmann Anlage: 3 Fotos 21.06.2024 11.12.2024 Seite 3 02.06.2024 Fotos: Jan Christoph Gail

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/168/2025