Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen im Rahmen der Bauvoranfrage.
Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der Art der Nutzung, der Gebäudehöhe, der Geschossigkeit sowie für das Überschreiten von Baulinien.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5576/58. Der Bebauungsplan setzt unter anderem hinsichtlich der Art der Nutzung ein Parkhaus mit Tankstelle und Gemeinschaftsanlage, sowie V - Geschossigkeit fest. Die festgesetzte maximale Gebäudehöhe (HGH - Hauptgesimmshöhe) beträgt für dieses Grundstück an der Bismarckstraße sowie einem Teil der Charlottenstraße 11,60 m und an der Friedrich -Ebert-Straße und einem Teil der Charlottenstraße 14,30 m.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 12. Juni 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
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APS/083/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Charlottenstraße 62 - Aufstockung eines bestehenden
Garagengebäudes mit Wohnbebauung und Gewerbefläche
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung
25.06.2025 Entscheidung
Bezirksvertretung 1 27.06.2025 Anhörung
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der
erforderlichen Befreiungen im Rahmen der Bauvoranfrage.
Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der Art der Nutzung, der Gebäudehöhe, der
Geschossigkeit sowie für das Überschreiten von Baulinien.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplans Nr. 5576/58. Der Bebauungsplan setzt unter anderem hinsichtlich
der Art der Nutzung ein Parkhaus mit Tankstelle und Gemeinschaftsanlage, sowie V -
Geschossigkeit fest. Die festgesetzte maximale Gebäudehöhe (HGH -
Hauptgesimmshöhe) beträgt für dieses Grundstück an der Bismarckstraße sowie
einem Teil der Charlottenstraße 11,60 m und an der Friedrich -Ebert-Straße und
einem Teil der Charlottenstraße 14,30 m.
Im Zuge einer Sanierung soll das bestehende Garagengebäude um 3 Geschosse in
Form von Wohnbebauung und Gewerbefläche aufgestockt werden. Der Blockrand
wird durch das Bauvorhaben geschlossen.
Ferner werden Teile des Erdgeschosses und des 1. Obergeschosses für
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Gewerbeflächen genutzt. Hierfür werden die Fassaden im Erdgeschoss und im 1.
Obergeschoss zur Straße hin geöffnet.
Aus der geplanten Bebauung erfolgt eine Erhöhung der GFZ von 5,09 auf 6,04.
Die Flachdächer sollen extensiv begrünt werden. Die Fassaden und Überdachungen
sollen mit Kletterpflanzen begrünt werden. In Höhe des 5. Obergeschosses soll ein
begrünter Innenhof entstehen. Der Anteil der Grünflächen beträgt damit insgesamt
20 % der Grundstücksfläche.
Für das Bauvorhaben sind die folgenden Befreiungen erforderlich:
Hinsichtlich der Art der Nutzung ist Wohnen und Gewerbe geplant.
Das Gebäude soll über VIII-Geschosse verfügen. Am Straßenrand ist eine Attika mit
einer Höhe von 22,84 m geplant. Darüber springt das Gebäude zurück und erreicht
eine Gesamthöhe von 28,53 m.
Diese Befreiungen sollen gemäß § 31 Abs. 3 BauGB erteilt werden, wonach in einem
Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt mit Zustimmung der Gemeinde im
Einzelfall von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus
befreit werden kann, wenn die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher
Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aufgrund der Beurteilung nach § 31 Abs. 3 BauGB und u. a. einer Befreiung von der
Art der Nutzung fällt die Genehmigung der erf orderlichen Befreiungen in die
Zuständigkeit des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung.
Begründung:
Hinsichtlich der Art der Nutzung ist Gewerbenutzung auf dem Vorhabengrundstück
bereits vorhanden. Eine zusätzliche Wohnnutzung dient einer attrakt iveren
Gestaltung der Umgebung und zeitgleich der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum
im Zuge der Nachverdichtung ohne zusätzliche Versiegelung.
Die neu geplanten Höhen entsprechen der bereits bestehenden nachbarschaftlichen
Bebauung. Die Höhenbegrenzung in dem Bebauungsplan resultiert aus der Planung
für eine Garagennutzung in den 1960-er Jahren. Momentan unterschreitet die Höhe
des Bestandsgebäudes deutlich die der angrenzenden Bauten. Die Aufstockung führt
zu einer Harmonisierung der baulichen Situation vor Ort.
Hinsichtlich der Überschreitung der Geschossigkeit dient das Vorhaben zudem der
Bereitstellung von innerstädtischem Wohnraum.
Mit der Erweiterung der Nutzung wird gleichzeitig eine zu 100 % versiegelte Fläche
im Innenstadtbereich teilweise begrünt.
Die erforderliche Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB wird unter den Vorbehalt
gestellt, dass die Antragstellerin verpflichtet ist, vor Einreichung eines Bauantrages
einen Vertrag mit der Stadt zu schließen, der den Bau und die Vermietung von 10
geförderten Wohneinheiten zum Inhalt hat. Weitere Vertragsinhalte werden das
Geltendmachen von Vertragsstrafen bei Vertragsverstößen sowie deren Absicherung
sein.
Die Befreiung gemäß § 31 Abs. 3 BauGB ist städtebaulich vertretbar und unter
Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
Die Verwaltung hat aus den genannten Gründen und Voraussetzungen gegen die
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Erteilung der erforderlichen Befreiungen keine Bedenken.
Nachrichtlich:
Die erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen.
Für das Bauvorhaben müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden.
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Bebauungsplan
Lageplan
Grundriss Erdgeschoss
Grundriss 1. Obergeschoss
Grundriss 2. + 3. Obergeschoss
Grundriss 4. Obergeschoss
Grundriss 5. Obergeschoss
Grundriss 6. Obergeschoss
Grundriss 7. Obergeschoss
Grundriss Dachgeschoss
Schnit AA
Anischt Nord-Ost
Ansicht Süd-West
Ansicht Süd
Bestand - Neubau
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Visualisierung 2
Visualisierung 3
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PARKHAUS AM HAUPTBAHNHOF ATTRAKTIVITÄTSSTEIGERUNG IM QUARTIER Visualisierung Perspektive auf Dachterrasse
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PARKHAUS AM HAUPTBAHNHOF ATTRAKTIVITÄTSSTEIGERUNG IM QUARTIER Visualisierung Perspektive Kreuzung Charlottenstraße | Friedrich-Ebert-Straße
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PARKHAUS AM HAUPTBAHNHOF ATTRAKTIVITÄTSSTEIGERUNG IM QUARTIER Visualisierung Perspektive Kreuzung Bismarckstraße | Charlottenstraße