Anfrage als Text anzeigen
Title: 00500338.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00500338.pdf
Published Time: Tue, 17 Oct 2023 08:10:55 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV5/159/2023
CDU -Fraktion und
FDP -Fraktion
der Bezirksvertretung 5
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 17.10.2023
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 31. Oktober 2023
Betrifft:
E-Ladesäulen am Kaiserswerther Markt - Weshalb informiert die Verwaltung
nicht?
(Anfrage CDU -Fraktion und FDP -Fraktion vom 17. Oktober 2023)
Am Kaiserswerther Markt finden derzeit Bauarbeiten statt.
Dem Vernehmen nach – eine Information/Beteiligung der Bezirksvertretung gab
es nicht – sollen dort E -Ladesäulen durch die Stadtwerke Düsseldorf errichtet
werden.
In der Bezirkssatzung heißt es u.a., dass die Bezirksvertretungen zuständig sind
für die Sta dtbildpflege und die Zustimmung für Maßnahmen Dritter zu geben
haben.
Des Weiteren sind die Bezirksvertretungen zuständig für die Anordnung und
Aufhebung von ständigen oder längerfristigen nicht unerheblichen
Verkehrsregelungs - und Verkehrslenkungsmaßnahm en unter Beachtung der
Straßenklassifizierungen unter anderem für die Aufstellung und Entfernung von
Parkuhren.
Es bedarf keiner weiteren Erläuterung, dass der Kaiserswerther Markt ein
stadtbildpflegerisch wichtiger Ort ist.
Weiter muss nicht näher erläu tert werden, dass die Einrichtung von E-
Ladesäulen, insbesondere in einem Gebiet mit derart hohem Parkdruck wie dem
Kaiserswerther Markt, verkehrslenkende Wirkung hat. Während ohne E-
Ladesäulen Inhaber von Bewohnerparkausweisen ihr Kfz, gleich ob es mit
Be nzin/Diesel oder Strom betankt wird, dort durchgehend abstellen dürfen,
dürfen an E -Ladesäulen nur strombetriebene Autos und nur für vier Stunden
parkieren.
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gefragt:
1. Weshalb meinte sie von einer Information/Bet eiligung der Bezirksvertre -
tung 5 absehen zu können? Seite 2
2. An welchen Stellen im Stadtbezirk 5 ist in 2023 und 2024 die Errichtung
von E -Ladesäulen geplant?
gez. Norbert Biermann gez. Dr. Dr. Marianne Hagen
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: 00519294.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00519294.pdf
Published Time: Tue, 30 Apr 2024 11:48:52 GMT
Number of Pages: 3
Markdown Content:
BV5/159/2023
> Anfrage CDU-Fraktion und FDP-Fraktion vom 17. Oktober 2023
> hier: E-Ladesäulen am Kaiserswerther Markt –Weshalb informiert die Verwaltung nicht?
Frage 1:
Weshalb meinte die Verwaltung von einer Information/Beteiligung der Bezirks-vertretung 5 absehen zu können?
Antwort:
Das Handlungskonzept E-Mobilität wurde am 22. März 2018 vom Rat der Stadt Düsseldorf verabschiedet. Ziel ist es unter anderem, die Ladeinfrastruktur sowohl in den hoch verdichteten Gründerzeitvierteln der Innenstadt als auch in den Randgebieten der Stadt im öffentlichen Raum auszubauen.
Um das erklärte Ziel, die Ladeinfrastruktur im gesamten Stadtgebiet auszubauen, kommt es zu einem regelmäßigen Aufkommen von Anträgen auf Sonder-nutzungserlaubnisse zum Einrichten von E-Ladesäulen im Stadtgebiet bei der Verwaltung. Dieses regelmäßige Aufkommen von Anträgen macht die Einrichtung von E-Ladesäulen im Stadtgebiet nach Ansicht der Verwaltung zu einem Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 41 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW.
Die Bezirksvertretung ist gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 11 ff. der Satzung über Bezirks-vertretungen und Bezirksverwaltungsstellen (Bezirkssatzung) bei der Einrichtung sowie beim Entfernen von Halteverboten zuständig. Das Aufstellen einer Ladesäule und das daraus resultierende Parken sind nach Auffassung der Verwaltung keine Aufgabe der Bezirksvertretung, da diese im Kern nicht tangiert wird. Es handelt sich hier um ein Geschäft der laufenden Verwaltung.
Daran angeknüpft stellt der Ausbau der gesamtstädtischen Ladeinfrastruktur, die ihrer Natur nach den Ausbau in den verschiedenen Stadtbezirken beinhalten, nach Ansicht der Verwaltung eine Angelegenheit dar, deren Bedeutung wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Auch hier würde die Bezirkssatzung nicht zum Tragen kommen.
Der Hinweis auf die Stadtbildpflege ist aus hiesiger Sicht kein Argument, da die dort aufgeführte Auflistung eindeutig einen künstlerischen Einschlag aufweist. Der Punkt „Zustimmung zu Maßnahmen Dritter“ ist in diesem Kontext zu sehen.
Sicherlich stellt der Kaiserswerther Markt einen stadtbildpflegerisch wichtigen Ort dar, die Bezirkssatzung weist allerdings den Bezirksvertretungen keine Zuständigkeit für solche Orte zu, sondern für Maßnahmen, die das Stadtbild prägen. Dies ist bei Ladesäulen nicht der Fall.
Eine verkehrslenkende Auswirkung wird von der Verwaltung beim Betrieb von Ladesäulen nicht gesehen. Frage 2:
An welchen Stellen im Stadtbezirk 5 ist in 2023 und 2024 die Einrichtung von E-Ladesäulen geplant?
Antwort:
Eine ähnliche Frage wurde bereits in der Vorlage BV5/151/2023 beantwortet. Zur besseren Übersicht ist die Antwort nochmals wortgleich beigefügt.
Eine Auflistung der geplanten und bestehenden (grün gekennzeichneten) Ladesäulen im Stadtbezirk 5 ist in der nachstehenden Tabelle (Stand: 9. April 2024) dargestellt.
Informationen, wann welcher Standort in Betrieb gehen soll, liegen der Verwaltung nicht vor, da die Reihenfolge der Umsetzung den Betreibern obliegt.
Bestehende und geplante Ladepunkte
Standort Stadtteil Bezirk Lade -
punkte
kw
Leist-
ung
Betreiber Öffent-
lich
Stockumer
Kirchstraße
21-23
Stockum BV 5 2 22 SWD ja
Am Hain 2 Stockum BV 5 2 22 SWD ja
Niederrheinstraße 1a
Stockum BV 5 2 22 OnCharge ja
Niederrheinstraße 2
Stockum BV 5 2 22 SWD ja
Im Grund 71a-71b
Lohausen BV 5 2 22 SWD ja
Im Grund 75 Lohausen BV 5 2 22 SWD Ja
Im Grund 95 Lohausen BV 5 2 22 SWD Ja
Im Grund 97 Lohausen BV 5 2 22 SWD ja
Nagelsweg 7 Lohausen BV 5 2 22 SWD ja
Nagelsweg 23 Lohausen BV 5 2 22 SWD ja
Nagelsweg 29 Lohausen BV 5 2 22 SWD ja
Niederrheinstraße 75
Lohausen BV 5 4 22 SWD ja
Neusser Weg 80 Lohausen BV 5 2 22 SWD ja
Alte Landstraße 239
Kaiserswerth BV 5 2 22 SWD ja
Alte Landstraße 36
Kaiserswerth BV 5 2 22 OnCharge ja
Klemensplatz 12 Kaiserswerth BV 5 2 22 SWD ja
Kreuzbergstraße 13-15
Kaiserswerth BV 5 2 22 SWD ja
Kreuzbergstraße 21
Kaiserswerth BV 5 2 22 SWD ja
Sankt-Göres-Straße 4 gegenüber
Kaiserswerth BV 5 2 22 SWD ja Sankt -Göres -
Straße 8
Kaiserswerth BV 5 2 22 SWD ja
Angermunder
Straße 38
Angermund BV 5 2 22 SWD ja
Bahnhofstr aße 3 Angermund BV 5 2 22 SWD ja
Heiderweg 3
gegenüber
Angermund BV 5 4 22 SWD ja
Kirchweg 2 Angermund BV 5 2 22 SWD ja
Auf der Hofreith Kalkum BV 5 2 22 SWD ja
Unterdorfstr aße
58
Kalkum BV 5 2 22 SWD ja
Fr iederike -
Fliedner-Weg 32 a
Wittlaer BV 5 2 22 OnCharge ja
Heinrich-Holtschneider-Weg 7
Wittlaer BV 5 2 22 OnCharge ja