Anfrage Aktenzeichen BV5/159/2023

E-Ladesäulen am Kaiserswerther Markt - Weshalb informiert die Verwaltung nicht?

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kaiserswerther Markt · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 17. Oktober 2023veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus dem Original

(Anfrage CDU -Fraktion und FDP -Fraktion vom 17. Oktober 2023) Am Kaiserswerther Markt finden derzeit Bauarbeiten statt.

Dem Vernehmen nach – eine Information/Beteiligung der Bezirksvertretung gab es nicht – sollen dort E -Ladesäulen durch die Stadtwerke Düsseldorf errichtet werden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 17. Oktober 2023. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Kaiserswerther Markt – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Dokumenttexte

Anfrage als Text anzeigen
Title: 00500338.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00500338.pdf Published Time: Tue, 17 Oct 2023 08:10:55 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV5/159/2023 CDU -Fraktion und FDP -Fraktion der Bezirksvertretung 5 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 17.10.2023 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 31. Oktober 2023 Betrifft: E-Ladesäulen am Kaiserswerther Markt - Weshalb informiert die Verwaltung nicht? (Anfrage CDU -Fraktion und FDP -Fraktion vom 17. Oktober 2023) Am Kaiserswerther Markt finden derzeit Bauarbeiten statt. Dem Vernehmen nach – eine Information/Beteiligung der Bezirksvertretung gab es nicht – sollen dort E -Ladesäulen durch die Stadtwerke Düsseldorf errichtet werden. In der Bezirkssatzung heißt es u.a., dass die Bezirksvertretungen zuständig sind für die Sta dtbildpflege und die Zustimmung für Maßnahmen Dritter zu geben haben. Des Weiteren sind die Bezirksvertretungen zuständig für die Anordnung und Aufhebung von ständigen oder längerfristigen nicht unerheblichen Verkehrsregelungs - und Verkehrslenkungsmaßnahm en unter Beachtung der Straßenklassifizierungen unter anderem für die Aufstellung und Entfernung von Parkuhren. Es bedarf keiner weiteren Erläuterung, dass der Kaiserswerther Markt ein stadtbildpflegerisch wichtiger Ort ist. Weiter muss nicht näher erläu tert werden, dass die Einrichtung von E- Ladesäulen, insbesondere in einem Gebiet mit derart hohem Parkdruck wie dem Kaiserswerther Markt, verkehrslenkende Wirkung hat. Während ohne E- Ladesäulen Inhaber von Bewohnerparkausweisen ihr Kfz, gleich ob es mit Be nzin/Diesel oder Strom betankt wird, dort durchgehend abstellen dürfen, dürfen an E -Ladesäulen nur strombetriebene Autos und nur für vier Stunden parkieren. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gefragt: 1. Weshalb meinte sie von einer Information/Bet eiligung der Bezirksvertre - tung 5 absehen zu können? Seite 2 2. An welchen Stellen im Stadtbezirk 5 ist in 2023 und 2024 die Errichtung von E -Ladesäulen geplant? gez. Norbert Biermann gez. Dr. Dr. Marianne Hagen
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: 00519294.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00519294.pdf Published Time: Tue, 30 Apr 2024 11:48:52 GMT Number of Pages: 3 Markdown Content: BV5/159/2023 > Anfrage CDU-Fraktion und FDP-Fraktion vom 17. Oktober 2023 > hier: E-Ladesäulen am Kaiserswerther Markt –Weshalb informiert die Verwaltung nicht? Frage 1: Weshalb meinte die Verwaltung von einer Information/Beteiligung der Bezirks-vertretung 5 absehen zu können? Antwort: Das Handlungskonzept E-Mobilität wurde am 22. März 2018 vom Rat der Stadt Düsseldorf verabschiedet. Ziel ist es unter anderem, die Ladeinfrastruktur sowohl in den hoch verdichteten Gründerzeitvierteln der Innenstadt als auch in den Randgebieten der Stadt im öffentlichen Raum auszubauen. Um das erklärte Ziel, die Ladeinfrastruktur im gesamten Stadtgebiet auszubauen, kommt es zu einem regelmäßigen Aufkommen von Anträgen auf Sonder-nutzungserlaubnisse zum Einrichten von E-Ladesäulen im Stadtgebiet bei der Verwaltung. Dieses regelmäßige Aufkommen von Anträgen macht die Einrichtung von E-Ladesäulen im Stadtgebiet nach Ansicht der Verwaltung zu einem Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 41 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW. Die Bezirksvertretung ist gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 11 ff. der Satzung über Bezirks-vertretungen und Bezirksverwaltungsstellen (Bezirkssatzung) bei der Einrichtung sowie beim Entfernen von Halteverboten zuständig. Das Aufstellen einer Ladesäule und das daraus resultierende Parken sind nach Auffassung der Verwaltung keine Aufgabe der Bezirksvertretung, da diese im Kern nicht tangiert wird. Es handelt sich hier um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Daran angeknüpft stellt der Ausbau der gesamtstädtischen Ladeinfrastruktur, die ihrer Natur nach den Ausbau in den verschiedenen Stadtbezirken beinhalten, nach Ansicht der Verwaltung eine Angelegenheit dar, deren Bedeutung wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Auch hier würde die Bezirkssatzung nicht zum Tragen kommen. Der Hinweis auf die Stadtbildpflege ist aus hiesiger Sicht kein Argument, da die dort aufgeführte Auflistung eindeutig einen künstlerischen Einschlag aufweist. Der Punkt „Zustimmung zu Maßnahmen Dritter“ ist in diesem Kontext zu sehen. Sicherlich stellt der Kaiserswerther Markt einen stadtbildpflegerisch wichtigen Ort dar, die Bezirkssatzung weist allerdings den Bezirksvertretungen keine Zuständigkeit für solche Orte zu, sondern für Maßnahmen, die das Stadtbild prägen. Dies ist bei Ladesäulen nicht der Fall. Eine verkehrslenkende Auswirkung wird von der Verwaltung beim Betrieb von Ladesäulen nicht gesehen. Frage 2: An welchen Stellen im Stadtbezirk 5 ist in 2023 und 2024 die Einrichtung von E-Ladesäulen geplant? Antwort: Eine ähnliche Frage wurde bereits in der Vorlage BV5/151/2023 beantwortet. Zur besseren Übersicht ist die Antwort nochmals wortgleich beigefügt. Eine Auflistung der geplanten und bestehenden (grün gekennzeichneten) Ladesäulen im Stadtbezirk 5 ist in der nachstehenden Tabelle (Stand: 9. April 2024) dargestellt. Informationen, wann welcher Standort in Betrieb gehen soll, liegen der Verwaltung nicht vor, da die Reihenfolge der Umsetzung den Betreibern obliegt. Bestehende und geplante Ladepunkte Standort Stadtteil Bezirk Lade - punkte kw Leist- ung Betreiber Öffent- lich Stockumer Kirchstraße 21-23 Stockum BV 5 2 22 SWD ja Am Hain 2 Stockum BV 5 2 22 SWD ja Niederrheinstraße 1a Stockum BV 5 2 22 OnCharge ja Niederrheinstraße 2 Stockum BV 5 2 22 SWD ja Im Grund 71a-71b Lohausen BV 5 2 22 SWD ja Im Grund 75 Lohausen BV 5 2 22 SWD Ja Im Grund 95 Lohausen BV 5 2 22 SWD Ja Im Grund 97 Lohausen BV 5 2 22 SWD ja Nagelsweg 7 Lohausen BV 5 2 22 SWD ja Nagelsweg 23 Lohausen BV 5 2 22 SWD ja Nagelsweg 29 Lohausen BV 5 2 22 SWD ja Niederrheinstraße 75 Lohausen BV 5 4 22 SWD ja Neusser Weg 80 Lohausen BV 5 2 22 SWD ja Alte Landstraße 239 Kaiserswerth BV 5 2 22 SWD ja Alte Landstraße 36 Kaiserswerth BV 5 2 22 OnCharge ja Klemensplatz 12 Kaiserswerth BV 5 2 22 SWD ja Kreuzbergstraße 13-15 Kaiserswerth BV 5 2 22 SWD ja Kreuzbergstraße 21 Kaiserswerth BV 5 2 22 SWD ja Sankt-Göres-Straße 4 gegenüber Kaiserswerth BV 5 2 22 SWD ja Sankt -Göres - Straße 8 Kaiserswerth BV 5 2 22 SWD ja Angermunder Straße 38 Angermund BV 5 2 22 SWD ja Bahnhofstr aße 3 Angermund BV 5 2 22 SWD ja Heiderweg 3 gegenüber Angermund BV 5 4 22 SWD ja Kirchweg 2 Angermund BV 5 2 22 SWD ja Auf der Hofreith Kalkum BV 5 2 22 SWD ja Unterdorfstr aße 58 Kalkum BV 5 2 22 SWD ja Fr iederike - Fliedner-Weg 32 a Wittlaer BV 5 2 22 OnCharge ja Heinrich-Holtschneider-Weg 7 Wittlaer BV 5 2 22 OnCharge ja

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/159/2023