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BV5/128/2023
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
der Bezirksvertretung 5
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 15.08.2023
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 29. August 2023
Betrifft:
Geplante Verkehrsregelung Alte Landstraße/Kalkumer Schlossallee
(Anfrage Herr Fröhlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 15. August 2023)
Das Neubaugebiet „Verweyenstraße" ni mmt langsam Gestalt an. So sehr viele
Düsseldorfer*innen auf eine der rund 200 neuen Wohnungen warten, um so
konkreter fragen sich zugleich viele Kaiserswerther*innen, welche Änderungen
der Verkehrsführung mit dem Bezug der Wohnungen erfolgen werden. Die i m
Bebauungsplan (05/011) vorgesehenen zwei Tiefgaragen (Erdgeschossgaragen)
werden Ein- und Ausfahrten zur Walburgisstraße und zur Alte Landstraße haben.
Die geplante Tiefgaragenein-/ausfahrt zur Walburgisstraße führt in diese als
Einbahnstraße hinein. Der Verkehr zur Tiefgarage ist über die Walburgisstraße
und die Straße Am Wiedenhof möglich. Der abfließende Verkehr von der
Tiefgarage führt über die Walburgisstraße zum Kesselsbergweg/Kalkumer
Schlossalle, gleichzeitig - und dies kann problematisch werden - ist ein Abfluss
des Verkehrs über den Kesselsbergweg und die Straße Am Wiedenhof möglich,
beides enge Wohnstraßen mit einem Kindergarten am Kesselsbergsweg in
unübersichtlicher Kurvenlage. Es stellt sich die Frage, ob Mehrverkehre in den
Straßen Kesselsbergweg und Am Wiedenhof zu befürchten sind.
Die geplante Tiefgaragenein-/ausfahrt zur Alte Landstraße führt auf die Kreuzung
mit der Kalkumer Schlossallee. An dieser Kreuzung ist lediglich rechts abbiegen
erlaubt, dort befindet sich auch der Fußgängerübergang zum Theodor-Fliedner-
Gymnasium sowie eine Bushaltestelle. Rechts aus der Alte Landstraße
herausfahrende Fahrzeuge werden daher insbesondere in den morgendlichen
Spitzenstunden zum längeren Warten gezwungen, da die Ampel und
Bushaltestelle eine Einfahrt in die Kalkumer Schlossallee limitieren werden. Ein
Abbiegen von der Kalkumer Schlossallee in die Alte Landstraße ist heute nicht
möglich, ein Abbiegen aus der Alten Landstraße in die Kalkumer Schlossallee nur
nach rechts möglich, wohl auch um die Leis tungsfähigkeit der Kreuzung nicht
noch weiter zu minimieren.
Seite 2
Quelle: maps.duesseldorf.de
Ich bitte daher um die Beantwortung folgender Fragen:
1) Mit welchen zusätzlichen Verkehrsmengen in den Spitzenstunden und
insgesamt über Tag rechnet die Verwaltung in den Straßen Alte
Landstraße (Abschnitt zwischen Kreuzbergstraße und Kalkumer
Schlossallee), Kesselsbergweg und Am Wiedenhof infolge des
Neubaugebiets Verweyenstraße?
2) Plant die Stadt eine bauliche Änderung des heutigen Kreuzungsbereichs
Alte Landstraße mit der Kalkumer Schlossallee insbesondere in der Art,
dass Abbiegen von der Kalkumer Schlossallee in die Alte Landstraße
möglich sein kann?
3) Plant die Verwaltung eine Änderung der heutigen teilweisen
Einbahnstraßenführung in den Straßen Verweyenstraße, Am Wiedenhof
und Kesselsbergweg?
gez. Waldemar M. Fröhlich
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
BV5/128/2023
Anfrage Herr Fröhlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen , vom 15. August 2023
hier: Geplante Verkehrsregelung Alte Landstraße/Kalkumer Schlossallee
Frage 1:
Mit welchen zusätzlichen Verkehrsmengen in den Spitzenstunden und insgesamt über
Tag rechnet die Verwaltung in den Straßen Alte Landstraße (Abschnitt zwischen
Kreuzbergstraße und Kalkumer Schlossallee), Kesselsbergweg und Am Wiedenhof infolge
des Neubaugebiets Verweyenstraße?
Antwort:
Mit Umsetzung des Bebauungsplanes geht nur eine geringe Erhöhung der heute im
Bestand bereits vorhandenen Wohneinheiten einher. Die etwa 80 neuen Wohneinheiten
erzeugen etwa 250 Kfz -Fahrten am Tag (Bewohner, Besucher, Wirtschaftsverkehr). Die
Fahrten werden hälftig auf den Quell- und Zielverkehr aufgeteilt, sodass sich täglich 125
Kfz-Fahrten in das Gebiet hinein und 125 Kfz-Fahrten aus dem Gebiet heraus ergeben.
Üblicherweise entfallen etwa 10 Prozent des täglichen Verkehrs auf die Spitzenstunde,
somit ergeben sich 13 zusätzliche Fahrten in der jeweiligen Morgen- und Abendspitze.
Der Kreuzungsbereich Arnheimer Straße/Kalkumer Schlossallee ist mit etwa 12.000 Kfz -
Fahrten pro Tag belastet.
Folglich ist insgesamt nur mit einem geringen Verkehrszuwachs zu rechnen, der keine
nennenswerten Auswirkungen auf die zukünftige Verkehrsbelastung und die
Leistungsfähigkeit des angrenzenden Straßennetzes haben wird.
Frage 2:
Plant die Stadt eine bauliche Änderung des heutigen Kreuzungsbereichs Alte Landstraße
mit der Kalkumer Schlossallee insbesondere in der Art, dass Abbiegen von der Kalkumer Schlossallee in die Alte Landstraße möglich sein kann?
Antwort:
Änderungen im Knotenpunkt Alte Landstraße/Kalkumer Schlossallee sind nicht
vorgesehen.
Frage 3:
Plant die Verwaltung eine Änderung der heutigen teilweisen Einbahnstraßenführung in den Straßen Verweyenstraße, Am Wiedenhof und Kesselsbergweg?
Antwort:
Die Verweyenstraße wird ab der Alte Landstraße bis zur Garagenzufahrt
„Verweyenstraße 27" als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Walburgisstraße ausgewiesen,
jedoch für den Radverkehr geöffnet. Die Straße wird im Mischungsprinzip (keine
Trennung von Fahrbahn und Gehweg) ausgebaut und als Verkehrsberuhigter Bereic h
(Verkehrszeichen 325) ausgewiesen.
Änderungen in den Straßen Am Wiedenhof und Kesselsbergweg sind nicht vorgesehen.