Anfrage Aktenzeichen BV5/128/2023

Geplante Verkehrsregelung Alte Landstraße/Kalkumer Schlossallee

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kalkumer Schloßallee · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 15. August 2023veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Mit welchen zusätzlichen Verkehrsmengen in den Spitzenstunden und insgesamt über Tag rechnet die Verwaltung in den Straßen Alte Landstraße (Abschnitt zwischen Kreuzbergstraße und Kalkumer Schlossallee), Kesselsbergweg und Am Wiedenhof infolge des Neubaugebiets Verweyenstraße?
  2. Plant die Stadt eine bauliche Änderung des heutigen Kreuzungsbereichs Alte Landstraße mit der Kalkumer Schlossallee insbesondere in der Art, dass Abbiegen von der Kalkumer Schlossallee in die Alte Landstraße möglich sein kann?
  3. Plant die Verwaltung eine Änderung der heutigen teilweisen Einbahnstraßenführung in den Straßen Verweyenstraße, Am Wiedenhof und Kesselsbergweg?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 15. August 2023. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV5/128/2023 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung 5 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 15.08.2023 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 29. August 2023 Betrifft: Geplante Verkehrsregelung Alte Landstraße/Kalkumer Schlossallee (Anfrage Herr Fröhlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 15. August 2023) Das Neubaugebiet „Verweyenstraße" ni mmt langsam Gestalt an. So sehr viele Düsseldorfer*innen auf eine der rund 200 neuen Wohnungen warten, um so konkreter fragen sich zugleich viele Kaiserswerther*innen, welche Änderungen der Verkehrsführung mit dem Bezug der Wohnungen erfolgen werden. Die i m Bebauungsplan (05/011) vorgesehenen zwei Tiefgaragen (Erdgeschossgaragen) werden Ein- und Ausfahrten zur Walburgisstraße und zur Alte Landstraße haben. Die geplante Tiefgaragenein-/ausfahrt zur Walburgisstraße führt in diese als Einbahnstraße hinein. Der Verkehr zur Tiefgarage ist über die Walburgisstraße und die Straße Am Wiedenhof möglich. Der abfließende Verkehr von der Tiefgarage führt über die Walburgisstraße zum Kesselsbergweg/Kalkumer Schlossalle, gleichzeitig - und dies kann problematisch werden - ist ein Abfluss des Verkehrs über den Kesselsbergweg und die Straße Am Wiedenhof möglich, beides enge Wohnstraßen mit einem Kindergarten am Kesselsbergsweg in unübersichtlicher Kurvenlage. Es stellt sich die Frage, ob Mehrverkehre in den Straßen Kesselsbergweg und Am Wiedenhof zu befürchten sind. Die geplante Tiefgaragenein-/ausfahrt zur Alte Landstraße führt auf die Kreuzung mit der Kalkumer Schlossallee. An dieser Kreuzung ist lediglich rechts abbiegen erlaubt, dort befindet sich auch der Fußgängerübergang zum Theodor-Fliedner- Gymnasium sowie eine Bushaltestelle. Rechts aus der Alte Landstraße herausfahrende Fahrzeuge werden daher insbesondere in den morgendlichen Spitzenstunden zum längeren Warten gezwungen, da die Ampel und Bushaltestelle eine Einfahrt in die Kalkumer Schlossallee limitieren werden. Ein Abbiegen von der Kalkumer Schlossallee in die Alte Landstraße ist heute nicht möglich, ein Abbiegen aus der Alten Landstraße in die Kalkumer Schlossallee nur nach rechts möglich, wohl auch um die Leis tungsfähigkeit der Kreuzung nicht noch weiter zu minimieren. Seite 2 Quelle: maps.duesseldorf.de Ich bitte daher um die Beantwortung folgender Fragen: 1) Mit welchen zusätzlichen Verkehrsmengen in den Spitzenstunden und insgesamt über Tag rechnet die Verwaltung in den Straßen Alte Landstraße (Abschnitt zwischen Kreuzbergstraße und Kalkumer Schlossallee), Kesselsbergweg und Am Wiedenhof infolge des Neubaugebiets Verweyenstraße? 2) Plant die Stadt eine bauliche Änderung des heutigen Kreuzungsbereichs Alte Landstraße mit der Kalkumer Schlossallee insbesondere in der Art, dass Abbiegen von der Kalkumer Schlossallee in die Alte Landstraße möglich sein kann? 3) Plant die Verwaltung eine Änderung der heutigen teilweisen Einbahnstraßenführung in den Straßen Verweyenstraße, Am Wiedenhof und Kesselsbergweg? gez. Waldemar M. Fröhlich
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BV5/128/2023 Anfrage Herr Fröhlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen , vom 15. August 2023 hier: Geplante Verkehrsregelung Alte Landstraße/Kalkumer Schlossallee Frage 1: Mit welchen zusätzlichen Verkehrsmengen in den Spitzenstunden und insgesamt über Tag rechnet die Verwaltung in den Straßen Alte Landstraße (Abschnitt zwischen Kreuzbergstraße und Kalkumer Schlossallee), Kesselsbergweg und Am Wiedenhof infolge des Neubaugebiets Verweyenstraße? Antwort: Mit Umsetzung des Bebauungsplanes geht nur eine geringe Erhöhung der heute im Bestand bereits vorhandenen Wohneinheiten einher. Die etwa 80 neuen Wohneinheiten erzeugen etwa 250 Kfz -Fahrten am Tag (Bewohner, Besucher, Wirtschaftsverkehr). Die Fahrten werden hälftig auf den Quell- und Zielverkehr aufgeteilt, sodass sich täglich 125 Kfz-Fahrten in das Gebiet hinein und 125 Kfz-Fahrten aus dem Gebiet heraus ergeben. Üblicherweise entfallen etwa 10 Prozent des täglichen Verkehrs auf die Spitzenstunde, somit ergeben sich 13 zusätzliche Fahrten in der jeweiligen Morgen- und Abendspitze. Der Kreuzungsbereich Arnheimer Straße/Kalkumer Schlossallee ist mit etwa 12.000 Kfz - Fahrten pro Tag belastet. Folglich ist insgesamt nur mit einem geringen Verkehrszuwachs zu rechnen, der keine nennenswerten Auswirkungen auf die zukünftige Verkehrsbelastung und die Leistungsfähigkeit des angrenzenden Straßennetzes haben wird. Frage 2: Plant die Stadt eine bauliche Änderung des heutigen Kreuzungsbereichs Alte Landstraße mit der Kalkumer Schlossallee insbesondere in der Art, dass Abbiegen von der Kalkumer Schlossallee in die Alte Landstraße möglich sein kann? Antwort: Änderungen im Knotenpunkt Alte Landstraße/Kalkumer Schlossallee sind nicht vorgesehen. Frage 3: Plant die Verwaltung eine Änderung der heutigen teilweisen Einbahnstraßenführung in den Straßen Verweyenstraße, Am Wiedenhof und Kesselsbergweg? Antwort: Die Verweyenstraße wird ab der Alte Landstraße bis zur Garagenzufahrt „Verweyenstraße 27" als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Walburgisstraße ausgewiesen, jedoch für den Radverkehr geöffnet. Die Straße wird im Mischungsprinzip (keine Trennung von Fahrbahn und Gehweg) ausgebaut und als Verkehrsberuhigter Bereic h (Verkehrszeichen 325) ausgewiesen. Änderungen in den Straßen Am Wiedenhof und Kesselsbergweg sind nicht vorgesehen.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/128/2023