Anfrage Aktenzeichen BV5/158/2023

Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen und Radfahrende auf der Kalkumer Schlossallee – ergänzende Anfrage zum Antrag BV5/124/2023

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kalkumer Schloßallee · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 16. Oktober 2023veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus dem Original

(Anfrage Herr Dorprigter, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 15. Oktober 2023) In der Sitzung am 29. August 2023 hat die BV den Antrag gestellt, zwischen der B8n und der A52 auf der Höhe der jeweiligen Parkplätze Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen (BV5/124/2023). Genannt wurden deutliche Hinweisschilder, Bedarfsampeln und Querungshilfen. Neben den genannten Gefahrenstellen für Fußgänger*innen und Radfahrende gibt es weitere Gefahrenpunkte an der Kalkumer Schlossallee; ein Gefahrenpunkt ist an der Kreuzung An der Reith/Kalkumer Schlossallee, ein weiterer Gefahrenpunkt an de r Einmündung des Wanderweges aus dem Forstbusch auf die Kalkumer Schlossallee. Zur Kreuzung An der Reith ist noch anzumerken, dass an dieser Stelle ein offizieller Radwanderweg die Kalkumer Schlossallee kreuzt und hier die Sicht durch eine Kurve in östlich er Richtung und durch die Brücke über die B8n in westlicher Richtung behindert wird.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 16. Oktober 2023. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00500116.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00500116.pdf Published Time: Mon, 16 Oct 2023 11:49:25 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV5/158/2023 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung 5 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 15.10.2023 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 31. Oktober 2023 Betrifft: Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen und Radfahrende auf der Kalkumer Schlossallee – ergänzende Anfrage zum Antrag BV5/124/2023 (Anfrage Herr Dorprigter, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 15. Oktober 2023) In der Sitzung am 29. August 2023 hat die BV den Antrag gestellt, zwischen der B8n und der A52 auf der Höhe der jeweiligen Parkplätze Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen (BV5/124/2023). Genannt wurden deutliche Hinweisschilder, Bedarfsampeln und Querungshilfen. Neben den genannten Gefahrenstellen für Fußgänger*innen und Radfahrende gibt es weitere Gefahrenpunkte an der Kalkumer Schlossallee; ein Gefahrenpunkt ist an der Kreuzung An der Reith/Kalkumer Schlossallee, ein weiterer Gefahrenpunkt an de r Einmündung des Wanderweges aus dem Forstbusch auf die Kalkumer Schlossallee. Zur Kreuzung An der Reith ist noch anzumerken, dass an dieser Stelle ein offizieller Radwanderweg die Kalkumer Schlossallee kreuzt und hier die Sicht durch eine Kurve in östlich er Richtung und durch die Brücke über die B8n in westlicher Richtung behindert wird. Ich frage daher die Verwaltung, 1. ob durch die oben genannten Maßnahmen die Sicherheit für Fußgänger*innen und Radfahrende auch an der Kreuzung An der Reith und der Einmün dung des Wanderweges am Forstbusch erhöht werden kann? 2. Kann die Ampelanlage an der Kreuzung zur B8n so erweitert werden, dass an dieser Stelle ein Überweg für Fußgänger*innen und Radfahrende geschaffen wird? 3. Wenn die Verwaltung die o.g. Maßnahmen für nic ht sinnvoll hält bzw. nicht umsetzbar sind, welche alternativen Sicherungsmaßnahmen sieht die Verwaltung, die Sicherheit an den genannten Kreuzungspunkten zu erhöhen? gez. Ulrich Dorprigter Seite 2 Quelle: maps.duesseldorf.de

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/158/2023