Das Wichtigste
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat den Bezirksbürgermeister Philipp Schlee per Anfrage gebeten, Auskunft über den seit längerem bekannten Leerstand des Wohnhauses Achenbachstraße 78 zu geben. Konkret werden Zeitpunkt der Feststellung, Beginn von Ordnungsmaßnahmen sowie Höhe und Stand der angedrohten und bereits vollzogenen Zwangs‑ und Bußgelder abgefragt. Die Anfrage ist noch unbeantwortet.
Warum wichtig
Klare Angaben zu den Maßnahmen können den Druck auf Eigentümer erhöhen, leerstehende Wohnungen schneller zu nutzen, und damit das Wohnungsangebot sowie das Stadtbild verbessern.
Einordnung
Es handelt sich um eine rein informationspflichtige Anfrage, die keine sofortige Entscheidung auslöst, aber die Transparenz über die Durchsetzung von Leerstands‑ und Ordnungsrecht im Stadtbezirk 2 erhöhen soll.
Hintergrund
Zwangsgelder und Bußgelder sind finanzielle Sanktionen, die das Wohnungsamt bei anhaltendem Leerstand verhängen kann, um Eigentümer zur Vermietung zu bewegen.
Verfahrensstand
Beratungsweg
15.09.2026
Endgültige Beratung
Kenntnisnahme
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Dokumenttexte
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BV2/239/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 01.09.2026
Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
der Bezirksvertretung 2
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 2
Herrn Philipp Schlee
Betrifft:
Leerstand des Wohnhauses Achenbachstraße 78 und diesbezügliche
ordnungspolitische Maßnahmen
- Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
1. Seit wann ist dem Wohnungsamt aus eigener Anschauung der Leerstand im
Haus Achenbachstraße 78 bekannt?
2. Wann hat das Wohnungsamt begonnen ordnungsbehördliche Maßnahmen,
Zwangsgelder oder Bußgelder anzudrohen und seit wann wurden diese
Zwangsgelder oder Bußgeldbescheide ausgesprochen?
3. Auf welchen Betrag summieren sich die angedrohten Zwangs- und Bußgelder,
welcher Betrag konnte bisher vereinnahmt werden und auf welchen Betrag
belaufen sich noch ausstehende vollstreckbare Zahlungen?
Sachdarstellung:
Das leerstehende Wohnhaus Achenbachstraße 78 beschäftigt die Bezirksvertreterinnen
regelmäßig und seit vielen Jahren. Immer wieder wurde als ordnungsbehördliche
Maßnahme angekündigt, die Erhebung von Zwangsgeldern oder Bußgeldverfahren
durchzuführen.
Nachdem die Verwaltung der Stadt Düsseldorf mit erheblichem Aufwand die
Anwendung geltenden Rechts im Falle der Hoffeldstraße 43 durchgesetzt hat, möchte
die Bezirksvertretung 2 darauf vertrauen dürfen, dass dies gradliniger und transparenter
endlich auch auf die Immobilie Achenbachstraße 78 angewandt wird.
gez.Kerstin Prasuhn gez.Barbara Weishaupt
Fraktionssprecherin
Seite 2
Beantwortung BV2 239 2026 Leerstand Achenbachstraße 78 und ordnungsbehördliche Maßnahmen als Text anzeigen
Sitzung: 15.09.2026
Vorlagennummer BV2/239/2026
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 01.09.2026
hier: Leerstand des Wohnhauses Achenbachstraße 78 und diesbezügliche
ordnungsbehördliche Maßnahmen
Frage 1:
Seit wann ist dem Wohnungsamt aus eigener Anschauung der Leerstand im Haus
Achenbachstraße 78 bekannt?
Antwort:
Der Leerstand des o.g. Objektes ist dem Fachbereich Wohnungsaufsicht seit 2016 bekannt.
Mit Erlass der ersten Wohnraumschutzsatzung im Jahr 2019 konnte der Leerstand erstmals
als zweckfremde Nutzung eingestuft werden.
Frage 2:
Wann hat das Wohnungsamt begonnen ordnungsbehördliche Maßnahmen, Zwangsgelder
oder Bußgelder anzudrohen und seit wann wurden diese Zwangsgelder oder
Bußgeldbescheide ausgesprochen?
Antwort:
Aufgrund verschiedener Wechsel in der Verfügungsberechtigung für das Objekt wurden
bereits dreimal, erstmalig beginnend im Jahr 2019, ordnungsbehördliche Verfahren
bezüglich des andauernden Leerstands begonnen.
Auf das jüngste Anhörungsschreiben aus dem Jahr 2025 wurde seitens der aktuellen
Eigentümerschaft mitgeteilt, dass das Objekt teilzwangsversteigert wird.
Das ordnungsbehördliche Verfahren ruht bis zum grundbuchlich eingetragenen
Eigentümerwechsel.
Bis dato wurden keine Zwangsgelder oder Bußgelder festgesetzt.
Frage 3:
Auf welchen Betrag summieren sich die angedrohten Zwangs- und Bußgelder, welcher
Betrag konnte bisher vereinnahmt werden und auf welchen Betrag belaufen sich noch
ausstehende vollstreckbare Zahlungen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 2.
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KI-gestützt aufbereitet am 6. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/239/2026