Anfrage Aktenzeichen BV2/239/2026

Grüne fordern Auskunft zum Leerstand in Achenbachstraße 78

Amtlicher Titel: Leerstand des Wohnhauses Achenbachstraße 78 und diesbezügliche ordnungspolitische Maßnahmen - Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Achenbachstraße 78 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 2Dokumente 2. September 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat den Bezirksbürgermeister Philipp Schlee per Anfrage gebeten, Auskunft über den seit längerem bekannten Leerstand des Wohnhauses Achenbachstraße 78 zu geben. Konkret werden Zeitpunkt der Feststellung, Beginn von Ordnungsmaßnahmen sowie Höhe und Stand der angedrohten und bereits vollzogenen Zwangs‑ und Bußgelder abgefragt. Die Anfrage ist noch unbeantwortet.

Warum wichtig

Klare Angaben zu den Maßnahmen können den Druck auf Eigentümer erhöhen, leerstehende Wohnungen schneller zu nutzen, und damit das Wohnungsangebot sowie das Stadtbild verbessern.

Einordnung

Es handelt sich um eine rein informationspflichtige Anfrage, die keine sofortige Entscheidung auslöst, aber die Transparenz über die Durchsetzung von Leerstands‑ und Ordnungsrecht im Stadtbezirk 2 erhöhen soll.

Hintergrund

Zwangsgelder und Bußgelder sind finanzielle Sanktionen, die das Wohnungsamt bei anhaltendem Leerstand verhängen kann, um Eigentümer zur Vermietung zu bewegen.

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BV2/239/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 01.09.2026 Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN der Bezirksvertretung 2 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 2 Herrn Philipp Schlee Betrifft: Leerstand des Wohnhauses Achenbachstraße 78 und diesbezügliche ordnungspolitische Maßnahmen - Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 1. Seit wann ist dem Wohnungsamt aus eigener Anschauung der Leerstand im Haus Achenbachstraße 78 bekannt? 2. Wann hat das Wohnungsamt begonnen ordnungsbehördliche Maßnahmen, Zwangsgelder oder Bußgelder anzudrohen und seit wann wurden diese Zwangsgelder oder Bußgeldbescheide ausgesprochen? 3. Auf welchen Betrag summieren sich die angedrohten Zwangs- und Bußgelder, welcher Betrag konnte bisher vereinnahmt werden und auf welchen Betrag belaufen sich noch ausstehende vollstreckbare Zahlungen? Sachdarstellung: Das leerstehende Wohnhaus Achenbachstraße 78 beschäftigt die Bezirksvertreterinnen regelmäßig und seit vielen Jahren. Immer wieder wurde als ordnungsbehördliche Maßnahme angekündigt, die Erhebung von Zwangsgeldern oder Bußgeldverfahren durchzuführen. Nachdem die Verwaltung der Stadt Düsseldorf mit erheblichem Aufwand die Anwendung geltenden Rechts im Falle der Hoffeldstraße 43 durchgesetzt hat, möchte die Bezirksvertretung 2 darauf vertrauen dürfen, dass dies gradliniger und transparenter endlich auch auf die Immobilie Achenbachstraße 78 angewandt wird. gez.Kerstin Prasuhn gez.Barbara Weishaupt Fraktionssprecherin Seite 2
Beantwortung BV2 239 2026 Leerstand Achenbachstraße 78 und ordnungsbehördliche Maßnahmen als Text anzeigen
Sitzung: 15.09.2026 Vorlagennummer BV2/239/2026 Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 01.09.2026 hier: Leerstand des Wohnhauses Achenbachstraße 78 und diesbezügliche ordnungsbehördliche Maßnahmen Frage 1: Seit wann ist dem Wohnungsamt aus eigener Anschauung der Leerstand im Haus Achenbachstraße 78 bekannt? Antwort: Der Leerstand des o.g. Objektes ist dem Fachbereich Wohnungsaufsicht seit 2016 bekannt. Mit Erlass der ersten Wohnraumschutzsatzung im Jahr 2019 konnte der Leerstand erstmals als zweckfremde Nutzung eingestuft werden. Frage 2: Wann hat das Wohnungsamt begonnen ordnungsbehördliche Maßnahmen, Zwangsgelder oder Bußgelder anzudrohen und seit wann wurden diese Zwangsgelder oder Bußgeldbescheide ausgesprochen? Antwort: Aufgrund verschiedener Wechsel in der Verfügungsberechtigung für das Objekt wurden bereits dreimal, erstmalig beginnend im Jahr 2019, ordnungsbehördliche Verfahren bezüglich des andauernden Leerstands begonnen. Auf das jüngste Anhörungsschreiben aus dem Jahr 2025 wurde seitens der aktuellen Eigentümerschaft mitgeteilt, dass das Objekt teilzwangsversteigert wird. Das ordnungsbehördliche Verfahren ruht bis zum grundbuchlich eingetragenen Eigentümerwechsel. Bis dato wurden keine Zwangsgelder oder Bußgelder festgesetzt. Frage 3: Auf welchen Betrag summieren sich die angedrohten Zwangs- und Bußgelder, welcher Betrag konnte bisher vereinnahmt werden und auf welchen Betrag belaufen sich noch ausstehende vollstreckbare Zahlungen? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2. Seite 1 von 1

KI-gestützt aufbereitet am 6. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/239/2026