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BV2/175/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 12.11.2025
AFD-Fraktion
der Bezirksvertretung 2
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 2
Herrn Philipp Schlee
Betrifft:
Moscheebauvorhaben und geplante Erweiterung
- Anfrage der AFD-Fraktion
Die Bezirksvertretung 2 hat in ihrer letzten Sitzung der Genehmigung der
Bauvoranfrage und der erforderlichen Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 02/016
für das Bauvorhaben auf dem Grundstück Ronsdorfer Straße 145 zugestimmt.
Die Zustimmung erfolgte gegen die Stimmen der AfD -Fraktion.
Gegenstand des Beschlusses war ausschließlich die bauplanungsrechtliche
Zulässigkeit sowie eine Befreiung von der Begrünungspflicht nach textlicher
Festsetzung Nr. 2.3. Im Verfahren wurde bislang jedoch weder die verkehrliche
Erschließung noch die Stellplatzsituation oder die geplante Nutzungskapazität
näher betrachtet. Da im Umfeld bereits eine hohe Parkraumnutzung und
Verkehrsbelastung besteht, ist eine transparente Information über die zu
erwartenden Besucherzahlen und die damit verbundenen Auswirkungen auf den
ruhenden und fließenden Verkehr für die Bezirksvertretung 2 und die Anwohner
von erheblichem Interesse.
Daher bittet die AfD-Fraktion um schriftliche Auskunft zu folgenden Punkten:
1. Welche maximale Besucherzahl bzw. Nutzungskapazität liegt dem
Bauantrag zugrunde, und welche Hochlastzeiten (z. B. Freitagsgebet,
religiöse Feiertage) wurden bei der Planung berücksichtigt?
2. Wie bewertet die Verwaltung die Leistungsfähigkeit der Ronsdorfer Straße
und der angrenzenden Nebenstraßen im Hinblick auf das zu erwartende
Verkehrsaufkommen zu Spitzenzeiten, und liegen hierzu aktuelle
Verkehrserhebungen oder Gutachten vor?
3. Wie viele Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen, in welchem
Verhältnis steht diese Zahl zur prognostizierten Besucherzahl, und welche
Maßnahmen sind vorgesehen, um Parksuchverkehr oder Überlastungen im
Wohnumfeld zu vermeiden?
Ich bitte um schriftliche Beantwortung und - soweit möglich - um eine
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Erläuterung in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung 2.
gez. Andre Maniera gez. Guido Dietel
Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreter
Beantwortung BV2 175 2025 Moscheebauvorhaben und geplante Erweiterung, Ronsdorfer Straße 145 als Text anzeigen
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Sitzung: 02.12.2025
Vorlagennummer BV2/175/2025
Anfrage der AFD-Fraktion vom 12.11.2025
hier: Moscheebauvorhaben und geplante Erweiterung, Ronsdorfer Straße
145
Frage 1:
Welche maximale Besucherzahl bzw. Nutzungskapazität liegt dem Bauantrag
zugrunde, und welche Hochlastzeiten, zum Beispiel Freitagsgebete und religiöse
Feiertage wurden bei der Planung berücksichtigt?
Antwort:
Die derzeitige und weiterhin maßgebliche Besucherzahl beträgt nach den
eingereichten Unterlagen 350 Personen, da es sich bei dem Antrag auf Vorbescheid
um einen Ersatzanbau für ein bestehendes, nicht mehr zweckmäßiges Gebäude in
Form eines Anbaus an das Hauptgebäude mit Nebennutzungen handelt. Die
gleichzeitige Nutzung aller Räume wurde seitens der Bauherrschaft verneint.
Frage 2:
Wie bewertet die Verwaltung die Leistungsfähigkeit der Ronsdorfer Straße und der
angrenzenden Nebenstraßen im Hinblick auf das zu erwartende Verkehrsaufkommen
zu Spitzenzeiten, und liegen hierzu aktuelle Verkehrserhebungen oder Gutachten
vor?
Antwort: Die Verkehrsbelastung auf der Ronsdorfer Straße und den angrenzenden
Nebenstraßen, insbesondere den Straßen mit übergeordneter Verbindungsfunktion,
ist zu Spitzenzeiten hoch. Da sich durch die vorliegende Bauvoranfrage die Kapazität
des Gebäudekomplexes nicht erhöhen soll, erwartet das Amt für
Verkehrsmanagement hier auch keine Veränderung der Verkehrsnachfrage und somit
keine Notwendigkeit für weitere Untersuchungen.
Da es sich bei dem vorliegenden Antrag um einen Antrag auf Vorbescheid handelt,
wird die abschließende Prüfung der Anzahl an notwendigen Stellplätzen im
Baugenehmigungsverfahren erfolgen.
Frage 3:
Wie viele Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen, in welchem Verhältnis
steht diese Zahl zur prognostizierten Besucherzahl, und welche Maßnahmen sind
vorgesehen, um Parksuchverkehr oder Überlastungen im Wohnumfeld zu vermeiden?
Antwort:
Nach Maßgabe der aktuellen Stellplatzsatzung wären 24 Stellplätze erforderlich. Vor
diesem Hintergrund und in Bezug auf Veranstaltungen des Masjid Arrahman e. V.
empfahl das Amt für Verkehrsmanagement am 29.09.2025 eine Erhöhung der
Stellplatzkapazitäten auf der privaten Gemeindefläche oder die Beibehaltung der
aktuell nachgewiesenen 35 Stellplätze.