Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.
Aus dem Original
(Anfrage Frau Chalmovsky, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 17. Oktober 2023) Düsseldorf auf dem guten Weg zur Fahrradstadt (Pressedienst 27.08.2021).
Durch den Ausbau der Radleitrouten 2023 soll dies ermöglicht werden.
Zeitgleich sollt e die Verkehrssicherheit sowie Unfallverhütungsmaßnahmen auch auf bereits bestehende Routen bedacht werden.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 18. Oktober 2023. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
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Title: 00500570.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00500570.pdf
Published Time: Wed, 18 Oct 2023 06:16:29 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV5/168/2023
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
der Bezirksvertretung 5
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 17.10.2023
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 31. Oktober 2023
Betrifft:
Neue Beschilderung "Überholverbot einspuriger Fahrzeuge, Verkehrszeichen
227.1" auf der Angermunder Straße, Brückenbauwerk ab Querungshilfe bis Ende
der Brücke (beide Fahrtrichtungen)?
(Anfrage Frau Chalmovsky, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 17. Oktober
2023)
Düsseldorf auf dem guten Weg zur Fahrradstadt (Pressedienst 27.08.2021).
Durch den Ausbau der Radleitrouten 2023 soll dies ermöglicht werden.
Zeitgleich sollt e die Verkehrssicherheit sowie Unfallverhütungsmaßnahmen auch
auf bereits bestehende Routen bedacht werden.
Die Verkehrssicherheit von RadfahrerInnen auf dem Teilstück der Angermunder
Straße, Brückenbauwerk Bundesbahn, Beginn Engpass Querungshilfe bis Ende
Engpass Brücke (beide Fahrtrichtungen) ist nicht gegeben.
Durch die verringerte Fahrbahnbreite im Bereich der Fußgängerfurt und des
Brückenbauwerkes kann der vorgeschriebene Seitenabstand von mehrspurigen
Fahrzeugen nicht eingehalten werden.
Ein Ausweiche n der RadfahrerInnen auf den Fußweg ist aufgrund der zu geringen
Breite ebenfalls nicht praktikabel.
Aus zahlreichen Gesprächen mit den Bürgerinnen und Bürgern wurde diese
Stelle als maximal gefährlich eingeschätzt und zum Teil wird der Weg über die
Brücke von RadfahrerInnen vermieden.
Für verkehrsschwache TeilnehmerInnen ist das Passieren der genannten
Örtlichkeit nicht zumutbar. Somit entstehen große Umwege und Zeitverluste.
Frage 1)
Sieht die Verwaltung die Möglichkeit der Aufstellung des Verkehrszeichens 227.1
(Bildtafel der Verkehrszeichen, Bildtafeln gemeinfrei.), um die Gefahr für
RadfahrerInnen durch Kraftfahrzeugführer deutlich zu minimieren? Seite 2
Frage 2)
Falls die Aufstellung des Verkehrszeichens nicht möglich sein sollte, gibt es eine
weitere, eventuell von der Verwaltung priorisierte Möglichkeit, diese Stelle sicher
für alle VerkehrsteilnehmerInnen zu gestalten (z.B.: Geschwindigkeits -
beschränkung durch Verkehrszeichen 274 – 30)?
gez. Martina Chalmovsky
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: 00513593.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00513593.pdf
Published Time: Tue, 27 Feb 2024 11:30:23 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV5/168/2023
Anfrage Frau Chalmovsky, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 17. Oktober 2023
hier: Neue Beschilderung „Überholverbot einspuriger Fahrzeuge, Verkehrs-zeichen 227.1“ auf der Angermunder Straße, Brückenbauwerk ab Querungshilfe bis Ende der Brücke (beide Fahrtrichtungen)?
Frage 1:
Sieht die Verwaltung die Möglichkeit der Aufstellung des Verkehrszeichens 227.1 (Bildtafel der Verkehrszeichen, Bildtafeln gemeinfrei.), um die Gefahr für RadfahrerInnen durch Kraftfahrzeugführer deutlich zu minimieren?
Frage 2:
Falls die Aufstellung des Verkehrszeichens nicht möglich sein sollte, gibt es eine weitere, eventuell von der Verwaltung priorisierte Möglichkeit, diese Stelle sicher für alle VerkehrsteilnehmerInnen zu gestalten (z.B.: Geschwindigkeitsbeschränkung durch Verkehrszeichen 274 - 30)?
Antwort zu den Fragen 1 und 2:
Auf der Angermunder Straße besteht ein Radschutzstreifen, der grundsätzlich von Kraftfahrzeugen nicht überfahren werden darf, der gleichzeitig aber seitens des Radverkehrs nicht genutzt werden muss.
Ein Überholverbot entsprechend Verkehrszeichen 277.1 ist eigentlich entbehrlich
− da ein gesetzliches Überholverbot im Bereich der Querungshilfe sowie auf dem Brückenbauwerk selbst existiert
− da das Überholen außerhalb der genannten Bereiche straßenverkehrsrechtlich zulässig und möglich ist, ohne den Radverkehr zu beinträchtigen.
Die Wirksamkeit des neuen und somit wenig bekannten Verkehrszeichen 277.1 wird aktuell nur im Rahmen von Baustellensituationen im Stadtgebiet getestet.
Eine straßenverkehrsrechtliche Begründung zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit lässt die aktuelle Straßenverkehrsordnung nicht zu. Es handelt sich bei der Angermunder Straße um eine Hauptverkehrsstraße mit Stadtteil-verbindungsfunktion. Im Bereich der Brücke ist der Querschnitt der Straße zu schmal und lässt keine Schutz-beziehungsweise Radfahrstreifen oder weitere Alternativen zu. Daher würde die Verwaltung hier, aufgrund der Besonderheit des Einzelfalles, von der oben genannten Regelung für das Verkehrszeichen 277.1 abweichen und dies für die Brücke anordnen.