Anfrage Aktenzeichen BV5/168/2023

Neue Beschilderung "Überholverbot einspuriger Fahrzeuge, Verkehrszeichen 227.1" auf der Angermunder Straße, Brückenbauwerk ab Querungshilfe bis Ende der Brücke (beide Fahrtrichtungen)?

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Angermunder Straße · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 18. Oktober 2023veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus dem Original

(Anfrage Frau Chalmovsky, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 17. Oktober 2023) Düsseldorf auf dem guten Weg zur Fahrradstadt (Pressedienst 27.08.2021).

Durch den Ausbau der Radleitrouten 2023 soll dies ermöglicht werden.

Zeitgleich sollt e die Verkehrssicherheit sowie Unfallverhütungsmaßnahmen auch auf bereits bestehende Routen bedacht werden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 18. Oktober 2023. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Anfrage als Text anzeigen
Title: 00500570.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00500570.pdf Published Time: Wed, 18 Oct 2023 06:16:29 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV5/168/2023 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung 5 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 17.10.2023 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 31. Oktober 2023 Betrifft: Neue Beschilderung "Überholverbot einspuriger Fahrzeuge, Verkehrszeichen 227.1" auf der Angermunder Straße, Brückenbauwerk ab Querungshilfe bis Ende der Brücke (beide Fahrtrichtungen)? (Anfrage Frau Chalmovsky, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 17. Oktober 2023) Düsseldorf auf dem guten Weg zur Fahrradstadt (Pressedienst 27.08.2021). Durch den Ausbau der Radleitrouten 2023 soll dies ermöglicht werden. Zeitgleich sollt e die Verkehrssicherheit sowie Unfallverhütungsmaßnahmen auch auf bereits bestehende Routen bedacht werden. Die Verkehrssicherheit von RadfahrerInnen auf dem Teilstück der Angermunder Straße, Brückenbauwerk Bundesbahn, Beginn Engpass Querungshilfe bis Ende Engpass Brücke (beide Fahrtrichtungen) ist nicht gegeben. Durch die verringerte Fahrbahnbreite im Bereich der Fußgängerfurt und des Brückenbauwerkes kann der vorgeschriebene Seitenabstand von mehrspurigen Fahrzeugen nicht eingehalten werden. Ein Ausweiche n der RadfahrerInnen auf den Fußweg ist aufgrund der zu geringen Breite ebenfalls nicht praktikabel. Aus zahlreichen Gesprächen mit den Bürgerinnen und Bürgern wurde diese Stelle als maximal gefährlich eingeschätzt und zum Teil wird der Weg über die Brücke von RadfahrerInnen vermieden. Für verkehrsschwache TeilnehmerInnen ist das Passieren der genannten Örtlichkeit nicht zumutbar. Somit entstehen große Umwege und Zeitverluste. Frage 1) Sieht die Verwaltung die Möglichkeit der Aufstellung des Verkehrszeichens 227.1 (Bildtafel der Verkehrszeichen, Bildtafeln gemeinfrei.), um die Gefahr für RadfahrerInnen durch Kraftfahrzeugführer deutlich zu minimieren? Seite 2 Frage 2) Falls die Aufstellung des Verkehrszeichens nicht möglich sein sollte, gibt es eine weitere, eventuell von der Verwaltung priorisierte Möglichkeit, diese Stelle sicher für alle VerkehrsteilnehmerInnen zu gestalten (z.B.: Geschwindigkeits - beschränkung durch Verkehrszeichen 274 – 30)? gez. Martina Chalmovsky
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: 00513593.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00513593.pdf Published Time: Tue, 27 Feb 2024 11:30:23 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV5/168/2023 Anfrage Frau Chalmovsky, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 17. Oktober 2023 hier: Neue Beschilderung „Überholverbot einspuriger Fahrzeuge, Verkehrs-zeichen 227.1“ auf der Angermunder Straße, Brückenbauwerk ab Querungshilfe bis Ende der Brücke (beide Fahrtrichtungen)? Frage 1: Sieht die Verwaltung die Möglichkeit der Aufstellung des Verkehrszeichens 227.1 (Bildtafel der Verkehrszeichen, Bildtafeln gemeinfrei.), um die Gefahr für RadfahrerInnen durch Kraftfahrzeugführer deutlich zu minimieren? Frage 2: Falls die Aufstellung des Verkehrszeichens nicht möglich sein sollte, gibt es eine weitere, eventuell von der Verwaltung priorisierte Möglichkeit, diese Stelle sicher für alle VerkehrsteilnehmerInnen zu gestalten (z.B.: Geschwindigkeitsbeschränkung durch Verkehrszeichen 274 - 30)? Antwort zu den Fragen 1 und 2: Auf der Angermunder Straße besteht ein Radschutzstreifen, der grundsätzlich von Kraftfahrzeugen nicht überfahren werden darf, der gleichzeitig aber seitens des Radverkehrs nicht genutzt werden muss. Ein Überholverbot entsprechend Verkehrszeichen 277.1 ist eigentlich entbehrlich − da ein gesetzliches Überholverbot im Bereich der Querungshilfe sowie auf dem Brückenbauwerk selbst existiert − da das Überholen außerhalb der genannten Bereiche straßenverkehrsrechtlich zulässig und möglich ist, ohne den Radverkehr zu beinträchtigen. Die Wirksamkeit des neuen und somit wenig bekannten Verkehrszeichen 277.1 wird aktuell nur im Rahmen von Baustellensituationen im Stadtgebiet getestet. Eine straßenverkehrsrechtliche Begründung zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit lässt die aktuelle Straßenverkehrsordnung nicht zu. Es handelt sich bei der Angermunder Straße um eine Hauptverkehrsstraße mit Stadtteil-verbindungsfunktion. Im Bereich der Brücke ist der Querschnitt der Straße zu schmal und lässt keine Schutz-beziehungsweise Radfahrstreifen oder weitere Alternativen zu. Daher würde die Verwaltung hier, aufgrund der Besonderheit des Einzelfalles, von der oben genannten Regelung für das Verkehrszeichen 277.1 abweichen und dies für die Brücke anordnen.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/168/2023