Anfrage Aktenzeichen BR/018/2026

Sicherstellung der Nutzbarkeit barrierefreier Sanitäranlagen gemäß DIN 18040-1 (Separate, technisch entkoppelte WCs für Euro-Key-Nutzer)

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte) · Altstadt · 40213örtlicher Bezug 3Dokumente 27. August 2026veröffentlicht

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  • enge Abstimmung der Nutzungszeiten und Kapazitäten besonders sinnvoll.

zur Sitzung des Behindertenrates am 14.09.2026 Betrifft: Sicherstellung der Nutzbarkeit barrierefreier Sanitäranlagen gemäß DIN 18040-1 (Separate, technisch entkoppelte WCs für Euro-Key-Nutzer) Sehr geehrte Frau Dill, ich bitte Sie, diese Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung des Behindertenrates am 14.09.2026 aufzunehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen: Unter Bezugnahme auf die UN-Behindertenrechtskonvention und das Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) bitten ich um die Beantwortung folgender Fragen:

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BR/018/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 24.06.2026 An die Vorsitzende des Behindertenrates Frau Christina Dill Anfrage des Herrn Peter Ries zur Sitzung des Behindertenrates am 14.09.2026 Betrifft: Sicherstellung der Nutzbarkeit barrierefreier Sanitäranlagen gemäß DIN 18040-1 (Separate, technisch entkoppelte WCs für Euro-Key-Nutzer) Sehr geehrte Frau Dill, ich bitte Sie, diese Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung des Behindertenrates am 14.09.2026 aufzunehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen: Unter Bezugnahme auf die UN-Behindertenrechtskonvention und das Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) bitten ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1.Welche technischen Maßnahmen hat die Verwaltung bisher ergriffen oder geplant, um sicherzustellen, dass Inhaber des Euro-Keys an kombinierten Bezahl-Toiletten (z. B. Burgplatz, Schadowstraße) einen gut erreichbaren Zugang erhalten, der im Alltag optimal koordiniert ist? 2.Wie beziffert die Stadt Düsseldorf bzw. der beauftragte Dienstleister die Einnahmen, die an den als „behindertengerecht" ausgewiesenen Standorten durch den Münzeinwurf generiert werden, und inwiefern lassen sich diese Einnahmen mit den Anforderungen an eine barrierefreie Nutzung in Einklang bringen? 3.Welche Kriterien legen die Fachämter bei der Standortplanung zugrunde, um zu entscheiden, wo eine Anlage als Hybrid-Modell (Bezahl-WC + Euro-Key) geführt wird und wo - zur Entlastung und besseren Verfügbarkeit für Personen mit besonderem medizinischem Bedarf (z. B. Morbus-Crohn-Betroffene) - eine räumlich separate Euro-Key-Anlage sinnvoll sein könnte? Anknüpfend an Frage 3: Sofern bisher keine spezifischen Kriterien für eine solche räumliche Trennung vorliegen: Bis wann kann die Verwaltung ein Konzept vorlegen, das an hochfrequentierten Punkten ergänzende, ausschließlich per Euro-Key zugängliche Kabinen prüft, um die Anforderungen der DIN 18040-1 im Sinne aller Nutzerinnen und Nutzer bestmöglich zu erfüllen? Begründung: Für Menschen mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen, wie beispielsweise Martina D., bedeutet ein Spaziergang durch die Stadt bisweilen eine organisatorische Herausforderung, da sie oft innerhalb kurzer Zeit eine Toilette aufsuchen müssen. Ihr wichtigstes Hilfsmittel im öffentlichen Raum ist der europaweite Euro-Ke, der einen schnellen Zugang zu barrierefreien Sanitäreinrichtungen ermöglichen soll. An zentralen Standorten in Düsseldorf - wie dem Burgplatz, der Schadowstraße oder dem Hauptbahnhof - sind barrierefreie Toilettenanlagen häufig als Kombi-Modelle ausgelegt. Sie lassen sich zwar mit dem Euro-Key öffnen, stehen gleichzeitig jedoch auch gegen Entgelt der Allgemeinheit zur Verfügung. Dies dient einerseits der Mitfinanzierung der Betriebskosten, führt im Alltag jedoch gelegentlich dazu, dass berechtigte Euro-Key-Inhaber aufgrund von Belegungszeiten oder automatischen Reinigungszyklen nach vorheriger Nutzung warten müssen. Da Standardtoiletten im öffentlichen Raum stark beansprucht werden, dienen die barrierefreien Anlagen bisweilen auch anderen Zwecken, wie etwa als Wickel- oder Umkleidemöglichkeit. Um diesen Situationen konstruktiv zu begegnen, bietet sich ein lösungsorientierter Dialog an. Während die Bereitstellung öffentlicher Toiletten für alle Bürgerinnen und Bürger wichtig ist, sollte gleichzeitig sichergestellt sein, dass Menschen mit Behinderungen und Euro-Key ihre berechtigten Schutzräume verlässlich und ohne unnötige Hürden nutzen können. Die Anregung lautet daher, an hochfrequentierten Punkten ergänzend zu bestehenden Anlagen über separate, technisch entkoppelte Kabinen nachzudenken, die ausschließlich per Euro-Key zugänglich sind. Eine solche Entflechtung kann dazu beitragen, die Verfügbarkeit i m Sinne der DIN 18040-1 noch gezielter zu unterstützen. Die Landeshauptstadt Düsseldorf bietet hierbei ideale Voraussetzungen, um durch eine zukunftsorientierte Bewirtschaftung und barrierefreie Infrastruktur ein beispielhaftes Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der Stadt zu schaffen. Standorte und Begründung der Notwendigkeit 1. Burgplatz / Rheinufer Durch die hohe touristische Frequenz und große Veranstaltungen sind kombinierte Anlagen stark ausgelastet. Eine ergänzende, separate Euro-Key-Anlage könnte hier zur Entlastung beitragen. 2. Schadowstraße / Kö-Bogen Hohe Passantenfrequenz führt zu intensiver Nutzung. Wartezeiten durch Reinigungsintervalle nach vorherigen Nutzungen erschweren bisweilen den schnellen Zugang. 3. Hauptbahnhof / Vorplatz Als zentraler Knotenpunkt für Reisende ist eine reibungslose und zeitnahe Verfügbarkeit barrierefreier Sanitäranlagen für mobilitätseingeschränkte Personen von großer Bedeutung. Seite 2 4. Marktplatz (Rathaus) Als zentraler und repräsentativer Standort bietet sich hier die Möglichkeit, moderne Standards der Barrierefreiheit vorbildlich zu präsentieren. 5. Königsallee Der hohe Anspruch an Sauberkeit und Verfügbarkeit an diesem Standort macht eine enge Abstimmung der Nutzungszeiten und Kapazitäten besonders sinnvoll. Vorteile einer kontinuierlichen Weiterentwicklung  Verschleißminderung: Eine gezielte Aufteilung der Nutzerströme reduziert die mechanische Abnutzung der sensiblen Sanitärobjekte.  Hygiene und Sauberkeit: Klar strukturierte und zugangskontrollierte Systeme erleichtern die Einhaltung hoher Hygienestandards.  Zukunftsorientierte Infrastruktur: Die konsequente Berücksichtigung der DIN 18040-1 stärkt den Ruf Düsseldorfs als barrierefreundliche und integrative Metropole. Im Hinblick auf große Veranstaltungen, internationale Gäste und den allgemeinen Anspruch an eine moderne Stadtgesellschaft bietet die Weiterentwicklung der Sanitärinfrastruktur eine wertvolle Chance, Inklusion im öffentlichen Raum noch sichtbarer und verlässlicher zu gestalten. Anlagen: Anlage zu BR/018/2026 Seite 3
Anlage zu BR/018/2026 als Text anzeigen
Sicherstellung der Nutzbarkeit barrierefreier Sanitäranlagen (City Toiletten) in Düsseldorf Die Verfügbarkeit und tatsächliche Nutzbarkeit barrierefreier Sanitäranlagen stellt einen grundlegenden Pfeiler der Inklusion dar und ist eng mit der UN-Behindertenrechtskonvention sowie dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW verbunden. In Düsseldorf offenbart die gegenwärtige Praxis der kombinierten Nutzung von Euro-Ke-Toiletten und kostenpflichtigen öffentlichen Sanitäranlagen eine signifikante Herausforderung für Menschen mit Behinderungen, insbesondere für jene, die von chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen wie Morbus Crohn betroffen sind. Dieses Handout zielt darauf ab, die bestehende Problematik sachlich zu beleuchten und einen konstruktiven Lösungsweg aufzuzeigen, um die Barrierefreiheit gemäß DIN 18040-1 effektiv zu gewährleisten. Herausforderungen durch kombinierte Nutzung An hochfrequentierten Standorten in Düsseldorf, darunter der Burgplatz, die Schadowstraße Toiletten oft als Hybridmodelle konzipiert. Obwohl sie mittels Euro-Key zugänglich sind, stehen sie gleichzeitig der breiten Öffentlichkeit gegen ein Entgelt von 50 Cent zur Verfügung. Diese duale Funktion führt zu einer Reihe von Schwierigkeiten. Einerseits kann die Belegung durch zahlende Nutzer den Zugang für Euro- Key-Berechtigte blockieren, was für Personen mit dringendem medizinischem Bedarf kritisch ist. Andererseits löst jede Nutzung durch zahlende Personen ein automatisches Reinigungsprogramm aus, das die Toilette für mehrere Minuten unzugänglich macht. Diese technisch bedingte Wartezeit, die im Kontext der notwendigen Hygieneintervalle steht, wird zusätzlich durch eine Nutzungszeit von bis zu 20 Minuten pro Person verlängert. Für Menschen in einer medizinischen Notsituation kann diese kumulierte Wartezeit eine unüberwindbare und potenziell gesundheitsgefährdende Barriere darstellen. Hinzu kommt eine nicht unerhebliche Zweckentfremdung der barrierefreien Toiletten, da deren Geräumigkeit sie für zahlende Nutzer ohne körperliche Beeinträchtigung attraktiv macht, etwa als Umkleidekabinen oder Komfort-Toiletten. Diese Faktoren entwerten das ursprüngliche Prinzip des Euro-Keys, der einen sofortigen und exklusiven Zugang zu den Sanitäreinrichtungen garantieren soll, und führen zu einer faktischen Einschränkung der Teilhabe. Notwendigkeit separater Euro-Ke-Anlagen Um die tatsächliche Nutzbarkeit und Sofortverfügbarkeit barrierefreier Sanitäranlagen im Sinne der DIN 18040-1 sicherzustellen, wird ein pragmatischer und lösungsorientierter Ansatz vorgeschlagen. An hochfrequentierten Standorten in Düsseldorf sollte zusätzlich zu den bestehenden Bezahltoiletten eine separate, technisch entkoppelte Anlage installiert werden, die ausschließlich per Euro-Key zugänglich ist. Diese räumliche Trennung ist entscheidend, um die spezifischen und oft zeitkritischen Bedürfnisse von Euro-Key-Nutzern zu erfüllen, ohne dass diese durch die allgemeine Nutzung beeinträchtigt werden. Die Auswahl der Standorte für solche separaten Anlagen sollte sich an Kriterien wie hoher Frequenz, beobachteter Missbrauchsgefahr, der Funktion als zeitkritischer Knotenpunkt wie dem Hauptbahnhof und der Möglichkeit einer politischen Signalwirkung wie am Marktplatz oder Rathaus orientieren. Eine solche Maßnahme würde nicht nur die unmittelbare Verfügbarkeit für Berechtigte gewährleisten, sondern auch die soziale Kontrolle erhöhen und somit zur Sauberkeit und Werterhaltung der Anlagen beitragen. Vorteile des vorgeschlagenen Konzepts Die Implementierung separater, ausschließlich per Euro-Key zugänglicher Sanitäranlagen bietet der Stadt Düsseldorf vielfältige Vorteile. Primär wird die tatsächliche Nutzbarkeit barrierefreier Anlagen gemäß DIN 18040-1 sichergestellt, was die Sofortverfügbarkeit für berechtigte Nutzer garantiert. Dies führt zu einer Reduzierung des Verschleißes an den teuren barrierefreien Sanitärobjekten, da die Frequenz der Nutzung durch den exklusiven Zugang geringer ist. Gleichzeitig verbessert sich die Hygiene und die Prävention von Vandalismus durch die erhöhte soziale Kontrolle des personengebundenen Euro-Key- Systems, was potenziell zu einer Senkung der Reinigungskosten für diese spezifischen Anlagen führen kann. Aus rechtlicher Perspektive schützt sich die Stadt durch die zweifelsfreie Erfüllung der DIN 18040-1 vor möglichen Klagen wegen Diskriminierung. Darüber hinaus stärkt eine konsequente Umsetzung der Barrierefreiheit das Image Düsseldorfs als inklusive Weltstadt, insbesondere im Hinblick auf Großveranstaltungen und internationale Bewerbungen. Dies demonstriert, dass Barrierefreiheit nicht lediglich ein Marketing-Slogan, sondern ein gelebtes funktionales Versprechen an Menschen mit Behinderungen ist. Fazit Die Einrichtung separater, ausschließlich per Euro-Key zugänglicher Sanitäranlagen an hochfrequentierten Standorten stellt einen essenziellen Schritt dar, um die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Düsseldorf nachhaltig zu fördern und den gesetzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit vollumfänglich gerecht zu werden. Dieses Vorgehen ermöglicht eine sachgerechte Trennung der allgemeinen Interessen an öffentlichen Toiletten von den spezifischen und oft zeitkritischen Bedürfnissen der Euro-Ke-Nutzer. Es handelt sich hierbei nicht nur um eine Frage der Gerechtigkeit, sondern um ein klares Bekenntnis zu einer modernen, zugänglichen und inklusiven Stadtgesellschaft, die allen Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglicht. Autor: Peter Ries
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
23/14 07.09.2026 Schm  94554 Amt für Gebäudemanagement Anfrage des Herrn Peter Ries zur Sitzung des Behindertenrates am 14.09.2026 (BR/018/2026) Sicherstellung der Nutzbarkeit barrierefreier Sanitäranlagen gemäß DIN 18040-1 (Separate, technisch entkoppelte WCs für Euro-Key-Nutzer) Zu der o.g. Anfrage nimmt das Amt für Gebäudemanagement wie folgt Stellung. Frage 1: Welche technischen Maßnahmen hat die Verwaltung bisher ergriffen oder geplant, um sicherzustellen, dass Inhaber des Euro-Keys an kombinierten Bezahl-Toiletten (z. B. Burgplatz, Schadowstraße) einen gut erreichbaren Zugang erhalten, der im Alltag optimal koordiniert ist? Frage 2: Wie beziffert die Stadt Düsseldorf bzw. der beauftragte Dienstleister die Einnahmen, die an den als „behindertengerecht" ausgewiesenen Standorten durch den Münzeinwurf generiert werden, und inwiefern lassen sich diese Einnahmen mit den Anforderungen an eine barriere- freie Nutzung in Einklang bringen? Frage 3: Welche Kriterien legen die Fachämter bei der Standortplanung zugrunde, um zu entschei- den, wo eine Anlage als Hybrid-Modell (Bezahl-WC + Euro-Key) geführt wird und wo - zur Entlastung und besseren Verfügbarkeit für Personen mit besonderem medizinischem Bedarf (z. B. Morbus-Crohn-Betroffene) - eine räumlich separate Euro-Key-Anlage sinnvoll sein könnte? Die Fragen werden im Zusammenhang beantwortet Antwort zu den Fragen 1-3: Das Düsseldorfer Toilettenkonzept und seine Ausführung wurden in der aktuellen Ausprä- gung vom Rat der Stadt Düsseldorf beschlossen und in diesem Zuge auch beim „Runden Tisch Bauen" vorgestellt und freigegeben. Von zentraler Bedeutung war, dass die Modultoilettenanlagen neben der Barrierefreiheit auch über einen Euroschlüssel verfügen. Dieser wurde auch bei den im Zuge des Konzeptes sanierten, barrierefreien Bestandsanlagen eingebaut. Nur bei ganz wenigen Ausnahmen war dies aufgrund von betriebsorganisatorischen Hürden nicht möglich. Zudem wurden im Rahmen der Umsetzung des Toilettenkonzeptes zwei Anlagen realisiert, die ausschließlich mit dem Euroschlüssel nutzbar sind („Toiletten für alle"). Auch diese Standorte wurden dem „Runden Tisch Bauen" vorgestellt. Insofern wurde mit dem Toiletten- konzept der barrierefreien Nutzung und dem umfassenden Zugang zu den Anlagen große Bedeutung beigemessen. Das Entgelt für die Nutzung der Mobiltoilettenanlagen ist Bestandteil der Vereinbarung mit dem Anbieter. Eine barrierefreie Nutzung und der Zugang werden durch diese Regelung grundsätzlich nicht beeinträchtigt. Die DIN 18040-1 gilt für barrierefrei gestaltete öffentlich zugängliche Gebäude. Diese betrifft Planung, Ausführung und Ausstattung. Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit baulicher An- lagen. Sie sollen so für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein. Seite 1 von 2 23/14 07.09.2026 Schm  94554 Amt für Gebäudemanagement Hier werden somit bauliche Anforderungen beschrieben und keine organisatorischen im Hin- blick auf Wartezeiten. Die UN-Behindertenrechtskonvention spricht von Gleichbehandlung, Inklusion und Teilhabe. Dies wird durch die barrierefreien Toilettenanlagen gewährleistet. Auch wird gerade durch die gemeinsame Nutzung der Anlagen durch alle Menschen, bei der nicht offensichtlich ist, ob ein Euroschlüssel verwendet wird, die Idee der Inklusion gelebt. Unabhängig hiervon wird darauf hingewiesen, dass es an den in Frage 1 genannten Stand- orten auch alternative Toilettenangebote gibt. Eine Aufstellung separater Toilettenanlagen im Straßenraum würde sich dort - neben der Frage der Finanzierbarkeit - auch baulich als ext- rem schwierig darstellen (Platz, Leitungen und weitere Abhängigkeiten). Kerler Seite 2 von 2

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BR/018/2026