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BR/018/2026
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Düsseldorf, 24.06.2026
An die Vorsitzende des Behindertenrates
Frau Christina Dill
Anfrage des Herrn Peter Ries
zur Sitzung des Behindertenrates am 14.09.2026
Betrifft:
Sicherstellung der Nutzbarkeit barrierefreier Sanitäranlagen gemäß DIN 18040-1
(Separate, technisch entkoppelte WCs für Euro-Key-Nutzer)
Sehr geehrte Frau Dill,
ich bitte Sie, diese Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung des Behindertenrates am
14.09.2026 aufzunehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:
Unter Bezugnahme auf die UN-Behindertenrechtskonvention und das
Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) bitten ich um die Beantwortung
folgender Fragen:
1.Welche technischen Maßnahmen hat die Verwaltung bisher ergriffen oder
geplant, um sicherzustellen, dass Inhaber des Euro-Keys an kombinierten
Bezahl-Toiletten (z. B. Burgplatz, Schadowstraße) einen gut erreichbaren Zugang
erhalten, der im Alltag optimal koordiniert ist?
2.Wie beziffert die Stadt Düsseldorf bzw. der beauftragte Dienstleister die
Einnahmen, die an den als „behindertengerecht" ausgewiesenen Standorten
durch den Münzeinwurf generiert werden, und inwiefern lassen sich diese
Einnahmen mit den Anforderungen an eine barrierefreie Nutzung in Einklang
bringen?
3.Welche Kriterien legen die Fachämter bei der Standortplanung zugrunde, um zu
entscheiden, wo eine Anlage als Hybrid-Modell (Bezahl-WC + Euro-Key) geführt
wird und wo - zur Entlastung und besseren Verfügbarkeit für Personen mit
besonderem medizinischem Bedarf (z. B. Morbus-Crohn-Betroffene) - eine
räumlich separate Euro-Key-Anlage sinnvoll sein könnte?
Anknüpfend an Frage 3:
Sofern bisher keine spezifischen Kriterien für eine solche räumliche Trennung vorliegen:
Bis wann kann die Verwaltung ein Konzept vorlegen, das an hochfrequentierten Punkten
ergänzende, ausschließlich per Euro-Key zugängliche Kabinen prüft, um die
Anforderungen der DIN 18040-1 im Sinne aller Nutzerinnen und Nutzer bestmöglich zu
erfüllen?
Begründung:
Für Menschen mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen, wie beispielsweise
Martina D., bedeutet ein Spaziergang durch die Stadt bisweilen eine organisatorische
Herausforderung, da sie oft innerhalb kurzer Zeit eine Toilette aufsuchen müssen. Ihr
wichtigstes Hilfsmittel im öffentlichen Raum ist der europaweite Euro-Ke, der einen
schnellen Zugang zu barrierefreien Sanitäreinrichtungen ermöglichen soll.
An zentralen Standorten in Düsseldorf - wie dem Burgplatz, der Schadowstraße oder
dem Hauptbahnhof - sind barrierefreie Toilettenanlagen häufig als Kombi-Modelle
ausgelegt. Sie lassen sich zwar mit dem Euro-Key öffnen, stehen gleichzeitig jedoch
auch gegen Entgelt der Allgemeinheit zur Verfügung.
Dies dient einerseits der Mitfinanzierung der Betriebskosten, führt im Alltag jedoch
gelegentlich dazu, dass berechtigte Euro-Key-Inhaber aufgrund von Belegungszeiten
oder automatischen Reinigungszyklen nach vorheriger Nutzung warten müssen. Da
Standardtoiletten im öffentlichen Raum stark beansprucht werden, dienen die
barrierefreien Anlagen bisweilen auch anderen Zwecken, wie etwa als Wickel- oder
Umkleidemöglichkeit.
Um diesen Situationen konstruktiv zu begegnen, bietet sich ein lösungsorientierter
Dialog an. Während die Bereitstellung öffentlicher Toiletten für alle Bürgerinnen und
Bürger wichtig ist, sollte gleichzeitig sichergestellt sein, dass Menschen mit
Behinderungen und Euro-Key ihre berechtigten Schutzräume verlässlich und ohne
unnötige Hürden nutzen können.
Die Anregung lautet daher, an hochfrequentierten Punkten ergänzend zu bestehenden
Anlagen über separate, technisch entkoppelte Kabinen nachzudenken, die
ausschließlich per Euro-Key zugänglich sind. Eine solche Entflechtung kann dazu
beitragen, die Verfügbarkeit i m Sinne der DIN 18040-1 noch gezielter zu unterstützen.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf bietet hierbei ideale Voraussetzungen, um durch eine
zukunftsorientierte Bewirtschaftung und barrierefreie Infrastruktur ein beispielhaftes
Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der Stadt zu schaffen.
Standorte und Begründung der Notwendigkeit
1. Burgplatz / Rheinufer
Durch die hohe touristische Frequenz und große Veranstaltungen sind kombinierte
Anlagen stark ausgelastet. Eine ergänzende, separate Euro-Key-Anlage könnte hier zur
Entlastung beitragen.
2. Schadowstraße / Kö-Bogen
Hohe Passantenfrequenz führt zu intensiver Nutzung. Wartezeiten durch
Reinigungsintervalle nach vorherigen Nutzungen erschweren bisweilen den schnellen
Zugang.
3. Hauptbahnhof / Vorplatz
Als zentraler Knotenpunkt für Reisende ist eine reibungslose und zeitnahe Verfügbarkeit
barrierefreier Sanitäranlagen für mobilitätseingeschränkte Personen von großer
Bedeutung.
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4. Marktplatz (Rathaus)
Als zentraler und repräsentativer Standort bietet sich hier die Möglichkeit, moderne
Standards der Barrierefreiheit vorbildlich zu präsentieren.
5. Königsallee
Der hohe Anspruch an Sauberkeit und Verfügbarkeit an diesem Standort macht eine
enge Abstimmung der Nutzungszeiten und Kapazitäten besonders sinnvoll.
Vorteile einer kontinuierlichen Weiterentwicklung
Verschleißminderung: Eine gezielte Aufteilung der Nutzerströme reduziert die
mechanische Abnutzung der sensiblen Sanitärobjekte.
Hygiene und Sauberkeit: Klar strukturierte und zugangskontrollierte Systeme
erleichtern die Einhaltung hoher Hygienestandards.
Zukunftsorientierte Infrastruktur: Die konsequente Berücksichtigung der DIN
18040-1 stärkt den Ruf Düsseldorfs als barrierefreundliche und integrative
Metropole.
Im Hinblick auf große Veranstaltungen, internationale Gäste und den allgemeinen
Anspruch an eine moderne Stadtgesellschaft bietet die Weiterentwicklung der
Sanitärinfrastruktur eine wertvolle Chance, Inklusion im öffentlichen Raum noch
sichtbarer und verlässlicher zu gestalten.
Anlagen:
Anlage zu BR/018/2026
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Anlage zu BR/018/2026 als Text anzeigen
Sicherstellung der Nutzbarkeit barrierefreier Sanitäranlagen (City Toiletten)
in Düsseldorf
Die Verfügbarkeit und tatsächliche Nutzbarkeit barrierefreier Sanitäranlagen stellt einen
grundlegenden Pfeiler der Inklusion dar und ist eng mit der UN-Behindertenrechtskonvention
sowie dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW verbunden. In Düsseldorf offenbart die
gegenwärtige Praxis der kombinierten Nutzung von Euro-Ke-Toiletten und kostenpflichtigen
öffentlichen Sanitäranlagen eine signifikante Herausforderung für Menschen mit
Behinderungen, insbesondere für jene, die von chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen
wie Morbus Crohn betroffen sind. Dieses Handout zielt darauf ab, die bestehende
Problematik sachlich zu beleuchten und einen konstruktiven Lösungsweg aufzuzeigen, um
die Barrierefreiheit gemäß DIN 18040-1 effektiv zu gewährleisten.
Herausforderungen durch kombinierte Nutzung
An hochfrequentierten Standorten in Düsseldorf, darunter der Burgplatz, die Schadowstraße
Toiletten oft als Hybridmodelle konzipiert.
Obwohl sie mittels Euro-Key zugänglich sind, stehen sie gleichzeitig der breiten Öffentlichkeit
gegen ein Entgelt von 50 Cent zur Verfügung. Diese duale Funktion führt zu einer Reihe von
Schwierigkeiten. Einerseits kann die Belegung durch zahlende Nutzer den Zugang für Euro-
Key-Berechtigte blockieren, was für Personen mit dringendem medizinischem Bedarf kritisch
ist. Andererseits löst jede Nutzung durch zahlende Personen ein automatisches
Reinigungsprogramm aus, das die Toilette für mehrere Minuten unzugänglich macht. Diese
technisch bedingte Wartezeit, die im Kontext der notwendigen Hygieneintervalle steht, wird
zusätzlich durch eine Nutzungszeit von bis zu 20 Minuten pro Person verlängert.
Für Menschen in einer medizinischen Notsituation kann diese kumulierte Wartezeit eine
unüberwindbare und potenziell gesundheitsgefährdende Barriere darstellen. Hinzu kommt
eine nicht unerhebliche Zweckentfremdung der barrierefreien Toiletten, da deren
Geräumigkeit sie für zahlende Nutzer ohne körperliche Beeinträchtigung attraktiv macht,
etwa als Umkleidekabinen oder Komfort-Toiletten. Diese Faktoren entwerten das
ursprüngliche Prinzip des Euro-Keys, der einen sofortigen und exklusiven Zugang zu den
Sanitäreinrichtungen garantieren soll, und führen zu einer faktischen Einschränkung der
Teilhabe.
Notwendigkeit separater Euro-Ke-Anlagen
Um die tatsächliche Nutzbarkeit und Sofortverfügbarkeit barrierefreier Sanitäranlagen im
Sinne der DIN 18040-1 sicherzustellen, wird ein pragmatischer und lösungsorientierter
Ansatz vorgeschlagen. An hochfrequentierten Standorten in Düsseldorf sollte zusätzlich zu
den bestehenden Bezahltoiletten eine separate, technisch entkoppelte Anlage installiert
werden, die ausschließlich per Euro-Key zugänglich ist. Diese räumliche Trennung ist
entscheidend, um die spezifischen und oft zeitkritischen Bedürfnisse von Euro-Key-Nutzern
zu erfüllen, ohne dass diese durch die allgemeine Nutzung beeinträchtigt werden.
Die Auswahl der Standorte für solche separaten Anlagen sollte sich an Kriterien wie hoher
Frequenz, beobachteter Missbrauchsgefahr, der Funktion als zeitkritischer Knotenpunkt wie
dem Hauptbahnhof und der Möglichkeit einer politischen Signalwirkung wie am Marktplatz
oder Rathaus orientieren. Eine solche Maßnahme würde nicht nur die unmittelbare
Verfügbarkeit für Berechtigte gewährleisten, sondern auch die soziale Kontrolle erhöhen und
somit zur Sauberkeit und Werterhaltung der Anlagen beitragen.
Vorteile des vorgeschlagenen Konzepts
Die Implementierung separater, ausschließlich per Euro-Key zugänglicher Sanitäranlagen
bietet der Stadt Düsseldorf vielfältige Vorteile. Primär wird die tatsächliche Nutzbarkeit
barrierefreier Anlagen gemäß DIN 18040-1 sichergestellt, was die Sofortverfügbarkeit für
berechtigte Nutzer garantiert. Dies führt zu einer Reduzierung des Verschleißes an den
teuren barrierefreien Sanitärobjekten, da die Frequenz der Nutzung durch den exklusiven
Zugang geringer ist. Gleichzeitig verbessert sich die Hygiene und die Prävention von
Vandalismus durch die erhöhte soziale Kontrolle des personengebundenen Euro-Key-
Systems, was potenziell zu einer Senkung der Reinigungskosten für diese spezifischen
Anlagen führen kann.
Aus rechtlicher Perspektive schützt sich die Stadt durch die zweifelsfreie Erfüllung der DIN
18040-1 vor möglichen Klagen wegen Diskriminierung. Darüber hinaus stärkt eine
konsequente Umsetzung der Barrierefreiheit das Image Düsseldorfs als inklusive Weltstadt,
insbesondere im Hinblick auf Großveranstaltungen und internationale Bewerbungen. Dies
demonstriert, dass Barrierefreiheit nicht lediglich ein Marketing-Slogan, sondern ein gelebtes
funktionales Versprechen an Menschen mit Behinderungen ist.
Fazit
Die Einrichtung separater, ausschließlich per Euro-Key zugänglicher Sanitäranlagen an
hochfrequentierten Standorten stellt einen essenziellen Schritt dar, um die Inklusion von
Menschen mit Behinderungen in Düsseldorf nachhaltig zu fördern und den gesetzlichen
Anforderungen an Barrierefreiheit vollumfänglich gerecht zu werden. Dieses Vorgehen
ermöglicht eine sachgerechte Trennung der allgemeinen Interessen an öffentlichen Toiletten
von den spezifischen und oft zeitkritischen Bedürfnissen der Euro-Ke-Nutzer.
Es handelt sich hierbei nicht nur um eine Frage der Gerechtigkeit, sondern um ein klares
Bekenntnis zu einer modernen, zugänglichen und inklusiven Stadtgesellschaft, die allen
Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglicht.
Autor: Peter Ries
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
23/14 07.09.2026 Schm 94554
Amt für Gebäudemanagement
Anfrage des Herrn Peter Ries zur Sitzung des Behindertenrates am 14.09.2026
(BR/018/2026)
Sicherstellung der Nutzbarkeit barrierefreier Sanitäranlagen gemäß DIN 18040-1
(Separate, technisch entkoppelte WCs für Euro-Key-Nutzer)
Zu der o.g. Anfrage nimmt das Amt für Gebäudemanagement wie folgt Stellung.
Frage 1:
Welche technischen Maßnahmen hat die Verwaltung bisher ergriffen oder geplant, um
sicherzustellen, dass Inhaber des Euro-Keys an kombinierten Bezahl-Toiletten (z. B.
Burgplatz, Schadowstraße) einen gut erreichbaren Zugang erhalten, der im Alltag optimal
koordiniert ist?
Frage 2:
Wie beziffert die Stadt Düsseldorf bzw. der beauftragte Dienstleister die Einnahmen, die an
den als „behindertengerecht" ausgewiesenen Standorten durch den Münzeinwurf generiert
werden, und inwiefern lassen sich diese Einnahmen mit den Anforderungen an eine barriere-
freie Nutzung in Einklang bringen?
Frage 3:
Welche Kriterien legen die Fachämter bei der Standortplanung zugrunde, um zu entschei-
den, wo eine Anlage als Hybrid-Modell (Bezahl-WC + Euro-Key) geführt wird und wo - zur
Entlastung und besseren Verfügbarkeit für Personen mit besonderem medizinischem Bedarf
(z. B. Morbus-Crohn-Betroffene) - eine räumlich separate Euro-Key-Anlage sinnvoll sein
könnte?
Die Fragen werden im Zusammenhang beantwortet
Antwort zu den Fragen 1-3:
Das Düsseldorfer Toilettenkonzept und seine Ausführung wurden in der aktuellen Ausprä-
gung vom Rat der Stadt Düsseldorf beschlossen und in diesem Zuge auch beim „Runden
Tisch Bauen" vorgestellt und freigegeben.
Von zentraler Bedeutung war, dass die Modultoilettenanlagen neben der Barrierefreiheit
auch über einen Euroschlüssel verfügen. Dieser wurde auch bei den im Zuge des Konzeptes
sanierten, barrierefreien Bestandsanlagen eingebaut. Nur bei ganz wenigen Ausnahmen war
dies aufgrund von betriebsorganisatorischen Hürden nicht möglich.
Zudem wurden im Rahmen der Umsetzung des Toilettenkonzeptes zwei Anlagen realisiert,
die ausschließlich mit dem Euroschlüssel nutzbar sind („Toiletten für alle"). Auch diese
Standorte wurden dem „Runden Tisch Bauen" vorgestellt. Insofern wurde mit dem Toiletten-
konzept der barrierefreien Nutzung und dem umfassenden Zugang zu den Anlagen große
Bedeutung beigemessen.
Das Entgelt für die Nutzung der Mobiltoilettenanlagen ist Bestandteil der Vereinbarung mit
dem Anbieter. Eine barrierefreie Nutzung und der Zugang werden durch diese Regelung
grundsätzlich nicht beeinträchtigt.
Die DIN 18040-1 gilt für barrierefrei gestaltete öffentlich zugängliche Gebäude. Diese betrifft
Planung, Ausführung und Ausstattung. Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit baulicher An-
lagen. Sie sollen so für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne
besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein.
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23/14 07.09.2026 Schm 94554
Amt für Gebäudemanagement
Hier werden somit bauliche Anforderungen beschrieben und keine organisatorischen im Hin-
blick auf Wartezeiten.
Die UN-Behindertenrechtskonvention spricht von Gleichbehandlung, Inklusion und Teilhabe.
Dies wird durch die barrierefreien Toilettenanlagen gewährleistet. Auch wird gerade durch
die gemeinsame Nutzung der Anlagen durch alle Menschen, bei der nicht offensichtlich ist,
ob ein Euroschlüssel verwendet wird, die Idee der Inklusion gelebt.
Unabhängig hiervon wird darauf hingewiesen, dass es an den in Frage 1 genannten Stand-
orten auch alternative Toilettenangebote gibt. Eine Aufstellung separater Toilettenanlagen im
Straßenraum würde sich dort - neben der Frage der Finanzierbarkeit - auch baulich als ext-
rem schwierig darstellen (Platz, Leitungen und weitere Abhängigkeiten).
Kerler
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