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BV7/122/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 12.05.2026
Fraktion BÜ90/Die Grünen
Bezirksvertretung 7
An
Bezirksbürgermeister
Stadtbezirk 7
Anfrage
zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 26.05.2026
Betrifft:
Sportanlage Diepenpark
- Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen -
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um Beantwortung
folgender Fragen:
1. Die in der BV7 vorgestellte Planung für die multifunktionale Sportanlage im
Diepenpark sah auch die Aufstellung eines Trinkwasserspenders vor. Bisher ist davon
nichts zu sehen. Für wann ist die Umsetzung geplant?
2. Leider hat es auf der Anlage bereits mehrere Unfälle gegeben, da auch Eltern und
andere Gruppen mit kleineren Kindern sich auf der Anlage ausprobiert haben, für die die
Nutzung altersbedingt nicht vorgesehen ist. Können weitere Hinweisschilder aufgestellt
werden, um noch einmal auf die Gefahren für zu kleine Kinder aufmerksam zu machen?
Sachdarstellung:
Bei Bedarf mündlich.
gez.:
Eva Mörger, Tino Baier, Maria Icking, Ulrich Scheinhardt, Swantje Hoffmann
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - Sportanlage Diepenpark.docx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00587835.pdf
Published Time: Fri, 22 May 2026 07:13:49 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
# 6.5
> Anlage 1 zu Vorlage BV7/122/2026
> Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 26.05.2026
Sportanlage Diepenpark Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Frage 1:
Die in der BV7 vorgestellte Planung für die multifunktionale Sportanlage im Diepenpark sah auch die Aufstellung eines Trinkwasserspenders vor. Bisher ist davon nichts zu sehen. Für wann ist die Umsetzung geplant?
Antwort:
Der Ablauf des Trinkbrunnennetzausbaus auf Grundlage von RAT/221/2019 und RAT/681/2021 gestaltet sich wie folgt: Bei der Standortauswahl und somit der Verteilung der Trinkbrunnen im Stadtgebiet werden insbesondere Faktoren wie die örtliche Einwohner- und Besucherdichte und die thermische Belastung im jeweiligen Stadtbezirk berücksichtigt: In thermisch stärker belasteten Stadtbe-zirken sollten relativ zur Einwohnerzahl mehr Trinkbrunnen realisiert werden als in weniger belasteten Gebieten. Für den Stadtbezirk 7 sind aufgrund dieser Kriterien insgesamt 4 Trink-brunnenstandorte vorgesehen. Ausschlaggebend für die Initiierung von Trinkbrunnen im jeweiligen Stadtbezirk sind politi-sche Beschlüsse der Bezirksvertretungen mit konkreten Standortvorschlägen. Bisher sind drei Trinkbrunnenstandorte auf Grundlage von Beschlüssen der Bezirksvertre-tung 7 umgesetzt worden: Neusser Tor, Heyestraße, Gutenbergstraße. Des Weiteren liegt bereits ein Beschluss für einen vierten Trinkbrunnen am Standort Apostelplatz vor (Umset-zung voraussichtlich in 2028). Somit ist die Anzahl der im Stadtbezirk 7 umzusetzenden Trinkbrunnen bereits erreicht. Für den Standort der multifunktionalen Sportanlage im Diepen-park liegt der Verwaltung kein politischer Beschluss für einen Trinkbrunnen vor. Sollten die Mitglieder der Bezirksvertretung 7 einen Trinkbrunnen an der multifunktionalen Sportanlage Diepenpark gegenüber dem Standort Apostelplatz priorisieren, besteht bis Ende 2026 noch die Möglichkeit, dies durch einen politischen Beschluss zu veranlassen.
Frage2:
Leider hat es auf der Anlage bereits mehrere Unfälle gegeben, da auch Eltern und andere Gruppen mit kleineren Kindern sich auf der Anlage ausprobiert haben, für die die Nutzung altersbedingt nicht vorgesehen ist. Können weitere Hinweisschilder aufgestellt werden, um noch einmal auf die Gefahren für zu kleine Kinder aufmerksam zu machen?
Antwort:
Das für die Anlage vorgesehene und angebrachte Schild beinhaltet ausführliche Hinweise zur Benutzung der Anlage, einschließlich der Nennung der Mindestkörpergröße zur Nutzung der aufgestellten Geräte. Hinzu kommen Informationen für die jeweilige Benutzung der Ein-zelgeräte und der explizite Hinweis, dass es sich um eine Fitness-Anlage und nicht um einen Kinderspielplatz handelt (s. Anlage). Auch vor dem Hintergrund, dass sich die Verwaltung dazu entschieden hat, die Anzahl an Schildern im öffentlichen Raum so gering als möglich zu halten, sieht das Gartenamt von einer weiteren Beschilderung ab. Zudem kommt den Erziehungsberechtigten bzw. sorgebe-rechtigten Personen eine besondere Aufsichtspflicht zu, da nur diese die konkreten motori-schen Fähigkeiten und / oder körperlichen Entwicklungstand des Kindes oder Jugendlichen einschätzen können.