Anfrage Aktenzeichen BR/021/2026

Düsseldorf prüft Barrierefreiheit im Hitzeaktionsplan

Amtlicher Titel: Umsetzung des Hitzeaktionsplans (HAP) der Landeshauptstadt Düsseldorf – Sicherstellung der Barrierefreiheit und des Hitzeschutzes für Menschen mit Behinderungen

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte) · Altstadt · 40213örtlicher Bezug 2Dokumente 26. August 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die Stadt Düsseldorf wird von einer Fraktion gefragt, wie der Hitzeaktionsplan (HAP) konkret barrierefreie Hitzeschutzmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen vorsieht. Gesucht werden Details zu Standorten, Finanzierung und Zuständigkeit. Ziel ist, dass behinderte Bürger:innen bei Hitzeperioden sicheren Zugang zu Kühl‑ und Schattenangeboten haben.

Warum wichtig

Damit behinderte Menschen im Sommer nicht gefährdet werden, müssen Kühl‑ und Schattenbereiche barrierefrei erreichbar sein – das schützt Gesundheit und Teilhabe.

Die Details

  • Thema: Umsetzung des Hitzeaktionsplans (HAP) – Barrierefreiheit und Hitzeschutz für Menschen mit Behinderungen
  • Anfrage: Welche konkreten Maßnahmen, Finanzierungsquellen und Zuständigkeiten sind geplant?
  • Ziel: Sicherstellung, dass alle Schutzangebote (z. B. Kühlzentren, Schattenplätze) ohne Barrieren nutzbar sind
  • Erwartete Antwort: Detaillierte Auskunft bis zum nächsten Ratstermin

Einordnung

Der Antrag betrifft die Gesundheits‑ und Inklusionspolitik der Stadt und hat direkte Auswirkungen auf alle Menschen mit Behinderungen, die im Sommer Hitze ausgesetzt sind. Er kann zukünftige Planungen für öffentliche Räume, Verkehrsanlagen und kommunale Einrichtungen prägen.

Hintergrund

Ein Hitzeaktionsplan (HAP) ist ein kommunales Konzept, das bei hohen Temperaturen Schutzmaßnahmen wie Kühlzentren, Schattenplätze oder zusätzliche Bewässerung vorsieht. Damit er wirksam ist, müssen diese Angebote für alle Bürger:innen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, barrierefrei zugänglich sein.

Themen

+4 weitere Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat einen Hitzeaktionsplan (HAP) beschlossen, um
Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Anfrage als Text anzeigen
BR/021/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 24.08.2026 An Die Vorsitzende des Behindertenrates Frau Christina Dill Anfrage der Frau Inge Heuschen zur Sitzung des Behindertenrates am 14.09.2026 Betrifft: Umsetzung des Hitzeaktionsplans (HAP) der Landeshauptstadt Düsseldorf - Sicherstellung der Barrierefreiheit und des Hitzeschutzes für Menschen mit Behinderungen Sehr geehrte Frau Vorsitzende, zur Sitzung des Behindertenrates am 14.09.2026 stelle ich folgende Anfrage und bitte Sie, diese auf die Tagesordnung zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen: Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat einen Hitzeaktionsplan (HAP) beschlossen, um die Bevölkerung vor den gesundheitlichen Folgen extremer Hitze zu schützen, wobei Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige explizit als besonders schutzbedürftige Gruppen benannt werden. Angesichts von über 55.000 schwerbehinderten Menschen in Düsseldorf und rund 3.000 Personen, die in stationären oder ambulant betreuten Wohnformen leben, ist die Relevanz dieser Maßnahmen immens. Trotz der im Plan verankerten Ziele, wie der Sensibilisierung von Betreuungspersonen und der Erstellung von einrichtungsbezogenen Hitzeschutzplänen, bestehen erhebliche Defizite in der praktischen Umsetzung der Barrierefreiheit. So entspricht die digitale „Karte der kühlen Orte" aktuell nicht den gesetzlichen Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) oder der Barrierefreie- Informationstechnik-Verordnung (BITV NRW). Menschen mit Sehbehinderungen oder blinde Menschen können diese lebenswichtigen Informationen mangels Konformität mit den WCAG 2.1 Standards und fehlender barrierefreier Listenansichten derzeit nicht nutzen. Zudem ist die dauerhafte Einbindung der Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung im zentralen Steuerungsgremium, dem „Runden Tisch Hitze", bisher nicht eindeutig gesichert. Um eine inklusive Teilhabe am Hitzeschutz zu gewährleisten, ist es jedoch unerlässlich, dass Barrieren - seien sie digitaler, baulicher oder kommunikativer Art - systematisch abgebaut werden. Vor diesem Hintergrund bitte ich die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen: 1.Wie stellt die Verwaltung sicher, dass sämtliche Informationen des Hitzeaktionsplans (z. B. Warnhinweise, Tipps und die Karte der kühlen Orte) kurzfristig vollumfänglich barrierefrei nach BITV NRW und WCAG 2.1 sowie in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden? 2.Ist der Behindertenrat Düsseldorf im Steuerungsgremium „Runder Tisch Hitze" dauerhaft als stimmberechtigtes Mitglied vertreten, um die spezifischen Bedarfe von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen aktiv einzubringen? 3.Welche konkreten Unterstützungs- und Kontrollmechanismen nutzt die Stadt, um die Umsetzung einrichtungsbezogener Hitzeschutzpläne in der stationären und ambulanten Pflege sowie in Einrichtungen der Eingliederungshilfe verbindlich sicherzustellen? Mit freundlichen Grüßen Inge Heuschen Seite 2
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
BR/021/2026 Beigeordnete Koch Anfrageder Frau Inge Heuschen zur Sitzung des Behindertenrates am 14.09.2026 Hier: Umsetzung des Hitzeaktionsplans (HAP) der Landeshauptstadt Düsseldorf - Sicherstellung der Barrierefreiheit und des Hitzeschutzes für Menschen mit Behinderungen Frage 1: Wie stellt die Verwaltung sicher, dass sämtliche Informationen des Hitzeaktionsplans (z. B. Warnhinweise, Tipps und die Karte der kühlen Orte) kurzfristig vollumfänglich barrierefrei nach BITV NRW und WCAG 2.1 sowie in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden? Antwort: Die Verwaltung teilt die Einschätzung, dass Informationen zum gesundheitlichen Hitzeschutz für alle Menschen zugänglich, verständlich und nutzbar sein müssen. Dies gilt insbesondere für Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen sowie weitere Personen, die bei Hitze auf gut erreichbare Schutzinformationen angewiesen sind. Die bestehenden Informationsangebote zum Hitzeaktionsplan, insbesondere Hinweise bei Hitzewarnungen, Verhaltenstipps, Informationen zu kühlen Orten und weitere Online- Angebote, werden daher schrittweise unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit überprüft und weiterentwickelt. Neu erstellte Informationsmaterialien werden stets mit den für Kommunikation und Barrierefreiheit zuständigen Stellen abgestimmt. Ziel ist es, zentrale Informationen möglichst in barrierearmen beziehungsweise barrierefreien Webformaten bereitzustellen und dabei die Anforderungen der Barrierefreie- Informationstechnik-Verordnung NRW sowie der einschlägigen WCAG-Standards zu berücksichtigen. Für die „Karte der kühlen Orte" wird geprüft, wie die vorhandene kartenbasierte Darstellung kurzfristig durch eine gedruckte Alternative ergänzt werden kann. Dazu gehört insbesondere eine listenartige Darstellung zentraler Informationen, etwa zu Standort, Erreichbarkeit, Öffnungszeiten und Art des Angebots. Damit soll sichergestellt werden, dass Informationen auch für Menschen nutzbar sind, die eine digitale oder rein visuelle Kartendarstellung nicht oder nur eingeschränkt verwenden können. Darüber hinaus wird geprüft, welche Kerninformationen zum Hitzeschutz prioritär in Leichter Sprache zusätzlich bereitgestellt werden können. Vorrang haben dabei Informationen mit unmittelbarer Schutzwirkung, also insbesondere Warnhinweise, Verhaltensempfehlungen bei Hitze, Hinweise auf Unterstützungsangebote sowie Informationen zu kühlen Orten. Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung zwischen den fachlich zuständigen Stellen, der städtischen Kommunikation und den für Barrierefreiheit zuständigen Stellen. Die Verwaltung sieht die barrierefreie Aufbereitung nicht als einmalige technische Anpassung, sondern als dauerhafte Aufgabe im Rahmen der Fortschreibung des Hitzeaktionsplans. Rückmeldungen aus dem Behindertenrat werden dabei ausdrücklich als wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Angebote angesehen. Seite 1 von 3 BR/021/2026 Beigeordnete Koch Frage 2: Ist der Behindertenrat Düsseldorf im Steuerungsgremium „Runder Tisch Hitze" dauerhaft als stimmberechtigtes Mitglied vertreten, um die spezifischen Bedarfe von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen aktiv einzubringen? Antwort: Der Runde Tisch Hitze ist nach der bisherigen Arbeitsweise kein politisches Beschlussgremium und kein Gremium mit formalen Stimmrechten. Er startete im Jahr 2026 zunächst dem Austausch zwischen den Ämtern und verwaltungsnahen Gremien. Im Sommer diente er als rein verwaltungsinternes ad-hoc-Lagezentrum vor allem der ressortübergreifenden Abstimmung, der Nachverfolgung von Maßnahmen und der kurzfristigen Lagebewertung und Maßnahmensteuerung. Die Verwaltung prüft derzeit, die Gremien- und Steuerungsstruktur des Hitzeaktionsplans für die Zeit ab 2027 klarer zu ordnen. Nach dem aktuellen Arbeitsstand sollen die strategische Steuerung, die verwaltungsinterne Projektkoordination und die operative Lagebewältigung als Gremien voneinander getrennt werden, die aber eng verzahnt arbeiten. Vorgesehen ist dabei eine strategische Ebene mit breiter Akteursbeteiligung, eine verwaltungsinterne Projektebene in Form des Runden Tisches Hitze sowie ein lagebezogenes Sommerformat beziehungsweise eine Taskforce Hitze für akute Hitzephasen. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, an welcher Stelle die Beteiligung der Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen dauerhaft und wirksam verankert werden kann. Ziel ist es, die spezifischen Bedarfe von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen nicht nur anlassbezogen, sondern strukturiert in die Weiterentwicklung des Hitzeaktionsplans einzubeziehen. Eine formale stimmberechtigte Mitgliedschaft im Runden Tisch Hitze kann daher in der bisherigen Struktur nicht bestätigt werden, da dieses Format nicht als Abstimmungs- oder Beschlussgremium mit Stimmrechten ausgestaltet ist. Die Verwaltung hält es jedoch für fachlich sinnvoll, den Behindertenrat beziehungsweise die zuständigen Vertretungs- und Fachstrukturen bei der Weiterentwicklung barrierefreier Informationen, kühler Orte, Kommunikationswege und zielgruppenspezifischer Schutzmaßnahmen verbindlich einzubeziehen. Die konkrete Ausgestaltung dieser Beteiligung ist Gegenstand der laufenden Abstimmung zur künftigen Steuerungsstruktur des Hitzeaktionsplans. Frage 3: Welche konkreten Unterstützungs- und Kontrollmechanismen nutzt die Stadt, um die Umsetzung einrichtungsbezogener Hitzeschutzpläne in der stationären und ambulanten Pflege sowie in Einrichtungen der Eingliederungshilfe verbindlich sicherzustellen? Antwort: Die Erstellung und Umsetzung einrichtungsbezogener Hitzeschutzmaßnahmen liegt zunächst in der Verantwortung der jeweiligen Träger und Einrichtungen. Die Landeshauptstadt Düsseldorf unterstützt diese Aufgabe im Rahmen ihrer Zuständigkeiten durch Information, Sensibilisierung, fachliche Hinweise und die Einbindung bestehender Netzwerke. Im Rahmen der Hitzeaktionsplanung wurden insbesondere vulnerable Gruppen, Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen sowie Menschen in besonderen sozialen Lebenslagen als besonders schutzbedürftig berücksichtigt. Die Verwaltung setzt dabei auf eine Kombination aus allgemeiner Risikokommunikation, gezielter Ansprache von Seite 2 von 3 BR/021/2026 Beigeordnete Koch Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie der Einbindung bestehender sozialer, pflegerischer und gesundheitlicher Strukturen. Für Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe sind insbesondere folgende Unterstützungsansätze relevant: Die Verwaltung stellt Informationen zu Hitzewarnungen, Verhaltensempfehlungen und Schutzmaßnahmen zur Verfügung und gibt diese über bestehende Kommunikationswege weiter. Darüber hinaus werden Träger, Einrichtungen und Dienste im Rahmen der fachlichen Netzwerkarbeit für die Bedeutung einrichtungsbezogener Hitzeschutzpläne sensibilisiert. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen wie die Prüfung kühler Aufenthaltsbereiche, ausreichende Flüssigkeitsversorgung, Anpassungen von Tagesabläufen, Sensibilisierung von Mitarbeitenden, besondere Aufmerksamkeit gegenüber gefährdeten Bewohnerinnen und Bewohnern sowie interne Abläufe für Hitzewarnungen. Kontroll- und Durchgriffsrechte bestehen nur im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Zuständigkeiten. Soweit Einrichtungen einer städtischen Aufsicht oder Beratung unterliegen, können Hitzeschutzaspekte im Rahmen bestehender Prüf-, Beratungs- oder Austauschformate aufgegriffen werden. Für Bereiche, in denen andere Aufgabenträger oder Trägerstrukturen zuständig sind, erfolgt die Einbindung insbesondere über Kooperation, Information und fachliche Abstimmung. Die Verwaltung wird im Zuge der Fortschreibung des Hitzeaktionsplans prüfen, wie die Umsetzung einrichtungsbezogener Hitzeschutzpläne verbindlicher und zugleich praxistauglich unterstützt werden kann. Denkbar sind standardisierte Hinweise, Checklisten, Abfragen zum Umsetzungsstand, thematische Beratung sowie eine stärkere Rückkopplung der Erfahrungen aus Einrichtungen in den Runden Tisch Hitze beziehungsweise die künftige Steuerungsstruktur. Die Erfahrungen des Sommers 2026 zeigen, dass Hitzeschutz in Einrichtungen nicht allein durch Information erreicht wird. Entscheidend sind klare Verantwortlichkeiten, verlässliche Kommunikationswege, vorbereitete Abläufe und eine gute Verbindung zwischen Einrichtungen, Trägern, Fachverwaltung und bestehenden Hilfesystemen. Diese Erkenntnisse sollen in die Weiterentwicklung des Hitzeaktionsplans ab 2027 einfließen. Seite 3 von 3

KI-gestützt aufbereitet am 13. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BR/021/2026