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BR/021/2026
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Düsseldorf, 24.08.2026
An
Die Vorsitzende des Behindertenrates
Frau Christina Dill
Anfrage der Frau Inge Heuschen
zur Sitzung des Behindertenrates am 14.09.2026
Betrifft:
Umsetzung des Hitzeaktionsplans (HAP) der Landeshauptstadt Düsseldorf -
Sicherstellung der Barrierefreiheit und des Hitzeschutzes für Menschen mit
Behinderungen
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
zur Sitzung des Behindertenrates am 14.09.2026 stelle ich folgende Anfrage und bitte
Sie, diese auf die Tagesordnung zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu
lassen:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat einen Hitzeaktionsplan (HAP) beschlossen, um
die Bevölkerung vor den gesundheitlichen Folgen extremer Hitze zu schützen, wobei
Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige explizit als besonders
schutzbedürftige Gruppen benannt werden. Angesichts von über 55.000
schwerbehinderten Menschen in Düsseldorf und rund 3.000 Personen, die in
stationären oder ambulant betreuten Wohnformen leben, ist die Relevanz dieser
Maßnahmen immens.
Trotz der im Plan verankerten Ziele, wie der Sensibilisierung von Betreuungspersonen
und der Erstellung von einrichtungsbezogenen Hitzeschutzplänen, bestehen erhebliche
Defizite in der praktischen Umsetzung der Barrierefreiheit. So entspricht die digitale
„Karte der kühlen Orte" aktuell nicht den gesetzlichen Anforderungen des
Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) oder der Barrierefreie-
Informationstechnik-Verordnung (BITV NRW). Menschen mit Sehbehinderungen oder
blinde Menschen können diese lebenswichtigen Informationen mangels Konformität mit
den WCAG 2.1 Standards und fehlender barrierefreier Listenansichten derzeit nicht
nutzen.
Zudem ist die dauerhafte Einbindung der Interessenvertretung von Menschen mit
Behinderung im zentralen Steuerungsgremium, dem „Runden Tisch Hitze", bisher nicht
eindeutig gesichert. Um eine inklusive Teilhabe am Hitzeschutz zu gewährleisten, ist es
jedoch unerlässlich, dass Barrieren - seien sie digitaler, baulicher oder kommunikativer
Art - systematisch abgebaut werden.
Vor diesem Hintergrund bitte ich die Verwaltung um Beantwortung der folgenden
Fragen:
1.Wie stellt die Verwaltung sicher, dass sämtliche Informationen des
Hitzeaktionsplans (z. B. Warnhinweise, Tipps und die Karte der kühlen
Orte) kurzfristig vollumfänglich barrierefrei nach BITV NRW und WCAG 2.1
sowie in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden?
2.Ist der Behindertenrat Düsseldorf im Steuerungsgremium „Runder Tisch
Hitze" dauerhaft als stimmberechtigtes Mitglied vertreten, um die
spezifischen Bedarfe von Menschen mit unterschiedlichen
Beeinträchtigungen aktiv einzubringen?
3.Welche konkreten Unterstützungs- und Kontrollmechanismen nutzt die
Stadt, um die Umsetzung einrichtungsbezogener Hitzeschutzpläne in der
stationären und ambulanten Pflege sowie in Einrichtungen der
Eingliederungshilfe verbindlich sicherzustellen?
Mit freundlichen Grüßen
Inge Heuschen
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Beigeordnete Koch
Anfrageder Frau Inge Heuschen
zur Sitzung des Behindertenrates am 14.09.2026
Hier: Umsetzung des Hitzeaktionsplans (HAP) der Landeshauptstadt Düsseldorf -
Sicherstellung der Barrierefreiheit und des Hitzeschutzes für Menschen mit Behinderungen
Frage 1:
Wie stellt die Verwaltung sicher, dass sämtliche Informationen des Hitzeaktionsplans
(z. B. Warnhinweise, Tipps und die Karte der kühlen Orte) kurzfristig vollumfänglich
barrierefrei nach BITV NRW und WCAG 2.1 sowie in Leichter Sprache zur Verfügung
gestellt werden?
Antwort:
Die Verwaltung teilt die Einschätzung, dass Informationen zum gesundheitlichen Hitzeschutz
für alle Menschen zugänglich, verständlich und nutzbar sein müssen. Dies gilt insbesondere
für Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen sowie
weitere Personen, die bei Hitze auf gut erreichbare Schutzinformationen angewiesen sind.
Die bestehenden Informationsangebote zum Hitzeaktionsplan, insbesondere Hinweise bei
Hitzewarnungen, Verhaltenstipps, Informationen zu kühlen Orten und weitere Online-
Angebote, werden daher schrittweise unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit überprüft
und weiterentwickelt. Neu erstellte Informationsmaterialien werden stets mit den für
Kommunikation und Barrierefreiheit zuständigen Stellen abgestimmt.
Ziel ist es, zentrale Informationen möglichst in barrierearmen beziehungsweise barrierefreien
Webformaten bereitzustellen und dabei die Anforderungen der Barrierefreie-
Informationstechnik-Verordnung NRW sowie der einschlägigen WCAG-Standards zu
berücksichtigen.
Für die „Karte der kühlen Orte" wird geprüft, wie die vorhandene kartenbasierte Darstellung
kurzfristig durch eine gedruckte Alternative ergänzt werden kann. Dazu gehört insbesondere
eine listenartige Darstellung zentraler Informationen, etwa zu Standort, Erreichbarkeit,
Öffnungszeiten und Art des Angebots. Damit soll sichergestellt werden, dass Informationen
auch für Menschen nutzbar sind, die eine digitale oder rein visuelle Kartendarstellung nicht
oder nur eingeschränkt verwenden können.
Darüber hinaus wird geprüft, welche Kerninformationen zum Hitzeschutz prioritär in Leichter
Sprache zusätzlich bereitgestellt werden können. Vorrang haben dabei Informationen mit
unmittelbarer Schutzwirkung, also insbesondere Warnhinweise, Verhaltensempfehlungen bei
Hitze, Hinweise auf Unterstützungsangebote sowie Informationen zu kühlen Orten. Die
Umsetzung erfolgt in Abstimmung zwischen den fachlich zuständigen Stellen, der
städtischen Kommunikation und den für Barrierefreiheit zuständigen Stellen.
Die Verwaltung sieht die barrierefreie Aufbereitung nicht als einmalige technische
Anpassung, sondern als dauerhafte Aufgabe im Rahmen der Fortschreibung des
Hitzeaktionsplans. Rückmeldungen aus dem Behindertenrat werden dabei ausdrücklich als
wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Angebote angesehen.
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Beigeordnete Koch
Frage 2:
Ist der Behindertenrat Düsseldorf im Steuerungsgremium „Runder Tisch Hitze"
dauerhaft als stimmberechtigtes Mitglied vertreten, um die spezifischen Bedarfe von
Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen aktiv einzubringen?
Antwort:
Der Runde Tisch Hitze ist nach der bisherigen Arbeitsweise kein politisches
Beschlussgremium und kein Gremium mit formalen Stimmrechten. Er startete im Jahr 2026
zunächst dem Austausch zwischen den Ämtern und verwaltungsnahen Gremien. Im Sommer
diente er als rein verwaltungsinternes ad-hoc-Lagezentrum vor allem der
ressortübergreifenden Abstimmung, der Nachverfolgung von Maßnahmen und der
kurzfristigen Lagebewertung und Maßnahmensteuerung.
Die Verwaltung prüft derzeit, die Gremien- und Steuerungsstruktur des Hitzeaktionsplans für
die Zeit ab 2027 klarer zu ordnen. Nach dem aktuellen Arbeitsstand sollen die strategische
Steuerung, die verwaltungsinterne Projektkoordination und die operative Lagebewältigung
als Gremien voneinander getrennt werden, die aber eng verzahnt arbeiten. Vorgesehen ist
dabei eine strategische Ebene mit breiter Akteursbeteiligung, eine verwaltungsinterne
Projektebene in Form des Runden Tisches Hitze sowie ein lagebezogenes Sommerformat
beziehungsweise eine Taskforce Hitze für akute Hitzephasen.
In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, an welcher Stelle die Beteiligung der
Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen dauerhaft und wirksam verankert
werden kann. Ziel ist es, die spezifischen Bedarfe von Menschen mit unterschiedlichen
Beeinträchtigungen nicht nur anlassbezogen, sondern strukturiert in die Weiterentwicklung
des Hitzeaktionsplans einzubeziehen.
Eine formale stimmberechtigte Mitgliedschaft im Runden Tisch Hitze kann daher in der
bisherigen Struktur nicht bestätigt werden, da dieses Format nicht als Abstimmungs- oder
Beschlussgremium mit Stimmrechten ausgestaltet ist. Die Verwaltung hält es jedoch für
fachlich sinnvoll, den Behindertenrat beziehungsweise die zuständigen Vertretungs- und
Fachstrukturen bei der Weiterentwicklung barrierefreier Informationen, kühler Orte,
Kommunikationswege und zielgruppenspezifischer Schutzmaßnahmen verbindlich
einzubeziehen.
Die konkrete Ausgestaltung dieser Beteiligung ist Gegenstand der laufenden Abstimmung
zur künftigen Steuerungsstruktur des Hitzeaktionsplans.
Frage 3:
Welche konkreten Unterstützungs- und Kontrollmechanismen nutzt die Stadt, um die
Umsetzung einrichtungsbezogener Hitzeschutzpläne in der stationären und
ambulanten Pflege sowie in Einrichtungen der Eingliederungshilfe verbindlich
sicherzustellen?
Antwort:
Die Erstellung und Umsetzung einrichtungsbezogener Hitzeschutzmaßnahmen liegt
zunächst in der Verantwortung der jeweiligen Träger und Einrichtungen. Die
Landeshauptstadt Düsseldorf unterstützt diese Aufgabe im Rahmen ihrer Zuständigkeiten
durch Information, Sensibilisierung, fachliche Hinweise und die Einbindung bestehender
Netzwerke. Im Rahmen der Hitzeaktionsplanung wurden insbesondere vulnerable Gruppen,
Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen sowie Menschen in besonderen sozialen
Lebenslagen als besonders schutzbedürftig berücksichtigt. Die Verwaltung setzt dabei auf
eine Kombination aus allgemeiner Risikokommunikation, gezielter Ansprache von
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Beigeordnete Koch
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie der Einbindung bestehender sozialer,
pflegerischer und gesundheitlicher Strukturen.
Für Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe sind insbesondere folgende
Unterstützungsansätze relevant:
Die Verwaltung stellt Informationen zu Hitzewarnungen, Verhaltensempfehlungen und
Schutzmaßnahmen zur Verfügung und gibt diese über bestehende Kommunikationswege
weiter. Darüber hinaus werden Träger, Einrichtungen und Dienste im Rahmen der fachlichen
Netzwerkarbeit für die Bedeutung einrichtungsbezogener Hitzeschutzpläne sensibilisiert.
Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen wie die Prüfung kühler Aufenthaltsbereiche,
ausreichende Flüssigkeitsversorgung, Anpassungen von Tagesabläufen, Sensibilisierung
von Mitarbeitenden, besondere Aufmerksamkeit gegenüber gefährdeten Bewohnerinnen und
Bewohnern sowie interne Abläufe für Hitzewarnungen.
Kontroll- und Durchgriffsrechte bestehen nur im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen
Zuständigkeiten. Soweit Einrichtungen einer städtischen Aufsicht oder Beratung unterliegen,
können Hitzeschutzaspekte im Rahmen bestehender Prüf-, Beratungs- oder
Austauschformate aufgegriffen werden. Für Bereiche, in denen andere Aufgabenträger oder
Trägerstrukturen zuständig sind, erfolgt die Einbindung insbesondere über Kooperation,
Information und fachliche Abstimmung.
Die Verwaltung wird im Zuge der Fortschreibung des Hitzeaktionsplans prüfen, wie die
Umsetzung einrichtungsbezogener Hitzeschutzpläne verbindlicher und zugleich
praxistauglich unterstützt werden kann. Denkbar sind standardisierte Hinweise, Checklisten,
Abfragen zum Umsetzungsstand, thematische Beratung sowie eine stärkere Rückkopplung
der Erfahrungen aus Einrichtungen in den Runden Tisch Hitze beziehungsweise die künftige
Steuerungsstruktur.
Die Erfahrungen des Sommers 2026 zeigen, dass Hitzeschutz in Einrichtungen nicht allein
durch Information erreicht wird. Entscheidend sind klare Verantwortlichkeiten, verlässliche
Kommunikationswege, vorbereitete Abläufe und eine gute Verbindung zwischen
Einrichtungen, Trägern, Fachverwaltung und bestehenden Hilfesystemen. Diese
Erkenntnisse sollen in die Weiterentwicklung des Hitzeaktionsplans ab 2027 einfließen.
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