Anfrage Aktenzeichen BV2/140/2026

Ungenehmigter Abriss in der Hoffeldstraße 43

Amtlicher Titel: Ungenehmigter Abriss Hoffeldstraße 43 - Anfrage von Frau Dr. Müller-Klar

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Hoffeldstraße 43 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 1Dokument 26. Mai 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Frau Dr. Müller-Klar stellte am 26. Mai 2026 eine Anfrage zum unzulässigen Abriss der Hoffeldstraße 43. Die Bezirksvertretung 2 wird am 9. Juni 2026 darüber beraten.

Einordnung

Am 26. Mai 2026 stellte Frau Dr. Müller-Klar die Anfrage BV2/140/2026 zum ungenehmigten Abriss der Hoffeldstraße 43. Die Bezirksvertretung 2 wird die Anfrage in ihrer Sitzung am 9. Juni 2026 um 16:00 Uhr behandeln. Die Sitzung findet im Rahmen der regulären Beratungen der Bezirksvertretung 2 statt.

Hintergrund

Der Abriss der Hoffeldstraße 43 geschah ohne die erforderliche Genehmigung. Solche Vorfälle werfen Fragen zur Einhaltung von Bauvorschriften auf und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Bezirksvertretung 2 wird die Situation prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen. Bürger sollten sich auf mögliche Diskussionen über zukünftige Bauprojekte in der Umgebung einstellen.

Nächste Schritte

Die Bezirksvertretung 2 berät am 9. Juni 2026 über die Anfrage. Ergebnisse der Sitzung werden anschließend veröffentlicht.

Die wichtigsten Punkte

  • Anfrage von Frau Dr. Müller-Klar zum Abriss der Hoffeldstraße 43
  • Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 9. Juni 2026 um 16:00 Uhr
  • Unzulässiger Abriss ohne Genehmigung festgestellt

Themen

+2 weitere Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Ungenehmigter Abriss Hoffeldstraße 43
  • Ist wegen der ungenehmigten Abbrucharbeiten ein ordnungsrechtliches Verfahren
Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Anfrage als Text anzeigen
Title: Anfrage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588031.pdf Published Time: 2026-05-26T13:53:00.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content: BV2/140/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 25.05.2026 > Fraktion DIE LINKE > der Bezirksvertretung 2 > An den > Bezirksbürgermeister > des Stadtbezirks 2 > Herrn Philipp Schlee # Betrifft: Ungenehmigter Abriss Hoffeldstraße 43 - Anfrage von Frau Dr. Müller-Klar Begründung: Das Objekt liegt im Bereich einer städtebaulichen Erhaltungssatzung, bei der ein Abriss genehmigungspflichtig ist. Laut Nachbarn wurde bereits mit Abrissarbeiten begonnen, bevor noch ein Genehmigungsantrag gestellt wurde. Nachdem die Bauaufsicht eingeschaltet wurde, sind weitere Arbeiten untersagt worden. Ein Abriss ohne Genehmigung ist eine illegale bauliche Maßnahme, die mit Bußgeldern geahndet werden kann. Ist wegen der ungenehmigten Abbrucharbeiten ein ordnungsrechtliches Verfahren eingeleitet worden und ist dieses abgeschlossen? gez. Dr. Monika Müller-Klar

KI-gestützt aufbereitet am 31. Mai 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/140/2026