Anfrage Aktenzeichen BV8/069/2026

SPD-Fraktion fragt zur Situation am Unterbacher See

Amtlicher Titel: Unterbacher See (Anfrage SPD-Fraktion)

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Gerresheimer Landstraße 45 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 2Dokumente 10. April 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die SPD-Fraktion hat am 10. April 2026 eine Anfrage zum Unterbacher See eingereicht. Die Bezirksvertretung 8 wird die Anfrage am 23. April 2026 um 18:00 Uhr in ihrer Sitzung behandeln.

Einordnung

Die SPD-Fraktion stellte am 10. April 2026 eine Anfrage mit dem Titel "Unterbacher See". Diese Anfrage trägt die Referenznummer BV8/069/2026. Die Bezirksvertretung 8 wird die Anfrage in ihrer Sitzung am 23. April 2026 um 18:00 Uhr besprechen.

Hintergrund

Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen zur aktuellen Situation am Unterbacher See zu erhalten. Solche Anfragen sind üblich, um die öffentliche Verwaltung zur Rechenschaft zu ziehen.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 23. April 2026 ist öffentlich. Bürger können die Diskussion verfolgen und sich über die Ergebnisse informieren.

Nächste Schritte

Die Bezirksvertretung 8 wird die Anfrage in der Sitzung am 23. April 2026 behandeln. Ergebnisse werden anschließend veröffentlicht.

Die wichtigsten Punkte

  • Anfrage der SPD-Fraktion zum Unterbacher See am 10. April 2026 eingereicht.
  • Bezirksvertretung 8 behandelt die Anfrage am 23. April 2026 um 18:00 Uhr.
  • Die Anfrage trägt die Referenznummer BV8/069/2026.

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Title: Anfrage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583105.pdf Published Time: 2026-04-10T06:05:00.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content: BV8/069/2026 SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 8 der Landeshauptstadt Düsseldorf X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 09.04.2026 Frau Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 8 Dagmar von Dahlen Rathaus Eller Gertrudisplatz 8 40229 Düsseldorf # Betrifft: Unterbacher See (Anfrage SPD-Fraktion) Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, ich bitte Sie die nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 23.04.2026 zu setzen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen: 1. Wie stellt sich der derzeitige allgemeine Zustand des Erholungsgebietes Unterbacher See dar? 2. Welche Reg elungen gelten aktuell für die Parkdauer und zu welchen Konditionen? 3. Besteht die Möglichkeit, den Bürgerinnen und Bürgern in Kooperation zwischen Zweckverband, Rhe inbahn und Stadtverwaltung kombinierte Angebote (z. B. für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und der Strandbäder) zu vergünstigten Konditionen anzubieten? Für Ihre Unterstützung danke ich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Sigrun Blödorn
Beantwortung BV8_069_2026 Unterbacher See als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - TOP 15 BV8_069_2026 Unterbacher See.docx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584738.pdf Published Time: Thu, 23 Apr 2026 09:43:05 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV8/069/2026 Unterbacher See (Anfrage SPD-Fraktion) 1. Wie stellt sich der derzeitige allgemeine Zustand des Erholungsgebietes Unterbacher See dar? 2. Welche Regelungen gelten aktuell für die Parkdauer und zu welchen Konditionen? 3. Besteht die Möglichkeit, den Bürgerinnen und Bürgern in Kooperation zwischen Zweckverband, Rheinbahn und Stadtverwaltung kombinierte Angebote (z. B. für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und der Strandbäder) zu vergünstigten Konditionen anzubieten? Die Verwaltung teilt zu der Anfrage mit: Antwort zu 1.: Der allgemeine Zustand des Naherholungsgebietes Unterbacher See ist, wie auch im Termin mit Vertretern der Bezirksvertretung 8 am 26.03.2026 erörtert, in allen zentralen Bereichen nicht mehr zeitgemäß und derzeit nicht wettbewerbsfähig. Dies betrifft: • Liegenschaften und Gebäude, • Empfangsbereiche für Gäste, • Parkplätze und Verkehrswege sowie • sanitäre Anlagen, insbesondere auf den Campingplätzen. Im Jahr 2025 kam es aufgrund der Verkehrssicherungspflicht erneut zu teilweisen Sperrungen des Sees, unter anderem für Nutzungen durch Tretboote, Segelnde und Schwimmende. Zusätzlich waren die Seegrasmäh- und Sammelboote defekt bzw. nicht einsatzfähig, sodass die regelmäßig erforderliche Mahd des Seegrases nicht durchgeführt werden konnte. Dies führte zu erheblichen Einschränkungen der Nutzbarkeit, zu Umsatzeinbußen sowie zu Beschwerden von Gästen. Ein weiteres Problem stellt die zunehmende Population von Wildgänsen dar. Insbesondere an Stegen (u. a. für Tret- und Segelbootverleih), auf Liegewiesen der Strandbäder sowie auf Camping- und Grillplätzen kommt es zu erheblichen Verschmutzungen durch Gänsekot. Der daraus resultierende Reinigungsaufwand ist hoch, personalintensiv und beeinträchtigt sowohl die Nutzung als auch die Attraktivität der öffentlichen und touristischen Einrichtungen. Eine im Jahr 2025 erstellte Konzeptstudie kommt zu dem Ergebnis, dass: • ein erhebliches Pflegedefizit, • ein Instandhaltungs- und Sanierungsstau sowie • strukturelle Managementprobleme bestehen. Zur Aufarbeitung des Sanierungsstaus und zur nachhaltigen Steigerung der Attraktivität des Erholungsgebietes sind umfangreiche bauliche, organisatorische und konzeptionelle Veränderungen erforderlich, die mit einer deutlich höheren finanziellen Ausstattung verbunden sein müssen. Antwort zu 2.: Derzeit gelten folgende Regelungen für das Parken am Unterbacher See: • 60 Minuten kostenfreies Parken, • ab der 61. Minute eine Parkgebühr von 4,00 Euro pro Tag. Antwort zu 3.: Die Anbindung des Unterbacher Sees an den öffentlichen Personennahverkehr wird von Nutzenden seit längerer Zeit kritisch bewertet. Aus Sicht des Zweckverbandes wäre eine bedarfsgerechte Verbesserung der ÖPNV-Anbindung ausdrücklich wünschenswert. Der Zweckverband ist jedoch nicht an der kommunalen Nahverkehrsplanung beteiligt. Kombinierte oder vergünstigte Angebote in Kooperation zwischen Zweckverband, Rheinbahn und Stadtverwaltung können nicht eigenständig durch den Zweckverband initiiert werden, sondern wären nur im Rahmen einer abgestimmten verkehrs- und freizeitpolitischen Gesamtbetrachtung seitens der zuständigen Stellen realisierbar. Zur Verbesserung der Erreichbarkeit wird der Zweckverband ab dem 01.05.26 eine Fährverbindung zwischen dem Nord- und dem Südufer einführen, die an den Wochenenden und an Feiertagen verkehren wird. Der genaue Fahrplan wird derzeit noch erstellt.

KI-gestützt aufbereitet am 14. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/069/2026