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Title: Anfrage
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583105.pdf
Published Time: 2026-04-10T06:05:00.000Z
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV8/069/2026
SPD-Fraktion
in der Bezirksvertretung 8
der Landeshauptstadt Düsseldorf
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 09.04.2026
Frau Bezirksbürgermeisterin
des Stadtbezirks 8
Dagmar von Dahlen
Rathaus Eller
Gertrudisplatz 8
40229 Düsseldorf
# Betrifft:
Unterbacher See (Anfrage SPD-Fraktion)
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,
ich bitte Sie die nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 23.04.2026
zu setzen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:
1. Wie stellt sich der derzeitige allgemeine Zustand des Erholungsgebietes
Unterbacher See dar?
2. Welche Reg elungen gelten aktuell für die Parkdauer und zu welchen
Konditionen?
3. Besteht die Möglichkeit, den Bürgerinnen und Bürgern in Kooperation zwischen
Zweckverband, Rhe inbahn und Stadtverwaltung kombinierte Angebote (z. B. für
die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und der Strandbäder) zu vergünstigten
Konditionen anzubieten?
Für Ihre Unterstützung danke ich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Sigrun Blödorn
Beantwortung BV8_069_2026 Unterbacher See als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - TOP 15 BV8_069_2026 Unterbacher See.docx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584738.pdf
Published Time: Thu, 23 Apr 2026 09:43:05 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV8/069/2026
Unterbacher See (Anfrage SPD-Fraktion)
1. Wie stellt sich der derzeitige allgemeine Zustand des Erholungsgebietes Unterbacher
See dar?
2. Welche Regelungen gelten aktuell für die Parkdauer und zu welchen Konditionen?
3. Besteht die Möglichkeit, den Bürgerinnen und Bürgern in Kooperation zwischen
Zweckverband, Rheinbahn und Stadtverwaltung kombinierte Angebote (z. B. für die
Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und der Strandbäder) zu vergünstigten
Konditionen anzubieten?
Die Verwaltung teilt zu der Anfrage mit:
Antwort zu 1.:
Der allgemeine Zustand des Naherholungsgebietes Unterbacher See ist, wie auch im Termin
mit Vertretern der Bezirksvertretung 8 am 26.03.2026 erörtert, in allen zentralen Bereichen
nicht mehr zeitgemäß und derzeit nicht wettbewerbsfähig. Dies betrifft:
• Liegenschaften und Gebäude,
• Empfangsbereiche für Gäste,
• Parkplätze und Verkehrswege sowie
• sanitäre Anlagen, insbesondere auf den Campingplätzen.
Im Jahr 2025 kam es aufgrund der Verkehrssicherungspflicht erneut zu teilweisen Sperrungen
des Sees, unter anderem für Nutzungen durch Tretboote, Segelnde und Schwimmende.
Zusätzlich waren die Seegrasmäh- und Sammelboote defekt bzw. nicht einsatzfähig, sodass
die regelmäßig erforderliche Mahd des Seegrases nicht durchgeführt werden konnte. Dies
führte zu erheblichen Einschränkungen der Nutzbarkeit, zu Umsatzeinbußen sowie zu
Beschwerden von Gästen.
Ein weiteres Problem stellt die zunehmende Population von Wildgänsen dar. Insbesondere an
Stegen (u. a. für Tret- und Segelbootverleih), auf Liegewiesen der Strandbäder sowie auf
Camping- und Grillplätzen kommt es zu erheblichen Verschmutzungen durch Gänsekot. Der
daraus resultierende Reinigungsaufwand ist hoch, personalintensiv und beeinträchtigt sowohl
die Nutzung als auch die Attraktivität der öffentlichen und touristischen Einrichtungen.
Eine im Jahr 2025 erstellte Konzeptstudie kommt zu dem Ergebnis, dass:
• ein erhebliches Pflegedefizit,
• ein Instandhaltungs- und Sanierungsstau sowie
• strukturelle Managementprobleme bestehen. Zur Aufarbeitung des Sanierungsstaus und zur nachhaltigen Steigerung der
Attraktivität des Erholungsgebietes sind umfangreiche bauliche, organisatorische und
konzeptionelle Veränderungen erforderlich, die mit einer deutlich höheren finanziellen
Ausstattung verbunden sein müssen.
Antwort zu 2.:
Derzeit gelten folgende Regelungen für das Parken am Unterbacher See:
• 60 Minuten kostenfreies Parken,
• ab der 61. Minute eine Parkgebühr von 4,00 Euro pro Tag.
Antwort zu 3.:
Die Anbindung des Unterbacher Sees an den öffentlichen Personennahverkehr wird von
Nutzenden seit längerer Zeit kritisch bewertet. Aus Sicht des Zweckverbandes wäre eine
bedarfsgerechte Verbesserung der ÖPNV-Anbindung ausdrücklich wünschenswert.
Der Zweckverband ist jedoch nicht an der kommunalen Nahverkehrsplanung beteiligt.
Kombinierte oder vergünstigte Angebote in Kooperation zwischen Zweckverband, Rheinbahn
und Stadtverwaltung können nicht eigenständig durch den Zweckverband initiiert werden,
sondern wären nur im Rahmen einer abgestimmten verkehrs- und freizeitpolitischen
Gesamtbetrachtung seitens der zuständigen Stellen realisierbar.
Zur Verbesserung der Erreichbarkeit wird der Zweckverband ab dem 01.05.26 eine
Fährverbindung zwischen dem Nord- und dem Südufer einführen, die an den Wochenenden
und an Feiertagen verkehren wird. Der genaue Fahrplan wird derzeit noch erstellt.