Antrag Bündnis 90/Die Grünen Aktenzeichen RAT/118/2024

Änderungsantrag der Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vorlage RAT/087/2024

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 21. März 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und abstimmen zu lassen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Antrag“

Die Verwaltung wird beauftragt, notwendige Abwägungen zur Anordnung von Tempo 30 -Regelungen an Lärmbrennpunkten bereits im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans IV der Stadt Düsseldorf durchzuführen.

Basierend auf den Abwägungsergebnissen sollen konkrete straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen in den Lärmaktionsplan IV aufgenommen werden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 21. März 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00515828.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00515828.pdf Published Time: Thu, 21 Mar 2024 08:44:12 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: RAT/118/2024 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 20.03.2024 An Herrn Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Betrifft: Änderungsantrag der Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vorlage RAT/087/2024 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Keller, wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und abstimmen zu lassen. Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, notwendige Abwägungen zur Anordnung von Tempo 30 -Regelungen an Lärmbrennpunkten bereits im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans IV der Stadt Düsseldorf durchzuführen. Basierend auf den Abwägungsergebnissen sollen konkrete straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen in den Lärmaktionsplan IV aufgenommen werden. In den Lärmaktionsplan IV der Stadt Düsseldorf wird eine ganztätig geltende Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Kraftfahrzeugen auf 30 Stundenkilometer auf Straßen aufgenommen, die zum Immissions eintrag in besonders lärmbelastete Wohngebiete beitragen. Dabei werden neben den bereits kartierten oder durch Öffentlichkeitsbeteiligung identifizierten Lärmschwerpunkten in Wohngebieten auch die Ergebnisse der Lärmstudie von Zeit Online aus dem Februar 2024 berücksichtigt. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 Norbert Czerwinski Angela Hebeler Für die Richtigkeit: Stephan Soll

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/118/2024