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Title: 00515111.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00515111.pdf
Published Time: Mon, 11 Mar 2024 13:02:31 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
RAT/087/2024
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 08.03.2024
An den Oberbürgermeister
Herrn Dr. Stephan Keller
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Rates am
21.03.2024
Betrifft:
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE: Düsseldorf mit größter Lärmbelastung
deutschlandweit: Tempo 30 jetzt!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur Sitzung des Stadtrates am 21.03.2024 stellt DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf
folgenden Antrag:
In den Lärmaktionsplan IV der Stadt Düsseldorf wird eine ganztätig
geltende Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von
Kraftfahrzeugen auf 30 Stunden kilometer auf Straßen aufgenommen, die
zum Immissionseintrag in bes onders lärmbelastete Wohngebiete beitragen.
Dabei werden neben den bereits kartierten oder durch Öffentlichkeits -
beteiligung identifizierten Lärmschwerpunkten in Wohngebieten auch die
Ergebnisse der Lärmstudie von Zeit Online aus dem Februar 2024
berücks ichtigt.
Begründung:
Von 55 untersuchten Städten hat sich Düsseldorf laut “Zeit online” 1 als die Stadt mit
der größten Lärmbelastung herausgestellt: 14,6 Prozent der Düsseldorfer:innen
(93.900 Menschen) leiden unter einer gesundheitsgefährdenden Lärmbelastung an
ihren Wohnorten. Die gesundheitlichen Folgen sind unter anderem Schlafstörungen,
aber auch ein steigendes Risiko für Herzerkrankungen.
Als Lärmverursacher wurden neben Fluglärm und Bahnlärm die mehrspurigen
Straßen in oder nahe von Wohngebieten ausgemacht; Beispiele sind der Südring und
die Münchener Straße. Da die Studie Lärmbelastun gen umfassend und bis auf die
Ebene von Wohnblöcken hinab abbildet, ist sie zur Verbesserung der laufenden
Lärmaktionsplanung der Stadt Düsseldorf geeignet.
> 1https://www.zeit.de/mobilitaet/2024 -02/laerm -deutsche -staedte -schlafen -gesundheit -
> daten Seite 2
Von den genannten Lärmverursachern (Fluglärm, Bahnlärm, Verkehrslärm) hat die
Stadt Düsseldorf un mittelbaren und kurzfristigen Einfluss auf den Verkehrslärm - sie
kann Tempo 30 im Rahmen ihres Lärmaktionsplans anordnen, ohne das Einverneh -
men anderer Behörden einzuholen. Kosten entstehen lediglich durch die Beschil -
derung. Die kommunale Lärmaktionspla nung hat auch für die Straßenverkehrsbe -
hörden bindenden Charakter. 2
DIE LINKE sieht die Stadt Düsseldorf angesichts der Ergebnisse der Lärmstudie dazu
verpflichtet, umgehend den Erlass von Tempo 30 an Lärmschwerpunkten (in
Überein stimmung mit der EU -Ric htlinie zum Umgebungslärm 3 und die §§ 47a ff.
Bundeslärmschutzgesetz) in den Düsseldorfer Lärmaktionsplan aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Vorspel Sigrid Lehmann
f.d.R. Christian Jäger
> 2
Klinger, Remo/ Ernst, Silvia, Rechtliche Möglichkeiten der Anordnung von innerörtlichem
Tempo 30, Eine Orientie rungshilfe für Kommunen und Anwohnende, Rechtsgutachten im
Auftrag des Deutsche Umwelthilfe e.V., Stand Mai 2022,
https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Projektinformation/Verkehr/Tempo
_30/Rechtsgutachten_Tempo30_Kommunen.pdf
> 3
Richtlinie 2002/4 9/EG v. 25. 6. 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von
Umgebungs -
lärm, ABlEG Nr. L 189, S. 12