Antrag Die Linke Aktenzeichen RAT/087/2024

Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE: Düsseldorf mit größter Lärmbelastung deutschlandweit: Tempo 30 jetzt!

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 12. März 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Begründung“

Von 55 untersuchten Städten hat sich Düsseldorf laut “Zeit online” 1 als die Stadt mit der größten Lärmbelastung herausgestellt: 14,6 Prozent der Düsseldorfer:innen (93.900 Menschen) leiden unter einer gesundheitsgefährdenden Lärmbelastung an ihren Wohnorten. Die gesundheitlichen Folgen sind unter anderem Schlafstörungen, aber auch ein steigendes Risiko für Herzerkrankungen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 12. März 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00515111.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00515111.pdf Published Time: Mon, 11 Mar 2024 13:02:31 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: RAT/087/2024 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 08.03.2024 An den Oberbürgermeister Herrn Dr. Stephan Keller Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 21.03.2024 Betrifft: Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE: Düsseldorf mit größter Lärmbelastung deutschlandweit: Tempo 30 jetzt! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zur Sitzung des Stadtrates am 21.03.2024 stellt DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf folgenden Antrag: In den Lärmaktionsplan IV der Stadt Düsseldorf wird eine ganztätig geltende Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Kraftfahrzeugen auf 30 Stunden kilometer auf Straßen aufgenommen, die zum Immissionseintrag in bes onders lärmbelastete Wohngebiete beitragen. Dabei werden neben den bereits kartierten oder durch Öffentlichkeits - beteiligung identifizierten Lärmschwerpunkten in Wohngebieten auch die Ergebnisse der Lärmstudie von Zeit Online aus dem Februar 2024 berücks ichtigt. Begründung: Von 55 untersuchten Städten hat sich Düsseldorf laut “Zeit online” 1 als die Stadt mit der größten Lärmbelastung herausgestellt: 14,6 Prozent der Düsseldorfer:innen (93.900 Menschen) leiden unter einer gesundheitsgefährdenden Lärmbelastung an ihren Wohnorten. Die gesundheitlichen Folgen sind unter anderem Schlafstörungen, aber auch ein steigendes Risiko für Herzerkrankungen. Als Lärmverursacher wurden neben Fluglärm und Bahnlärm die mehrspurigen Straßen in oder nahe von Wohngebieten ausgemacht; Beispiele sind der Südring und die Münchener Straße. Da die Studie Lärmbelastun gen umfassend und bis auf die Ebene von Wohnblöcken hinab abbildet, ist sie zur Verbesserung der laufenden Lärmaktionsplanung der Stadt Düsseldorf geeignet. > 1https://www.zeit.de/mobilitaet/2024 -02/laerm -deutsche -staedte -schlafen -gesundheit - > daten Seite 2 Von den genannten Lärmverursachern (Fluglärm, Bahnlärm, Verkehrslärm) hat die Stadt Düsseldorf un mittelbaren und kurzfristigen Einfluss auf den Verkehrslärm - sie kann Tempo 30 im Rahmen ihres Lärmaktionsplans anordnen, ohne das Einverneh - men anderer Behörden einzuholen. Kosten entstehen lediglich durch die Beschil - derung. Die kommunale Lärmaktionspla nung hat auch für die Straßenverkehrsbe - hörden bindenden Charakter. 2 DIE LINKE sieht die Stadt Düsseldorf angesichts der Ergebnisse der Lärmstudie dazu verpflichtet, umgehend den Erlass von Tempo 30 an Lärmschwerpunkten (in Überein stimmung mit der EU -Ric htlinie zum Umgebungslärm 3 und die §§ 47a ff. Bundeslärmschutzgesetz) in den Düsseldorfer Lärmaktionsplan aufzunehmen. Mit freundlichen Grüßen Anja Vorspel Sigrid Lehmann f.d.R. Christian Jäger > 2 Klinger, Remo/ Ernst, Silvia, Rechtliche Möglichkeiten der Anordnung von innerörtlichem Tempo 30, Eine Orientie rungshilfe für Kommunen und Anwohnende, Rechtsgutachten im Auftrag des Deutsche Umwelthilfe e.V., Stand Mai 2022, https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Projektinformation/Verkehr/Tempo _30/Rechtsgutachten_Tempo30_Kommunen.pdf > 3 Richtlinie 2002/4 9/EG v. 25. 6. 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungs - lärm, ABlEG Nr. L 189, S. 12

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/087/2024