Ergänzungsantrag der FDP-Ratsfraktion zu OVA/147/2025: Zulassung von Sachverständigen im Ordnungs- und Verkehrsausschuss im Sinne des § 21 Abs. 17 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Antrag“
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, Vertretungen der Rheinbahn AG, des ADFC Düsseldorf, der IHK Düsseldorf, der örtlichen Umweltverbände, der Verkehrswacht, der Taxi Düsseldorf e.G., von Fuss e. V. und der Polizei im Ordnungs- und Verkehrsausschuss als dauerhafte Sachverständige im Sinne des § 21 Abs. 17 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf für diese Wahlperiode zuzulassen.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Im Sinne einer liberalen Verkehrspolitik halten wir es für unumgänglich, alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt einzubeziehen. Dementsprechend müssen auch die Fußgängerinnen und Fußgänger im Ordnungs - und Verkehrsausschuss eine Stimme haben.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 19. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Ordnungs- und Verkehrsausschuss
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/148/2025