Zulassung von Sachverständigen im Ordnungs- und Verkehrsausschuss im Sinne des § 21 Abs. 17 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, Vertretungen der Rheinbahn AG, des ADFC Düsseldorf, der IHK Düsseldorf, der örtlichen Umweltverbände, der Verkehrswacht, der Taxi Düsseldorf e.G. und der Polizei im Ordnungs- und Verkehrsausschuss als dauerhafte Sachverständige im Sinne des § 21 Abs. 17 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf für diese Wahlperiode zuzulassen.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss hat sich dafür ausgesprochen, dass zukünftig Vertretungen der Rheinbahn, des ADFC, der IHK, der Umweltverbände, der Verkehrswacht, der Taxi Düsseldorf eG und der Polizei im Ordnungs - und Verkehrsausschuss als dauerhafte Sachverständige im Sinne des § 21 Abs. 17 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf für diese Wahlperiode mitwirken und somit entsprechend zugelassen werden sollen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Ordnungs- und Verkehrsausschuss
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/147/2025