Antrag als Text anzeigen
Title: 00370916.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00370916.pdf
Published Time: Wed, 08 Jul 2020 07:04:26 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
RAT/053/2020
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 06.02.2020
SPD-Ratsfraktion
Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
FDP-Ratsfraktion
An
Oberbürgermeister Thomas Geisel
Vorsitzender des Rates
der Landeshauptstadt Düsseldorf
Änderungsantrag der Ratsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zu TOP 22.13, Vorlage RAT/038/2020: Antrag der Ratsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP: Verkehrserschließung großer Gewerbebauprojekte zur Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 06.02.2020
Betrifft:
Änderungsantrag der Ratsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Vorlage RAT/038/2020: Verkehrserschließung großer Gewerbebauprojekte
Antrag:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Geisel,
die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bitten Sie, diesen
Änderungsantrag zur Vorlage RAT/038/2020: „Antrag der Ratsfraktionen von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP: Verkehrserschließung großer
Gewerbebauprojekte“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 06.02.2020 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen.
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt mit folgenden Änderungen :
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, bei Neubauprojekten für Gewerbe und Büronutzung eine stadtverträgliche, leistungsfähige und klimafreundliche Verkehrsanbindung zu sichern:
Einzelprojekte und Gebiete, die für ihre Vorhaben eine verbindliche Bauleitplanung auslösen, werden zukünftig ausschließlich an Standorten realisiert, die über leistungsfähige Anschlüsse an den ÖPNV und das Fuß- und Radwegenetz verfügen.
Sollte eine ausreichende Anbindung des Standortes nicht gegeben sein, muss sie vor Fertigstellung der Vorhaben gesichert sein. Sollte die Realisierung nach Fertigstellung erfolgen, so müssen Übergangslösungen zu Gunsten des Umweltverbundes eingerichtet werden. Ziel ist, dass mindestens 90 % der erzeugten Verkehre durch den Umweltverbund abgedeckt werden können. Die Rheinbahn wird ab dem Planungsstart beteiligt. Seite 2
Im Rahmen der städtebaulichen Verträge wird die Mitverantwortung der Investor*innen für die Angebote im Umweltverbund abgesichert. Dabei sind neben der (finanziellen) Beteiligung am Ausbau von ÖPNV, Fuß- und Radwegenetz auch reduzierte Stellplatzangebote in Verbindung mit innovativen Mobilitätsstrategien zu vereinbaren.
Bei bestehenden Bebauungsplänen muss im Rahmen des Bauantragsverfahrens ein verbindliches Konzept zur nachhaltigen Verkehrsanbindung ihres Bauvorhabens mit entsprechenden Maßnahmen beigebracht werden.
Begründung:
Erfolgt mündlich
Mit freundlichen Grüßen
Markus Raub Angela Hebeler Norbert Czerwinski Manfred Neuenhaus
Für die Richtigkeit
Frank Ulrich Wessel Stephan Soll Manfred Neuenhaus