Antrag Aktenzeichen BV1/226/2026

Düsseldorf plant Fahrradabstellanlagen und Fußgängerquerung auf der Füsilierstraße

Amtlicher Titel: Fahrradabstellanlagen und Fußgängerquerung auf der Füsilierstraße - überfraktioneller Antrag

Ein Vorschlag einer Fraktion an den Rat, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Beratung geplant Nächster Termin am 18.09.2026 bei Bezirksvertretung 1.
18. September 2026nächster Termin Füsilierstraße · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 4. September 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die Bezirksvertretung 1 soll über einen überfraktionellen Antrag entscheiden, der die Einrichtung von Fahrradabstellanlagen an zwei Stellen der Füsilierstraße (am Frankenplatz und in der Straßenmitte) sowie einer Fußgänger‑Querung in der Mitte vorsieht. Ziel ist, den schmalen Bürgersteig zu entlasten und die Durchfahrt für Rollstuhlfahrer, Kinderwagen‑ und Rollator‑Nutzer zu sichern. Die Abstimmung findet am 18.09.2026 statt.

Warum wichtig

Bürger:innen erhalten sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und eine sichere Querungsmöglichkeit, was den Alltag für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen erleichtert.

Die Details

  • Standorte: Ende der Füsilierstraße am Frankenplatz und in der Straßenmitte, je ein Parkplatz pro Straßenseite.
  • Maßnahme: Installation von Fahrradabstellanlagen auf beiden Seiten und einer Fußgänger‑Querung für Fußgänger und Rollatoren in der Straßenmitte.
  • Problem: Schmaler Bürgersteig, halbseitiges Parken von Autos, keine sicheren Fahrradabstellplätze, Behinderung von Rollstuhlfahrern, Kinderwagen‑ und Rollator‑Nutzern.
  • Ziel: Verkehrsfluss und Barrierefreiheit verbessern, Diebstahlsicherung für Fahrräder erhöhen.
  • Antragsteller: Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, DIE LINKE, Volt.
  • Termin: Entscheidung vorgesehen am 18.09.2026 in der Bezirksvertretung 1.

Einordnung

Der Vorschlag betrifft Anwohner, Radfahrende und Fußgänger im Stadtbezirk 1 und soll die lokale Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit deutlich verbessern.

Hintergrund

Eine Fußgänger‑Querung (oft als Zebrastreifen) ermöglicht das sichere Überqueren einer Fahrbahn an einer Stelle ohne Ampel, indem sie Fußgängern und Personen mit eingeschränkter Mobilität Vorrang gibt.

Nächste Schritte

Die Bezirksvertretung 1 berät den Antrag am 18.09.2026; anschließend wird über Annahme oder Ablehnung entschieden.

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BV1/226/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 31.08.2026 Fraktion BÜ90/Die Grünen SPD-Fraktion Peter Klein, Vertreter DIE LINKE Tim Wagner, Vertreter Volt der Bezirksvertretung 1 An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 1 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 18.09.2026 Betrifft: Fahrradabstellanlagen und Fußgängerquerung auf der Füsilierstraße - überfraktioneller Antrag Antrag: Die Verwaltung wird gebeten, auf der Füsilierstraße am Ende zum Frankenplatz und in der Mitte der Straße, Fahrradabstellanlagen zu beiden Straßenseiten auf jeweils einem Parkplatz einzurichten. Zudem wird darum gebeten, in der Mitte der Straße eine Überquerung für Fußgänger und Rollatoren einzurichten. Begründung: Die Füsilierstraße ist eine Straße mit schmalem Querschnitt. Beidseitig parken Autos halb auf dem Bürgersteig, der sehr schmal ist. Wenn dann noch Fahrräder auf dem Bürgersteig geparkt werden, kommen Rollstuhlfahrende und Menschen mit Kinderwagen oder Rollator nicht mehr durch die verbleibenden Zwischenräume. Das Problem wird durch die zunehmende Breite der Fahrzeuge noch verstärkt. Fahrradabstellanlagen helfen das Problem zu vermindern. Anwohnende würden auch unter dem Aspekt der Diebstahlsicherung Fahrradabstellanlagen begrüßen, da es auf der Straße kaum Möglichkeiten gibt Räder anzuschließen. Eine Fußgängerquerung in der Mitte der Straße ist nötig, weil die Autos oft so dicht hintereinander Parken, dass mit Kinderwagen oder Rollator kein Durchkommen möglich ist. gez. Dagmar Wagner,gez. Ina Kromphardt, FraktionssprecherinFraktionssprecherin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENSPD-Fraktion gez. Peter Klein,gez. Tim Wagner, Vertreter DIE LINKEVertreter Volt Seite 2

KI-gestützt aufbereitet am 4. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/226/2026