Lärmschutzwand Kettwiger Straße zum Stadtwerkepark - Antrag von Herrn Montanus
Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die bestehende Lärmschutzwand Kettwiger Straße zum Stadtwerkepark kostengünstig als begrünte Wand verändert oder durch eine Heckenstruktur ersetzt werden kann. Im positiven Fall beantragt die Bezirksvertretung die geeigneten Maßnahmen vorzunehmen.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Leider ist die Lärmschutzwand Kettwiger Straße zum Stadtwerkepark in keinem schönen Zustand und wird immer wieder durch Schmierereien verunstaltet. Durch eine Begrünung würde diese Wand ansehnlicher erscheinen. Schmierereien und Beschädigungen wären nicht mehr zu erwarten. Des Weiteren würde eine Hecke oder begrünte Wand positiv dem Stadtklima an dieser stark befahrenen Straße zu Gute kommen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 19. November 2019. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Wo passiert das?
Kettwiger Straße – Straßenverlauf zur Orientierung
Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.
- Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche
Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.
Beratungsweg
Bezirksvertretung 2
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/078/2019